B.E.Ni 3.0 stellt eine Weiterentwicklung des Bedarfsermittlungsinstruments im Land Niedersachsen dar und bildet nunmehr das komplette Gesamt- und Teilhabeplanverfahren ab. In der neuen Version wurden vor dem Hintergrund der dritten Reformstufe des BTHG die rechtlichen Grundlagen vom SGB XII auf das SGB IX umgestellt. Bei der Zielplanung ist ein dreistufiges System, bestehend aus Leitzielen, Rahmenzielen und Ergebniszielen, zwingend einzuhalten. Ziele sind auf allen drei Ebenen zu formulieren.
Einbindung der Leistungserbringer im Rahmen der Maßnahmenplanung
Neu hinzugekommen ist das Formular F4 „Maßnahmenplanung anhand der vereinbarten Ziele“. Dieses dient dazu, die Leistungserbringer, die in der Regel nicht mehr am Gesamtplanverfahren teilnehmen, über die vereinbarten Ziele zu informieren. Leistungserbringer können auf dieser Grundlage entsprechende Maßnahmen zu Zielerreichung erarbeiten. Das Formular wird vom Leistungsträger an den für die Zielerreichung zuständigen Leistungserbringer gesendet. Im Formular sind die vereinbarten Leitziele, Rahmenziele und Ergebnisziele aufgeführt.
Mit dem ebenfalls neuen Formularteil F5 wurde ein einheitlicher Verlaufsbericht entwickelt.
Weitere Informationen zum B.E.Ni 3.0 und alle Formulare finden Sie auf der Website des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie unter: