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Newsletter des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

am kommenden Montag startet unsere Fachdiskussion zum Thema Bedarfsermittlungsinstrumente. Aktuell befinden sich die Träger der Eingliederungshilfe bzw. die Bundesländer im Prozess der Überarbeitung oder Neubearbeitung und Erprobung der Instrumente, mit denen der individuelle Rehabilitationsbedarf ermittelt werden soll. Die Anforderung des BTHG ist: Diese Instrumente müssen sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit, kurz ICF, orientieren und die Beschreibung einer nicht nur vorübergehenden Beeinträchtigung der Aktivität und Teilhabe in den neun Lebensbereichen der ICF vornehmen.

Welche Bedarfsermittlungsinstrumente in den jeweiligen Bundesländern zum Einsatz kommen, haben wir für Sie in unserer Fachdiskussion zusammengestellt. So weit es uns bereits möglich ist, haben wir Ihnen zudem Expertinnen und Experten benannt, die Ihre Fragen zu den spezifischen Instrumenten beantworten werden. Wir laden Sie wieder herzlich ein, sich an unserer Fachdiskussion zu beteiligen!

 

Ihr Team vom Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG

Meldungen aus dem Projekt

Ab 3. Juni 2019

Fachdiskussion Bedarfsermittlungsinstrumente

Das Bild ist eine Illustration in Blau und Gelb mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Die Illustration zeigt eine Beraterin, die einer anderen Person ,,Bedarfsermittlung'' erklärt.

© Anke Seeliger

Durch das BTHG wurden zum 1. Januar 2018 neue Regelungen zur Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs eingeführt. Das BTHG sieht vor, dass die Ermittlung des individuellen Rehabilitationsbedarfs durch ein Instrument erfolgen muss, das sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) orientiert und die Beschreibung einer nicht nur vorübergehenden Beeinträchtigung der Aktivität und Teilhabe in den neun Lebensbereichen der ICF vorzunehmen hat. Die Träger der Eingliederungshilfe bzw. die Bundesländer befinden sich aktuell im Prozess der Überarbeitung bzw. Neuerarbeitung und Erprobung von Bedarfsermittlungsinstrumenten. Einige Länder haben neue Instrumente entwickelt, andere bestehende Verfahren an die neuen Vorgaben angepasst.

Ab dem 3. Juni können Sie Ihre Fragen und Beiträge zu den Bedarfsermittlungsinstrumenten in unserer neuen Fachdiskussion einstellen. Für die Beantwortung konnten wir bereits für einige Bundesländer Expertinnen und Experten gewinnen und bemühen uns, in den kommenden Wochen weitere zu benennen. Wir freuen uns auf Ihre Beiträge!

Umsetzungsstand in den Ländern aktualisiert

Gesetzentwurf in Niedersachsen vorgelegt - ITP Sachsen veröffentlicht

Das Bild ist eine Illustration in Weiß, Blau, Orange und Pink. Die Illustration zeigt eine Deutschlandkarte, auf der die Bundesländer markiert sind. In den einzelnen Bundesländern sind Markierungen ähnlich Google Maps Markern gesetzt, in denen das Projektlogo steht.

© Anke Seeliger

In Niedersachsen wurde am 14. Mai der Entwurf für ein "Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes" in den Landtag eingebracht. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.

Der ITP Sachsen wurde am 9. April 2019 im Sächsischen Amtsblatt (Sonderdruck Nr. 3/2019) (PDF-Dokument) veröffentlicht. Das Bedarfsermittlungsinstrument, die Ergänzungsbögen und das Manual sind auf der Website des KSV Sachsen abrufbar.

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Gemeinsam vom Gesetz zur Praxis - Bilanz und Ausblick zur Umsetzung des BTHG

Das Bild ist eine Illustration in Blau, Gelb und Weiß. Der Betrachter schaut vom hinteren Teil des Raumes über eine größere Gruppe von Zuhörern hinweg nach vorne. Dort stehen zwei Personen links und rechts von einem Flipchart und erläutern den Zuhörern etwas.

© Anke Seeliger

Am 16. und 17. September 2019 laden wir Vertreterinnen und Vertreter aus Bund, Ländern, von Leistungsträgern, -erbringern und Organisationen von und für Menschen mit Behinderungen zu einer Bilanzveranstaltung nach Berlin ein. Neben der Vorstellung der Projekterkenntnisse zu den Themenbereichen des BTHG sollen Gesprächsrunden mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Praxis eine Bilanz zur Umsetzung des BTHG sowie einen Ausblick auf 2020 gewähren.

Aktuelles

Untersuchung der finanziellen Auswirkungen des BTHG

Was kostet die Eingliederungshilfe? Diese Frage soll eine Untersuchung des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) beantworten, die am 23. Mai 2019 angelaufen ist. Sie ist Teil der Finanzuntersuchung nach Artikel 25 Absatz 4 BTHG.

Veranstaltungsrückblick: Trennung der Komplexleistung Eingliederungshilfe in Fachleistungen und existenzsichernde Leistungen

Mit der dritten Reformstufe des BTHG wird die Leistungen der Eingliederungshilfe ab dem  1.Januar 2020 aus dem System der Sozialhilfe herausgelöst und zu einem modernen, personenzentrierten Teilhaberecht reformiert. Vom 18. bis 20. März 2019 diskutierten in Berlin ca. 80 Vertreterinnen und Vertreter der Träger der Eingliederungshilfe, der Träger von Grundsicherungsleistungen, von Leistungserbringern und Vertreterinnen und Vertretern der Menschen mit Behinderungen gemeinsam darüber, wie mit den praktischen Herausforderungen dieses Systemwechsels umzugehen ist.

Veranstaltungen

16.09.2019 – 17.09.2019

Gemeinsam vom Gesetz zur Praxis - Bilanz und Ausblick zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

Art
Vertiefungsveranstaltung
Zeit
16.09.2019 - 17.09.2019
Ort
Holiday Inn City West Berlin
Rohrdamm 80
13629 Berlin

Am 16. und 17. September 2019 lädt das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Ländern, Leistungsträgern, -erbringern sowie Organisationen von und für Menschen mit Behinderungen zu einer Bilanzveranstaltung nach Berlin ein.

09.09.2019 – 10.09.2019

Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege und gesetzliche Pflegeversicherung

Art
Vertiefungsveranstaltung
Zeit
09.09.2019 - 10.09.2019
Ort
Bildungszentrum Erkner
Seestraße 39
15537 Erkner

Auch nach Einführung der Pflegestärkungsgesetze I-III, eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und dem Gesetz zur Stärkung des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG) sind die praktischen Herausforderungen bei der Abgrenzung von Leistungen aus unterschiedlichen Systemen nicht vollständig beseitigt. Teilweise scheinen sich die Leistungen zu überschneiden, teilweise besteht Klärungsbedarf, weil der Gesetzgeber ausfüllungsbedürftige unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet. Die Veranstaltung gab den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Gelegenheit, die Regelungsinhalte und die Intention des Gesetzgebers besser zu verstehen, sowie Kriterien zu entwickeln, anhand derer sie zu Lösungen im Einzelfall und unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts des Leistungsberechtigten finden.

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