Das BMAS schreibt mit Unterstützung des Deutschen Landkreistags, des Deutschen Städte- und Gemeindebunds sowie des Deutschen Städtetags zum fünften Mal den Bundesteilhabepreis aus. Erhalten sollen die Auszeichnung die drei besten Best-Practice-Beispiele bzw. Modellprojekte im diesjährigen Themenfeld „Gesundheit Inklusiv" Im Vordergrund steht die Verbindung von Zugänglichkeit und Qualität der ambulanten Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderung (ebd.).
Der erste Preis ging dieses Jahr an das Projekt „Gynäkologische Sprechstunde für Mädchen und Frauen mit Mobilitätseinschränkungen“ des Referats für Gesundheit der Landeshauptstadt München. Seit Oktober 2021 gibt es für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen die Möglichkeit, eine gynäkologische Sprechstunde wahrzunehmen, die nicht nur angesichts ihrer Räumlichkeiten und Geräte barrierefrei ist, sondern auch über ein ausgeweitetes Zeitkontingent von bis zu einer Stunde verfügt. Der zweite und dritte Preis gingen an die seit 1995 bestehende barrierefreie Zahnarztpraxis von Dr. Guido Elsäßer sowie an die Initiative „Gesundheit für alle jetzt“ zur inklusiven gesundheitlichen Aufklärung der Evangelischen Stiftung Alsterdorf (ebd.).
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Quelle:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2024): Bundesteilhabepreis 2023 verliehen. In: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (05.06.2024).