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Der Prototyp des trägerübergreifenden Reha-Antrags kann nun getestet werden!

15. April 2024

Der Prototyp des trägerübergreifenden Reha-Antrags kann nun getestet werden!

Der sogenannte „gemeinsame Grundantrag“ kann von Antragstellenden von Rehabilitations- und Teilhabeleistungen bis zum 15. Mai 2024 auf der Webseite der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) getestet werden. Hierbei stehen neben der Nutzerfreundlichkeit auch die Verständlichkeit sowie die Genauigkeit auf dem Prüfstand.

Der trägerübergreifende Reha-Antrag soll Antragstellenden die Möglichkeit geben, Leistungen zur medizinischen, beruflichen und sozialen Teilhabe sowie zur Teilhabe an Bildung zu beantragen. Darüber hinaus bekommen Antragsstellende im Anschluss der Antragerstellung eine Empfehlung, an welchen Reha-Träger sie ihren Antrag senden sollen.


Der Prototyp stellt aktuell keinen rechtsgültigen Antrag auf Reha-Leistungen dar und sammelt im Anschluss an die Antragsstellung in einer Umfrage die Erfahrungen der Probanden. Alle im Rahmen der Antragsstellung und Umfrage eingetragenen Daten werden anonymisiert.


Der Prototyp zum trägerübergreifenden Reha-Antrag ist Teil des Projekts „Fachlich-inhaltliche und technische Umsetzung sowie Erprobung eines Prototyps und Vorbereitung der Implementierung eines Gemeinsamen Grundantrages für Reha- und Teilhabeleistungen“, das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bis Oktober 2025 gefördert wird und von der BAR in gemeinsamer Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren im Bereich der Rehabilitation und Teilhabe umgesetzt wird.


Weitere Informationen sowie den Zugang zum Prototyp erhalten Sie hier:

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