Sehr geehrte Damen und Herren,
wir hoffen, Sie sind gut ins Jahr 2021 gestartet. Wir wünschen Ihnen Gesundheit und Erfolg sowie weiterhin viel Motivation für die Umsetzung der Regelungen des BTHG in die Praxis.
Vielen von Ihnen werden wir in diesem Jahr zwar nicht persönlich, aber digital im Rahmen unserer Regionalkonferenzen mit den Bundesländern begegenen. Insgesamt acht Regionalkonferenzen mit elf Ländern planen wir derzeit. Die Veranstaltungen bieten Akteuren aus allen Bereichen des sozialrechtlichen Dreiecks eine Plattform, um sich intensiv zum Umsetzungsstand des BTHG, zu Erfolgen und guten Beispielen und ebenso zu den bestehenden Herausforderungen auszutauschen. Los geht es Ende April mit der Regionalkonferenz der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein.
Außerdem haben wir uns in den vergangenen Wochen intensiv mit den Landesrahmenverträgen nach § 131 SGB IX beschäftigt. Das Ergebnis unserer Recherchen finden Sie nun auf den einzelnen Länderseiten im Umsetzungsstand in den Ländern.
Bleiben Sie gesund und viel Freude beim Lesen!
Ihr Team vom Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG
Meldungen aus dem Projekt
Inhalte der Landesrahmenverträge nach § 131 SGB IX
Wir haben den Bereich unserer Website zum Umsetzungsstand des BTHG in den Bundesländern in den vergangenen Wochen umfassend überarbeitet. Dort finden Sie nun neu strukturiert und inhaltlich erweitert u.a. folgende Inhalte:
- Landesspezifische Regelungen zur Struktur der Eingliederungshilfe
- Landesspezifische Regelungen zur Bedarfsermittlung, zum Gesamt- und Teilhabeplanverfahren
- Landesspezifische Regelungen zu den Leistungsgruppen der Eingliederungshilfe
- Inhalte des Landesrahmenvertrags nach § 131 SGB IX bzw. Regelungen der Übergangsvereinbarungen
Reden Sie mit! - zu Einkommen und Vermögen in der Eingliederungshilfe
Noch bis zum 31. März ist die Online-Fachdiskussion zu Einkommen und Vermögen in der Eingliederungshilfe geöffnet. Mit dem BTHG sind schrittweise Verbesserungen für die leistungsberechtigten Menschen mit Behinderungen bei der Anrechnung von eigenem Einkommen und Vermögen in der Eingliederungshilfe in Kraft getreten. Mit dem 1. Januar 2020 wurde zudem das dem Fürsorgegedanken verpflichtete Anrechnungsverfahren auf ein Beitragsverfahren umgestellt. Wir freuen uns über Ihre Beiträge zu den damit verbundenen Herausforderungen sowie Fragen zu abweichenden Regelungen, wenn Eingliederungshilfe und Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II sowie Leistungen der sozialen Pflegeversicherung aufeinandertreffen.
Ergänzend führen wir wieder digitale Fachveranstaltungen durch. Am 17. März gibt der Bezirk Oberbayern, Projekt der modellhaften Erprobung nach Art. 25 Abs. 3 BTHG, Einblick in ausgewählte Fälle eines Eingliederungshilfeträgers.
Weitere Informationen zum Thema der Fachdiskussion finden Sie hier:
Aktuelles
Online-Diskussion der DVfR: Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung
Noch bis zum 9. Februar ist eine Online-Diskussion der DVfR zum Thema "Das neue SGB IX in der Praxis – Die Ermittlung des Rehabilitations- und Teilhabebedarfs drei Jahre nach der Reform“ geöffnet. Nutzerinnen und Nutzer können Fragen und Beiträge einstellen und miteinander diskutieren.
Wirkung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) auf soziale Dienstleister
Die Bundesregierung hat in einer Antwort vom 28. Dezember 2020 auf eine kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion detaillierte Informationen zur Anwendung des SodEG in den Ländern veröffentlicht.
BMAS legt Referentenentwurf für ein Teilhabestärkungsgesetz vor
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 22. Dezember 2020 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Teilhabestärkungsgesetz) vorgelegt. Der Entwurf enthält u.a. Regelungen zum leistungsberechtigten Personenkreis in der Eingliederungshilfe und zur Erweiterung des Budgets für Ausbildung. Wir haben die Inhalte des Referentenentwurfs für Sie zusammengefasst.