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Bedarfsermittlungsinstrumente für Kinder und Jugendliche nach § 118 SGB IX

28. März 2022

Bedarfsermittlungsinstrumente für Kinder und Jugendliche nach § 118 SGB IX

Die Träger der Eingliederungshilfe müssen laut BTHG den Bedarf der leistungsberechtigten Person durch ein Instrument ermitteln, das sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) orientiert (§ 118 Abs. 1 SGB IX). In den letzten Jahren wurden in diesem Zusammenhang nicht nur die Bedarfsermittlungsinstrumente für erwachsene Leistungsberechtigte, sondern auch für Kinder und Jugendliche im Zuständigkeitsbereich der Eingliederungshilfe-Träger überarbeitet oder neu entwickelt.

Orientierung an den Instrumenten für Erwachsene

In der Mehrzahl der Bundesländer orientieren sich die Bedarfsermittlungsinstrumente für Kinder und Jugendliche nach § 118 SGB IX an den Instrumenten für Erwachsene (z.B. BEI_BW KJ, TIB Berlin, ITP KiJu, BEI_NRW KiJu, IBE_RLP KiJu). Dies betrifft zum einen die Struktur, da die Instrumente zumeist in einen Basisbogen zur Abfrage personenbezogener Daten und einen Dialog-, Gesprächs- oder Erhebungsbogen für die eigentliche Ermittlung der Bedarfe anhand der ICF unterteilt sind. Zum anderen wird mit Blick auf den Inhalt und aufgrund der Vorgaben des § 118 SGB IX die Beeinträchtigung der Aktivität und Teilhabe unter Einbeziehung der Kontextfaktoren in den neun Lebensbereichen der ICF ermittelt. 


Größere Unterschiede zwischen den Bedarfsermittlungsinstrumenten für Erwachsene und für Kinder und Jugendliche gibt es nur in den Bundesländern, in denen eine geteilte Zuständigkeit zwischen örtlichem und überörtlichem Träger vorliegt. Hier sind die Kreise und kreisfreien Städte für Leistungen für Kinder und Jugendliche nach dem SGB IX zuständig, z.B. in Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. In diesen Bundesländern nutzen die Kreise und kreisfreien Städte zum Teil eigene Instrumente, die sich von den Bedarfsermittlungsinstrumenten für Erwachsene unterscheiden (z.B. GTE in Hessen).

Unterschiede in der Bedarfsermittlung

Im Rahmen der Bedarfsermittlung besteht in allen Bundesländern ein wesentlicher Unterschied darin, dass im Bereich der Kinder und Jugendlichen die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen (ICF-CY) als Grundlage dient. Auf diese wird in den Instrumenten sowohl bei der Beschreibung der gesundheitlichen Situation als auch bei der Erfassung der Aktivitäten, Teilhabe und Umweltfaktoren verwiesen. 
Im Rahmen der medizinischen Aspekte liegt dabei ein Fokus auf der Beschreibung von Entwicklungsverzögerungen. Darüber hinaus sind in den Basisbögen die sorgeberechtigten Personen gesondert aufgeführt, die im Rahmen der Bedarfsermittlungsgespräche beteiligt werden. Zum Teil wird im Rahmen der Bedarfsermittlung sowohl die Perspektive der Kinder bzw. Jugendlichen als auch der Sorgeberechtigten und weiterer Beteiligter (z.B. Kita oder Schule) aufgeführt. Auf der Ebene der Leitziele wird explizit nach der Betreuungssituation bspw. im Kindergarten gefragt. Im Bereich der Aktivitäten und Teilhabe sind Aspekte wie Spielen oder die Beteiligung in der Kindertagesbetreuung bzw. der Schule aufgenommen und im Kontext der Umweltfaktoren ist die Familien- und Erziehungssituation zu betrachten.


Weitere Informationen und Links zu den Bedarfsermittlungsinstrumenten für Kinder und Jugendliche finden Sie unter:
 

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