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Newsletter des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

zum 1. Januar 2023 wird das neue Vormundschafts- und Betreuungsrecht in Kraft treten. Betreuungsbehörden sind angehalten, Betreuungen zu vermeiden, selbst Beratung und Unterstützung anzubieten und auf andere Hilfen zu verweisen. Vor diesem Hintergrund kommt den Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Eingliederungshilfe noch einmal stärkere Bedeutung zu. § 106 SGB IX stellt hohe Anforderungen an die Leistungsträger und ihre Mitarbeitenden. Wie diese Anforderungen erfüllt werden können und welche Erfahrungen Sie mit den Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Eingliederungshilfe bisher gemacht haben, ist Gegenstand unserer Online-Fachdiskussion, die am 16. Januar startet. Wir freuen uns auf Ihre Fragen und Beiträge!

Hinweisen möchten wir Sie außerdem auf das kürzlich veröffentlichte Eckpunktepapier des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zu Wirkung und Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe. Das Papier arbeitet neben den gesetzlichen Grundlagen den aktuellen Stand der Umsetzung in den Landesrahmenverträgen heraus und gibt zuletzt Empfehlungen, wie die Akteurinnen und Akteure des sozialrechtlichen Dreiecks mit den unbestimmten Rechtsbegriffen umgehen können.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr!

Das Team des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG

Meldungen aus dem Projekt

Ab 16. Januar 2023

Online-Fachdiskussion zur den Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Eingliederungshilfe

Das Bild ist eine Illustration in Weiß, Blau, Orange und Pink. Die Illustration zeigt aus der Vogelperspektive drei Menschen an einem Schreibtisch. Hinter dem Schreibtisch mit Computer und Unterlagen sitzt eine Person. Die anderen beiden, ein Mann im Rollstuhl und eine Frau, sitzen davor. Sie besprechen gemeinsam etwas.

© Anke Seeliger

Mitte Januar startet unsere nächste Online-Fachdiskussion zu den Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Eingliederungshilfe. Mit dem BTHG hat der Bundesgesetzgeber die Aufgaben der Reha-Träger für die Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen deutlich erweitert. Für die Träger der Eingliederungshilfe hat er zudem Aufgaben konkretisiert, die der personenzentrierten Neuausrichtung der Eingliederungshilfe Rechnung tragen. Die in § 106 SGB IX aufgeführten Leistungen stellen hohe Anforderungen an die Struktur und die Qualifizierung der Mitarbeitenden des Eingliederungshilfeträgers.

Diskutieren Sie mit uns:

  • Welche strukturellen und personellen Voraussetzungen sind nötig, um diesen Anforderungen gerecht zu werden?
  • Wie qualifizieren Sie Mitarbeitende, um z.B. auch zu Leistungen und Verwaltungsverfahren anderer Reha-Träger zu beraten?
  • Welche Vorkehrungen treffen Sie, um Beratung in "wahrnehmbarer Form" zu gewährleisten?

Wir freuen uns auf Ihre Fragen, Beiträge und Erfahrungen ab 16. Januar auf unserer Projekt-Website.

BTHG-Kompass Version 4.4

Neue Fragen und Antworten im BTHG-Kompass

Das Bild ist eine Illustration in Orange, Rosa und Blau. Die Illustration zeigt ein abstraktes Kreisdiagramm.

© Anke Seeliger

Mit der aktuellen Version des BTHG-Kompass haben wir einige neue Frage-Antwort-Paare aus dem Bereich Vertragsrecht veröffentlicht. Diese finden Sie als Übersicht hier:

Aktuelles

Veranstaltungen

14.03.2023 – 15.03.2023

Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen in der Eingliederungshilfe

Art
Digitale Veranstaltung
Zeit
14.03.2023 - 15.03.2023
Ort
https://umsetzungsbegleitung-bthg.vidivent.de

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurden die Inhalte und Voraussetzungen zum Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen in den §§ 123 ff. SGB IX neu gefasst. Die Veranstaltung beleuchtete den Weg vom Landesrahmenvertrag zur Einzelvereinbarung, die Partizipation von Menschen mit Behinderungen bei der Entwicklung neuer Leistungen sowie alternative Finanzierungsstrukturen.

30.03.2023

Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Eingliederungshilfe

Art
Digitale Veranstaltung
Zeit
30.03.2023 10:00 Uhr – 16:00 Uhr
Ort
Digitale Veranstaltung

Mit dem BTHG hat der Bundesgesetzgeber dem Thema „Beratung und Unterstützung“ durch den Träger der Eingliederungshilfe eine größere Bedeutung zugemessen. Die Veranstaltung stellte Beispiele vor, wie Träger der Eingliederungshilfe Beratung und Unterstützung nach § 106 SGB IX aufbauen können, wie die Vernetzung und Zusammenarbeit im Sozialraum gelingen kann und wie die Beratung im Sinne der Menschen mit Behinderungen gemeinsam mit anderen Reha-Trägern gestaltet werden kann.

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