Bundestagsdebatte zur Umsetzung des BTHG

13. März 2020

Bundestagsdebatte zum Stand der Maßnahmen nach Artikel 25 BTHG

Der Bundestag hat sich am 11. März 2020 im Rahmen einer Plenardebatte mit den Berichten zum Stand und zu den Ergebnissen der Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 des Bundesteilhabegesetzes befasst.

Dabei wurde über den aktuellen Sachstand und erste Ergebnisse von Maßnahmen, wie die Umsetzungsbegleitung, die Wirkungsprognose, die modellhafte Erprobung sowie die Finanzuntersuchung, debattiert.

Regierungs- und Oppositionsfraktion nahmen unter anderem das Inkrafttreten der 3. Reformstufe des BTHG zum 1. Januar 2020 und die in diesem Zusammenhang vollzogene Trennung der Fach- von den existenzsichernden Leistungen in den Blick. Die Abgeordneten betonten, dass die Umsetzung des BTHG eine große Herausforderung für alles am Prozess beteiligten Akteure darstelle. Einigkeit bestand darüber, dass die Umsetzung der dritten Reformstufe nicht mit dem 1. Januar 2020 abgeschlossen sei, sondern weiter fortlaufe. 

Die Vertreterinnen von CDU/CSU und SPD hoben zudem die Verbesserungen bei der Anrechnung des Einkommens und Vermögens sowie die Schaffungs neuer Leistungsgruppen und - arten in der Eingliederungshilfe hervor. Kritik seitens der Opposition gab es an den Antragsverfahren sowie an der in einigen Regionen schleppenden Umsetzung.

Die Plenardebatte kann unter folgendem Link abgerufen werden:

Hintergrund

Am 4. Januar 2019 sowie am 8. Januar 2020 legte das BMAS den ersten und zweiten Bericht zum aktuellen Sachstand und erste Ergebnisse für die Maßnahmen der Umsetzungsunterstützung nach Art. 25 Abs. 2 bis 4 BTHG als Unterrichtung dem Bundestag und Bundesrat vor.

Weitere Informationen zu den Unterstützungsmaßnahmen finden Sie unter folgendem Link:

 

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