Sehr geehrte Damen und Herren,
drei von fünf Regionalkonferenzen haben inzwischen stattgefunden, zwei davon im November 2018. Vom 7.-8. November 2018 fand in Nürnberg im Rahmen der ConSozial die Regionalkonferenz Bayern statt. Wir danken allen Teilnehmenden, insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit, Familie und Soziales für eine kurzweilige und sehr gelungene Veranstaltung. Einen ausführlichen Rückblick haben wir für Sie auf unserer Website zur Verfügung gestellt. Zuletzt fand zudem in Kooperation mit dem Land Nordrhein-Westfalen die Regionalkonferenz West statt. Die Dokumentation dieser Veranstaltung erhalten Sie mit dem nächsten Newsletter Mitte Dezember 2018.
Außerdem haben wir mit dem Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Jürgen Dusel, ein kurzes Interview zu den Herausforderungen bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes geführt.
Währenddessen wird die Online-Fachdiskussion zur Trennung der Leistungen fortgesetzt. Im Januar 2019 startet die nächste Fachdiskussion zur Sozialen Teilhabe. Wir freuen uns sehr, wenn Sie mit Ihren Beiträgen daran teilnehmen.
Weitere Neuigkeiten und Termine finden Sie in unserem Newsletter.
Viel Spaß beim Lesen!
Ihr Team vom Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“
Regionalkonferenz Bayern am 7./8. November 2018
Am 7. und 8. November 2018 fand in Nürnberg die Regionalkonferenz Bayern im Rahmen der ConSozial statt, auf der sich rund 180 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus allen Bereichen des sozialrechtlichen Dreiecks über die Umsetzung des BTHG in Bayern ausgetauscht haben. Neben Reden von hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern des Bundes- und des Landessozialministeriums, des Deutschen Vereins und der LAG Selbsthilfe stand die Umsetzung des BTHG in Bayern im Vordergrund. In vier themenspezifischen Fachforen wurde sich dem Umsetzungsstand in den Bereichen "Trennung der Leistungen", "Teilhabe am Arbeitsleben", "Bedarfsermittlung/Gesamtplanverfahren" und "Vertragsrecht/Landesrahmenvertrag" genähert.
Die Inhalte der Regionalkonferenz haben wir ausführlich für Sie dokumentiert.
Meldungen aus dem Projekt
Fachdiskussion Trennung der Leistungen verlängert
Die Trennung der Leistungen in Fach- und existenzsichernde Leistungen erweist sich als besonders komplexes, dynamisches Thema. Um die Entwicklungen und verschiedenen Facetten dieses Themenfeldes abbilden zu können, werden wir die Online-Fachdiskussion zur Leistungstrennung auf unserer Website auf unbestimmte Zeit weiterführen.
Sie können also weiterhin Ihre Fragen, Vorüberlegungen, Lösungsvorschläge oder Statements zu diesem Komplex an uns richten.
Fachdiskussion zur Sozialen Teilhabe
Zu Beginn des nächsten Jahres findet die sechste Fachdiskussion auf dieser Website statt. Thema wird die Soziale Teilhabe sein.
Bisher war die „Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“ Teil der Eingliederungshilfeleistung, aber in ihrem Umfang und in ihrer Ausgestaltung völlig unbestimmt. Mit der Gesetzesänderung wird die Leistungsgruppe „Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“ (§ 55 SGB IX i.d.F. bis 31.12.2017) umbenannt in „Leistungen zur sozialen Teilhabe“. Bisher waren die Leistungen zur Sozialen Teilhabe in SGB IX und SGB XII geregelt und in der Eingliederungshilfe-Verordnung konkretisiert. Künftig werden sie in Teil 1 des SGB IX (§§ 76 ff. SGB IX) und für die Eingliederungshilfe ab 2020 in Teil 2 des SGB IX (§§ 113 ff. SGB IX) zusammengefasst und neu strukturiert.
