Mit dem Bundesteilhabegesetz findet eine umfassende Modernisierung der Eingliederungshilfe statt. Ziel des Gesetzes ist es, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern, indem Leistungen stärker auf die Bedarfe des Einzelnen abzielen. Gleichzeitig soll mit dem Gesetz keine neue Ausgabendynamik entstehen. Einige Verbände von Menschen mit Behinderungen befürchten vor diesem Hintergrund, dass es zu Leistungsverschlechterungen kommen könnte.
Um zu prüfen, inwieweit die Ziele des Bundesteilhabegesetzes erreicht werden, lässt das BMAS im Untersuchungszeitraum 2017 bis 2021 eine Wirkungsprognose erstellen. Hierbei soll untersucht werden, wie einzelne Regelungen in der Praxis umgesetzt werden und welche Folgen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen absehbar sind. Soweit es möglich ist, sollen auch erste konkrete Auswirkungen des Gesetzes identifiziert werden. Die Untersuchung soll außerdem dazu beitragen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den verschiedenen Bundesländern herauszuarbeiten.
Der Wirkungsprognose wurde eine Machbarkeitsstudie vorangestellt. Den Endbericht haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Im November wurde die Hauptuntersuchung zur Wirkungsprognose ausgeschrieben. Voraussichtlich im Frühjahr 2019 wird sie vergeben. Die Ergebnisse der Untersuchung werden im Jahr 2022 vorliegen.
Die Ausschreibung ist zu finden unter folgendem Link: