Sehr geehrte Damen und Herren,
zum 1. Januar 2023 wird das neue Vormundschafts- und Betreuungsrecht in Kraft treten. Betreuungsbehörden sind angehalten, Betreuungen zu vermeiden, selbst Beratung und Unterstützung anzubieten und auf andere Hilfen zu verweisen. Vor diesem Hintergrund kommt den Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Eingliederungshilfe noch einmal stärkere Bedeutung zu. § 106 SGB IX stellt hohe Anforderungen an die Leistungsträger und ihre Mitarbeitenden. Wie diese Anforderungen erfüllt werden können und welche Erfahrungen Sie mit den Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Eingliederungshilfe bisher gemacht haben, ist Gegenstand unserer Online-Fachdiskussion, die am 16. Januar startet. Wir freuen uns auf Ihre Fragen und Beiträge!
Hinweisen möchten wir Sie außerdem auf das kürzlich veröffentlichte Eckpunktepapier des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zu Wirkung und Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe. Das Papier arbeitet neben den gesetzlichen Grundlagen den aktuellen Stand der Umsetzung in den Landesrahmenverträgen heraus und gibt zuletzt Empfehlungen, wie die Akteurinnen und Akteure des sozialrechtlichen Dreiecks mit den unbestimmten Rechtsbegriffen umgehen können.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr!
Das Team des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG
Meldungen aus dem Projekt
Online-Fachdiskussion zur den Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Eingliederungshilfe
Mitte Januar startet unsere nächste Online-Fachdiskussion zu den Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Eingliederungshilfe. Mit dem BTHG hat der Bundesgesetzgeber die Aufgaben der Reha-Träger für die Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen deutlich erweitert. Für die Träger der Eingliederungshilfe hat er zudem Aufgaben konkretisiert, die der personenzentrierten Neuausrichtung der Eingliederungshilfe Rechnung tragen. Die in § 106 SGB IX aufgeführten Leistungen stellen hohe Anforderungen an die Struktur und die Qualifizierung der Mitarbeitenden des Eingliederungshilfeträgers.
Diskutieren Sie mit uns:
- Welche strukturellen und personellen Voraussetzungen sind nötig, um diesen Anforderungen gerecht zu werden?
- Wie qualifizieren Sie Mitarbeitende, um z.B. auch zu Leistungen und Verwaltungsverfahren anderer Reha-Träger zu beraten?
- Welche Vorkehrungen treffen Sie, um Beratung in "wahrnehmbarer Form" zu gewährleisten?
Wir freuen uns auf Ihre Fragen, Beiträge und Erfahrungen ab 16. Januar auf unserer Projekt-Website.
Neue Fragen und Antworten im BTHG-Kompass
Mit der aktuellen Version des BTHG-Kompass haben wir einige neue Frage-Antwort-Paare aus dem Bereich Vertragsrecht veröffentlicht. Diese finden Sie als Übersicht hier: