Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Integration hat eine Handreichung für Träger und Einrichtungen veröffentlicht, die Beratungsangebote für Väter von Kindern mit Behinderung anbieten wollen.
Das Land Berlin hat mit einer Studie untersuchen lassen, welche der in Berlin und bundesweit eingesetzten Bedarfsermittlungsinstrumente den Anforderungen des BTHG entsprechen. Ziel der Studie ist es, Empfehlungen zur (Weiter-) Entwicklung eines Instruments für Berlin abzuleiten.
Das Buch „BTHG: Die wichtigsten Neuerungen für die psychiatrische Praxis“ ist weit mehr, als es auf den ersten Blick zu sein scheint. Auf 111 Seiten gelingt dem Autor ein kompakter und gut verständlicher Überblick über die mit dem BTHG einhergehenden Veränderungen der Teilhabelandschaft.
Mit Inkrafttreten der zweiten Reformstufe des BTHG wird das Teilhabeplanverfahren für alle Rehaträger verbindlich geregelt und für die Träger der Eingliederungshilfe gelten einheitliche Vorschriften zur Gesamtplanung. Personenzentrierte Bedarfsermittlung und trägerübergreifende Zusammenarbeit stellen die Verwaltungen der Rehaträger vor große Herausforderungen.
Das Sozialgericht Augsburg hat in einem Urteil vom 16. Februar 2018 (S 8 SO 143/17) entschieden, dass einer jungen Frau während der Tätigkeit im Eingangs- bzw. Berufsbildungsbereich einer WfbM Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) zu gewähren ist.
Vom 29. bis 31. Januar 2018 haben sich 48 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Thema "Bedarfsermittlung und Leistungsplanung auf Grundlage der ICF" informiert und ausgetauscht. Die erste Vertiefungsveranstaltung des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG fand in Hannover statt.
Am 07. Februar 2018 haben SPD, CDU und CSU die Koalitionsverhandlungen abgeschlossen. Welche Aspekte das BTHG im Besonderen und Menschen mit Behinderungen im Allgemeinen betreffen, haben wir für Sie zusammengestellt.
Unter dem Titel „Ressourcen nutzen, Flexibilität fördern – Möglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben im Zeitalter des BTHG“ veranstaltet das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG in Trägerschaft des Deutschen Vereins gemeinsam mit dem Land Baden-Württemberg am 16. Mai ein Fachforum im Rahmen des 81. Deutschen Fürsorgetags.
Am 17. Januar 2018 trat das Bayerische Teilhabegesetz I (BayTHG I) in Kraft. Es wurde am 7. Dezember 2017 vom Bayerischen Landtag beschlossen. Damit ist Bayern nach Hessen und Berlin das dritte Bundesland, das ein Ausführungsgesetz zum BTHG verabschiedet hat.
Mit dem Jahreswechsel sind eine ganze Reihe von Änderungen durch das BTHG in Kraft getreten. Nach ersten Verbesserungen bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, die 2017 wirksam wurden, steht die Reformstufe 2 im Zeichen erster strukturverbessernder Regelungen.
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