Das BTHG sieht im reformierten Eingliederungshilferecht vor, dass die Ermittlung des individuellen Bedarfs durch ein Instrument erfolgen muss, das sich an der ICF orientiert. In diesem Zusammenhang haben die Träger der Eingliederungshilfe bzw. die Bundesländer neue Bedarfsermittlungsinstrumente erarbeitet oder bestehende Instrumente an die Neuregelungen des BTHG angepasst. Derzeit liegen bundesweit 14 veröffentlichte Instrumente vor. Während in den meisten Bundesländern das Bedarfsermittlungsinstrument bereits Gegenstand der täglichen Arbeit ist, wird das Instrument in anderen Bundesländern erprobt bzw. schrittweise eingeführt.
Deutschlandkarte zu den bundesweit angewendeten Bedarfsermittlungsinstrumenten
Über eine Deutschlandkarte mit den 16 Bundesländern werden von der BAR die Bedarfsermittlungsinstrumente der Eingliederungshilfe in den verschiedenen Bundesländern mittels Steckbriefen überblicksartig dargestellt. Die Instrumente werden dabei mit gesetzlichen Vorgaben und untergesetzlichen Anforderungen an Bedarfsermittlungsinstrumente abgeglichen. Dabei handelt es sich um formale, prozessuale und inhaltliche Anforderungen, die die Gestaltung des Instruments, die Durchführung der Bedarfsermittlung mit dem jeweiligen Instrument sowie die mit dem Instrument erfassten Merkmale anbelangt.
Aus den Steckbriefen können Eckdaten, Inhalte und Anwendungshinweise zu dem Instrument abgerufen werden. Eine vergleichende Übersicht stellt Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Instrumente dar, z.B. was den Umfang des Instruments, Barrierefreiheit/-armut, die Verwendung von zusätzlichem Material wie Befundberichte oder die Verfügbarkeit von zielgruppenorientierten Varianten des Hauptinstruments anbelangt.
Die Übersicht der Deutschlandkarte mit den Steckbriefen zu den Bedarfsermittlungsinstrumenten der Bundesländer finden Sie hier.