Sehr geehrte Damen und Herren,
der Koalitionsvertrag ist unterschrieben und die neue Regierung, darunter Hubertus Heil als Bundesminister für Arbeit und Soziales, nimmt in diesen Tagen ihre Arbeit auf – mit dem Versprechen, die Umsetzung des BTHG weiter zu begleiten und Teilhabe zu fördern.
Einen interessanten Aspekt, der in der Umsetzung des BTHG ab 2020 relevant wird, hat das Sozialgericht Augsburg in einem Urteil vom 16. Februar thematisiert: Nach welchen Normen ist einem in einer WfbM tätigen Menschen Grundsicherung zur gewähren? Wir haben das Urteil für Sie rezensiert und zusammengefasst.
Außerdem haben wir für Sie die Fragen und Antworten der ersten Fachdiskussion "Bedarfsermittlung und ICF-Orientierung" im BTHG-Kompass veröffentlicht. Unsere aktuelle Fachdiskussion läuft übrigens noch bis zum 30. März. Nutzen Sie die Gelegenheit und stellen Sie Ihre Beiträge und Fragen zum Gesamtplan- und Teilhabeplanverfahren ein.
Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen und schon einmal frohe Ostern!
Ihr Team vom Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“
Meldungen aus dem Projekt
Reden Sie mit! – zum Gesamtplan- und Teilhabeplanverfahren nach dem BTHG
Von A wie Antrag bis Z wie Zusammenarbeit von Rehabilitationsträgern reicht das Thema der Fachdiskussion zum Gesamtplan- und Teilhabeplanverfahren. Im Zentrum stehen die rechtlichen Neuerungen, konkret die Abläufe und das Zusammenspiel der Verwaltungsverfahren sowie die Einbindung der Betroffenen. Noch bis zum 30. März haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen und Beiträge auf der Projektwebsite einzustellen. Die Antworten erstellt das Projektteam in Zusammenarbeit mit Herrn Jürgen Langenbucher, Experte für das Gesamtplanverfahren und Abteilungsleiter im Fachbereich Sozialhilfe II beim Landschaftsverband Rheinland.
BTHG-Kompass veröffentlicht: Fragen und Antworten zur Fachdiskussion Bedarfsermittlung und ICF-Orientierung
Wie sollen Bedarfe von Menschen mit Behinderungen bei der Bedarfsermittlung formuliert werden? Wann ist ein Bedarfsermittlungsinstrument ICF-orientiert? Und wie verhalten sich Bedarfsermittlung und Gesamtplanverfahren zueinander? Diese und weitere Fragen haben Nutzerinnen und Nutzer im Rahmen der Fachdiskussion „Bedarfsermittlung und ICF-Orientierung“ an uns gerichtet. Die Antworten zu diesen Fragen sind jetzt im BTHG-Kompass öffentlich einsehbar.
Die eingestellten Fragen und Antworten können daher weiter von Ihnen diskutiert werden. Sie können Kommentare einstellen, die in regelmäßigen Abständen von uns in den BTHG-Kompass eingearbeitet werden.
Vertiefungsveranstaltung zum Gesamtplan- und Teilhabeplanverfahren nach dem BTHG als Chance für Leistungen wie aus einer Hand
Mit dem 1. Januar 2018 sind mit §§ 141 ff. SGB XII (§§ 117 ff. SGB IX ab 1. Januar 2020) erstmals die Anforderungen an ein personenzentriertes Verfahren zur Ermittlung, Planung, Steuerung, Dokumentation und Wirkungskontrolle von Leistungen der Eingliederungshilfe gesetzlich normiert worden. In der Veranstaltung lernen Sie die gesetzlichen Neuregelungen zum Gesamtplanverfahren und zur Koordination und Kooperation zwischen den Rehabilitationsträgern kennen und diskutieren das Verfahren und die Unterschiede zum bisherigen Vorgehen. Die Tagung bietet Raum für einen Erfahrungsaustausch.
Aktuelles
Gesetzentwürfe von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz
Am 20. Februar war es in Baden-Württemberg soweit: Der Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung des BTHG wurde in erster Lesung im Landtag beraten. Im Gesetzentwurf werden zunächst nur die zwingend notwendigen Regelungen zur Umsetzung im Land getroffen. Die Schaffung weiterer Regelungen wird in einem weiteren Gesetz erfolgen.
Der Referentenentwurf zum Ausführungsgesetz für Rheinland-Pfalz wurde am 27. Februar grundsätzlich vom Ministerrat gebilligt. Nun beginnt die externe Anhörung, die etwa vier bis sechs Wochen in Anspruch nehmen wird. Nach der zweiten Beratung im Ministerrat ist die Einbringung im Landtag Rheinland-Pfalz vorgesehen. Das Ausführungsgesetz zum BTHG soll Ende des Jahres 2018 in Kraft treten.
Die wichtigsten Inhalte beider Entwürfe haben wir für Sie zusammengefasst.
Grundsicherung im Eingangs- bzw. Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
Das Sozialgericht Augsburg hat in einem Urteil vom 16. Februar 2018 (S 8 SO 143/17) entschieden, dass einer jungen Frau während der Tätigkeit im Eingangs- bzw. Berufsbildungsbereich einer WfbM Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) zu gewähren ist.
Ein Teil der mit der Entscheidung angesprochenen Rechtsprobleme wird auch im Zuge der Umsetzung des BTHG Bedeutung erlangen. Mit der Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen ab dem Jahr 2020 sind die Träger der Grundsicherung damit konfrontiert, für jeden in einer WfbM tätigen Menschen, sofern er seinen Lebensunterhalt nicht anders bestreiten kann, zu entscheiden, nach welchen Normen ihm Grundsicherung zu gewähren ist.
Rezension: "Das ist mal was Neues, würd' ich sagen."
Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Integration hat eine Handreichung für Träger und Einrichtungen veröffentlicht, die Beratungsangebote für Väter von Kindern mit Behinderung anbieten wollen. Wir haben die Inhalte der Handreichung für die Praxis für Sie zusammengefasst.