Finanzuntersuchung

27. Mai 2019

Untersuchung der finanziellen Auswirkungen des BTHG

Was kostet die Eingliederungshilfe? Diese Frage soll eine Untersuchung des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) beantworten, die am 23. Mai 2019 angelaufen ist. Sie ist Teil der Finanzuntersuchung nach Artikel 25 Absatz 4 BTHG.

Das Forschungsvorhaben „Untersuchung der jährlichen Einnahmen und Ausgaben bei den Leistungen der Eingliederungshilfe nach Art. 25 Absatz 4 BTHG (Finanzuntersuchung)“ wurde vom BMAS in Auftrag gegeben. Zur Untersuchung der finanziellen Auswirkungen des BTHG auf Bund, Länder und Kommunen befragt das ISG nun die für die Eingliederungshilfe zuständigen Träger mittels eines Fragebogens bis zum 30. Juni 2019. Die Befragung erfolgt flächendeckend. In Ländern mit gesplitteter Zuständigkeit werden sowohl die örtlichen als auch die überörtlichen Träger befragt. Zweck der Untersuchung ist die Beobachtung der Kostenentwicklung in der reformierten Eingliederungshilfe. 

Das BTHG zielt neben der Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in finanzieller Hinsicht auch auf eine verbesserte Steuerungsfähigkeit der Eingliederungshilfe. Damit soll der in den vergangenen Jahren verzeichnete Anstieg der Ausgabendynamik gebremst werden. Im Gesetzgebungsprozess hatte der Bundesrat Bedenken geäußert, dass es dagegen zu höheren finanziellen Belastungen der Länder kommen könne. Die Verbände von Menschen mit Behinderungen befürchteten andererseits, dass die Begrenzung des Ausgabenanstiegs zu Lasten der Betroffenen gehen könnte. Die in Artikel 25 Absatz 4 BTHG verankerten Finanzuntersuchung soll daher Klarheit über die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen des BTHG schaffen.  

Im Einzelnen erfasst der Fragebogen unter anderem Daten zu den Ausgaben der Träger der Eingliederungshilfe für Leistungen in den Bereichen Budget für Arbeit, anderen Leistungsanbietern, Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und Teilhabe an Bildung sowie zum Personalaufwand nach Einführung des BTHG vor dem Hintergrund des neuen Planungsverfahrens (Teilhabeplanverfahren und Gesamtplanverfahren). Außerdem werden Daten zu Frauenbeauftragten und Werkstatträten in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) erhoben, die im Zuständigkeitsgebiet der Träger liegen.

Im Februar 2017 hatte das BMAS das ISG zunächst mit dem Projekt „Schaffung einer Datengrundlage für die Finanzuntersuchung nach Artikel 25 Absatz 4 BTHG“ beauftragt. Nach der im vergangenen Jahr abgeschlossenen ersten Teiluntersuchung zur verbesserten Einkommens- und Vermögensanrechnung werden nun die Ausgaben und Einnahmen der Eingliederungshilfe im Jahr 2018 erfasst. Die Finanzuntersuchung nach Artikel 25 Absatz 4 BTHG läuft bis November 2022.

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