Am 29. Juni 2020 ist die „Vereinfachter-Zugang-Verlängerungsverordnung – VZVV“ im Bundesgesetzblatt erschienen. Die Verordnung sieht vor, dass die Regelungen zum vereinfachten Zugang zur Grundsicherung aus den Sozialschutz-Paketen I und II bis Ende September 2020 verlängert werden.
Mit dem Bundesprogramm rehapro unterstützt das BMAS seit 2018 Modellprojekte, die Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen den Weg zurück ins Arbeitsleben ermöglichen. Ziel ist es, die Rehabilitation zu stärken, neue Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben zu entwickeln und damit die Zahl der Menschen zu senken, die Erwerbsminderungsrente, Eingliederungs- oder Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen.
Gemeinnützige Einrichtungen im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit und im Bereich der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen wie Jugendherbergen, Frauenhäuser oder Sozialkaufhäuser sind nicht vom SodEG umfasst.
Mit dem BTHG sollen die Möglichkeiten einer individuellen und den persönlichen Wünschen entsprechenden Lebensplanung und -gestaltung für Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. Für ländliche Regionen ist das eine besondere Herausforderung.
Im Rahmen einer Antwort an die FDP-Bundestagsfraktion ist die Bundesregierung unter anderem auf Fragen zur Ermittlung des Barmittelanteils eingegagen. In der Regel hat diese im Gesamtplan zu erfolgen. Der Träger der Eingliederungshilfe hat dies im Gesamtplan zu dokumentieren. Klargestellt hat die Bundesregierung zudem, dass die Vorstellungen der Leistungsberechtigten hinsichtlich der ihnen verbleibenden Barmittel zu berücksichtigen und zu würdigen sind.
Das Robert-Koch-Institut hat in seine Empfehlungen zu Prävention und Management von Covid-19 auch die Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen aufgenommen. Die aktualisierten Empfehlungen wurden nun veröffentlicht.
Der Bundesrat hat am 15.05.2020 dem vom Bundekabinett vorgelegten Gesetzesentwurf zu weiteren Unterstützungsmaßnahmen zugestimmt: Damit wird u.a. eine Mittagessenversorgung in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen gewährleistet.
In einem Schreiben vom 24. März 2020 informiert das Bundesministerium der Finanzen (BMF) über eine Anpassungen der umsatzsteuerlichen Behandlung der Eingliederungshilfe- und Sozialhilfeleistungen durch das BTHG. Unter anderem wird festgelegt, dass Umsätze aus den Verträgen nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz umsatzsteuerfrei sein können.
Ein Anspruch auf Mehrbedarf besteht weiterhin, wenn anstelle der ursprünglichen Beschäftigung tagesstrukturierende Angebote genutzt werden und dort auch weiterhin das (gemeinschaftliche) Mittagessen angeboten wird. Das hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) klargestellt.
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung haben im Arbeitskreis Gesundheitspolitik ein Diskussionspapier "Behandlungspflege in Einrichtungen/gemeinschaft- lichen/besonderen Wohnformen" erstellt und bitten alle Akteure um Rückmeldung und Beteiligung am Diskussionsprozess.
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