Die Fachdiskussion soll es ermöglichen, im offenen Austausch Fragen zu artikulieren, Lösungsansätze vorzuschlagen und den Stand der Debatte unter den verschiedenen Akteuren zu spiegeln. Unter anderem soll erörtert werden, ob und inwiefern die Leistungen zur Sozialen Teilhabe die gleichberechtige Teilhabe in der Gemeinschaft erleichtern und ob sie einer selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung (im eigenen Wohnraum wie im Sozialraum) dienen.
Diskutieren Sie mit!
Aktuelles
Drei Fragen zum BTHG an Jürgen Dusel
Seit Mai 2018 ist Jürgen Dusel Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Zuvor hatte Dusel diese Funktion auf Landesebene in Brandenburg inne. Für seine Aufgabe als Bundesbehindertenbeauftragter hat er das Motto „Demokratie braucht Inklusion“ formuliert. Dem Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG hat er einen Einblick gegeben, welche wesentlichen Aspekte er aus diesem Motto für seine Amtszeit zieht.
Hauptuntersuchung zur Wirkungsprognose ausgeschrieben
Die „Untersuchung der Ausführung sowie der absehbaren Wirkungen der neuen Regelungen der Eingliederungshilfe nach Art. 25 Abs. 2 BTHG (Wirkungsprognose)“ wurde durch das BMAS ausgeschrieben. Teilnahmeanträge können noch bis 17. Dezember 2018 eingereicht werden.
Endbericht der Machbarkeitsstudie zur Wirkungsprognose des Bundesteilhabegesetzes veröffentlicht
Im Rahmen der Wirkungsprognose (Art. 25 Abs. 2 Satz 1 BTHG) soll untersucht werden, inwiefern die Ziele des BTHG erreicht werden. Zur Vorbereitung dieser Untersuchung wurde eine Machbarkeitsstudie durch das BMAS in Auftrag gegeben, die von infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft durchgeführt wurde und deren Endbericht nun vorgelegt wurde. Der Bericht nimmt acht Regelungsbereiche in den Blick, die durch das BTHG wichtige Änderungen oder Präzisierungen erfahren haben.
Beteiligung der Leistungserbringer am Gesamtplanverfahren
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat ein Gutachten veröffentlicht, in dem erörtert wird, inwiefern Mitarbeiter/innen eines Leistungserbringers als Vertrauensperson sowie als Beteiligte am Gesamtplanverfahren bzw. an der Gesamtplankonferenz zu beteiligen sind.
Vertiefungsveranstaltung zur Sozialen Teilhabe
Mit dem Bundesteilhabegesetz wird die Leistungsgruppe „Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“ (§ 55 SGB IX i.d.F. bis 31.12.2017) umbenannt in „Leistungen zur sozialen Teilhabe“. Bisher waren die Leistungen zur Sozialen Teilhabe in SGB IX und SGB XII geregelt und in der Eingliederungshilfe-Verordnung konkretisiert. Künftig werden sie in Teil 1 des SGB IX (§§ 76 ff. SGB IX) und für die Eingliederungshilfe ab 2020 in Teil 2 des SGB IX (§§ 113 ff. SGB IX) zusammengefasst und neustrukturiert.
Die Teilnehmenden werden sich im Rahmen der Veranstaltung mit der neuen Rechtslage zum 1. Januar 2020 vertraut machen. Es werden Voraussetzungen und Wege zur Ausgestaltung einer sozialraum- und lebensweltorientierten Eingliederungshilfe anhand von Beispielen dargestellt. Die Teilnehmenden erhalten Gelegenheit, sich über die Entwicklung neuer Leistungen, eines inklusiven Sozialraums und sinnvolle Organisationsentwicklung auszutauschen.
Vertiefungsveranstaltung zur Bedarfsermittlung und Leistungsplanung auf Grundlage der ICF
Wie kann die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) für die Bedarfsermittlung genutzt werden? Und welche Rolle spielen die Ziele der Hilfeplanung sowie das Bundesteilhabegesetz dabei? Diese Fragen sind zentrales Thema unserer Vertiefungsveranstaltung „Bedarfsermittlung und Leistungsplanung auf Grundlage der ICF“.