Ziel des Förderprogramms rehapro ist, dass Jobcenter und gesetzliche Rentenversicherung innovative Ideen und Konzepte für Teilhabe am Arbeitsleben erproben und anschließend in den Regelbetrieb übernehmen. Das Fördervolumen des zweiten Förderaufrufs umfasst 240 Millionen Euro. 27 Projekte sind im SGB-II-Bereich und 21 Projekte im SGB-VI-Bereich angesiedelt. Die Förderung begann zum 1. November 2021 und wird für bis zu fünf Jahre gewährt. Die Broschüre stellt alle Projekte mit Titel, Projektbeteiligte, Laufzeit sowie Kontakt vor und bietet somit Einblicke in die Vielfalt und Innovationen der Projekte im Bundesprogramm rehapro.
Die Broschüre finden Sie hier zum Download:
Modellvorhaben rehapro
Den Auftrag des Bundesgesetzgebers, gemäß § 11 SGB IX Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation durchzuführen, setzt das BMAS mit dem Bundesprogramm "Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro" um. Ziel des Bundesprogramms rehapro ist es, durch die Erprobung von innovativen Leistungen und innovativen organisatorischen Maßnahmen Erkenntnisse zu gewinnen, wie die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen noch besser erhalten bzw. wiederhergestellt werden kann. Auch die Zusammenarbeit der Akteure im Bereich der medizinischen und beruflichen Rehabilitation soll weiter verbessert und der Zugang in die Erwerbsminderungsrente und die Eingliederungshilfe bzw. Sozialhilfe nachhaltig gesenkt werden.
Mehr über das Bundesprogramm rehapro erfahren Sie hier: