Das BMAS schreibt mit Unterstützung vom Deutschen Landkreistag, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund sowie dem Deutschen Städtetag zum fünften Mal den Bundesteilhabepreis aus. Erhalten sollen die Auszeichnung die drei besten Best-Practice-Beispiele bzw. Modellprojekte im diesjährigen Themenfeld "Gesundheit Inklusiv". Im Vordergrund steht die Verbindung von Zugänglichkeit und Qualität der ambulanten Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderung.
Barrierefreier Zugang zur gesundheitlichen Versorgung
Kerstin Griese, Parlamentarische Staatssekretärin im BMAS betont die Notwendigkeit von barrierefreien Arztpraxen und barrierefreier Kommunikation bei gesundheitlichen Angeboten.
Bewerben können sich Akteurinnen und Akteure der ambulanten Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen aus den Bereichen Prävention, Rehabilitation, Gesundheit und Pflege. Besonders in den Fokus genommen werden hier (fach-)ärtztliche Praxen, medizinische Fachzentren, Krankenhäuser, Reha-Kliniken sowie andere gesundheitliche Praxen, Krankenkassen, unterstützende Dienstleister in diesem Bereich und Kommunen bzw. Regionen.
Sie können sich bis zum 20. Dezember 2023 bewerben. Der Preis wird vom Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil während der Inklusionstage vom 15. Mai bis zum 15. Juni 2024 vergeben.
Weitere Informationen, darunter die genauen Teilnahmebedingungen sowie das Bewerbungsformular finden Sie auf der Webseite des Bundesteilhabepreises: