Der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz beträgt 2024 40,9 Prozent. Dieser setzt sich zusammen aus der allgemeinen Rentenversicherung mit 18,6 Prozent, der sozialen Pflegeversicherung mit 3,4 Prozent, der Arbeitslosenversicherung mit 2,6 Prozent sowie dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung mit 14, 6 Prozent und deren durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 1,7 Prozent.
Der Faktor F, der bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angewendet wird, die ein Entgelt im Übergangsbereich (520,01€- 2.0000,00 €) verdienen, wurde 2024 auf 0,6846 gesetzt.
Der Faktor ist der Wert von 28 Prozent, der durch den Gesamtsozialversicherungsbeitrag für 2024 geteilt und auf die vierte Dezimalstelle gerundet wird.