Erste Beratungsstellen der EUTB haben ihre Arbeit aufgenommen

09. Januar 2018

Erste Beratungsstellen der EUTB haben ihre Arbeit aufgenommen

Mit dem Jahreswechsel stehen sie nun fest: Die ersten Beratungsstellen der „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ (EUTB) in den Bundesländern haben ihre Arbeit aufgenommen.

Nachdem die Fachstelle Teilhabeberatung, deren Aufgabe u.a. die Koordination der Beratungsstellen ist, bereits Anfang Dezember feierlich eröffnete, ging am 1. Januar 2018 auch die dazugehörige Website online. Dort können Interessierte nun mittels verschiedener Parameter Beratungsstellen der EUTB in ihrer Umgebung suchen.

 

Die Beratungsstellen der EUTB sollen Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen unterstützen, selbstbestimmt Entscheidungen zu treffen – ihren Bedürfnissen entsprechend, niedrigschwellig und unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern z.B.

  • bevor sie konkrete Leistungen beantragen und
  • welche Rehabilitations- und Teilhabeleistungen sie in Anspruch nehmen können.

 

Grundsätzlich gilt: Betroffene beraten Betroffene und „Eine für alle“, sprich: Betroffene aller Beeinträchtigungsformen können alle Fragen an ihre Beratungsstelle vor Ort richten. Über die Website der Fachstelle Teilhabeberatung können Interessierte nun per Name, Postleitzahl, Ort oder Bundesland EUTB-Stellen in ihrer Nähe finden.

 

Die EUTB ist im neuen Sozialgesetzbuch IX, §32 verankert und besteht neben dem Anspruch auf Beratung durch die Rehabilitationsträger. Das Beratungsangebot wird – vorerst – bis zum 31. Dezember 2022 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert.

 

27. Dezember 2017

Logo der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung

Fachstelle Teilhabeberatung nimmt ihre Arbeit auf

Eine Neuregelung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), die zum 1. Januar 2018 in Kraft tritt, ist die Förderung einer „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung" (EUTB):

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