Bekanntmachung BMAS: Gesamtversicherungsbeitragssatz 2024

22. Dezember 2023

Bekanntmachung des BMAS: Der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz und Faktor F für das Jahr 2024

Am 19. Dezember 2023 hat das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gemäß §20 SGB IV den in Deutschland ab dem 1. Januar 2024 geltende durchschnittliche Gesamtsozialversicherungsbeitrag sowie den Faktor F bekannt gegeben.

Der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz beträgt 2024 40,9 Prozent. Dieser setzt sich zusammen aus der allgemeinen Rentenversicherung mit 18,6 Prozent, der sozialen Pflegeversicherung mit 3,4 Prozent, der Arbeitslosenversicherung mit 2,6 Prozent sowie dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung mit 14, 6 Prozent und deren durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 1,7 Prozent.

Der Faktor F, der bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angewendet wird, die ein Entgelt im Übergangsbereich (520,01€- 2.0000,00 €) verdienen, wurde 2024 auf 0,6846 gesetzt.
Der Faktor ist der Wert von 28 Prozent, der durch den Gesamtsozialversicherungsbeitrag für 2024 geteilt und auf die vierte Dezimalstelle gerundet wird.

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