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Newsletter des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir freuen uns, Sie zu unserer Bilanzveranstaltung "Gemeinsam vom Gesetz zur Praxis - Bilanz und Ausblick zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes" im September dieses Jahres einladen zu können. Die Anmeldung ist bis zum 30. Juni für Sie geöffnet. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie in diesem Newsletter.

Darüber hinaus haben wir eine neue Version des BTHG-Kompasses veröffentlicht. Darin finden Sie weitere Fragen-Antwort-Paare aus der Fachdiskussion zur Sozialen Teilhabe sowie zur Bedarfsermittlung. Nutzen Sie gern die Möglichkeit, die Antworten zu kommentieren und weitere Fragen einzustellen.

Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen

 

Ihr Team vom Projekt "Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz"

Meldungen aus dem Projekt

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Gemeinsam vom Gesetz zur Praxis - Bilanz und Ausblick zur Umsetzung des BTHG

Das Bild ist eine Illustration in Blau, Gelb und Weiß. Der Betrachter schaut vom hinteren Teil des Raumes über eine größere Gruppe von Zuhörern hinweg nach vorne. Dort stehen zwei Personen links und rechts von einem Flipchart und erläutern den Zuhörern etwas.

© Anke Seeliger

Am 16. und 17. September 2019 laden wir Vertreterinnen und Vertreter aus Bund, Ländern, von Leistungsträgern, -erbringern und Organisationen von und für Menschen mit Behinderungen zu einer Bilanzveranstaltung nach Berlin ein. Neben der Vorstellung der Projekterkenntnisse zu den Themenbereichen des BTHG sollen Gesprächsrunden mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Praxis eine Bilanz zur Umsetzung des BTHG sowie einen Ausblick auf 2020 gewähren.

Freie Plätze

Vertiefungsveranstaltung zur Teilhabe an Bildung

Das Bild ist eine Illustration in Blau und Gelb mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Die Illustration zeigt eine Tafel mit der Aufschrift ,,Bildung macht auf Dauer alle Leute schlauer''.

© Anke Seeliger

Vom 3. bis 5. Juni 2019 findet in Hannover eine Vertiefungsveranstaltung zur Teilhabe an Bildung statt.
Wie kann ein inklusives Bildungssystem gestaltet werden? Welchen Ansatz verfolgen die Bundesländer? Was ändert sich durch die Einführung der neuen Leistungsgruppe "Teilhabe an Bildung" im SGB IX? Diese Fragen werden im Rahmen der Veranstaltung diskutiert. Dabei werden Hilfen zur Schulbildung ebenso thematisiert wie Leistungen in den Bereichen Studium und Berufsausbildung. Es sind noch wenige Plätzte frei.

Umsetzungsstand in den Ländern aktualisiert

Neue Informationen zu Bedarfsermittlungsinstrumenten und Schiedsstellen

Das Bild ist eine Illustration in Weiß, Blau, Orange und Pink. Die Illustration zeigt eine Deutschlandkarte, auf der die Bundesländer markiert sind. In den einzelnen Bundesländern sind Markierungen ähnlich Google Maps Markern gesetzt, in denen das Projektlogo steht.

© Anke Seeliger

Das Bedarfsermittlungsinstrument für die Freie Hansestadt Bremen steht fest: Das niedersächsische Bedarfsermittlungsinstrument B.E.Ni wird in modifizierter Form genutzt. Das gaben die Bundesländer in einer gemeinsamen Pressemitteilung bekannt. Außerdem erwarten wir in Kürze die Veröffentlichung des Bedarfsermittlungsinstruments "Individuelle Gesamtplanung Rheinland-Pfalz". Die Entwicklung des neuen Instruments ist abgeschlossen und befindet sich aktuell in der Implementierungsphase.

Neben kleineren Aktualisierungen haben wir zudem Informationen zu den nach § 133 SGB IX zu bildenden Schiedsstellen ergänzt, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Leistungserbringer und der Träger der Eingliederungshilfe zusammensetzen.

Aktuelles

Rechtsänderungen zum BTHG verkündet

Mit dem "Gesetz zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Union zur Bereitstellung von Produkten auf dem Markt und zur Änderung des Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch" sind weitere Änderungen zum BTHG im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl I S. 473ff.).

Bundesauftragskonferenz verabschiedet Papiere zur Leistungstrennung und zum Verwaltungsverfahren

Im Rahmen dreier Sondersitzungen der Bundesaufsichtskonferenz zur Umsetzung des BTHG konnten Bund, Länder, kommunale Spitzenverbände und die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger sich auf ein gemeinsames Verständnis zu den wichtigsten Fragen zur Leistungstrennung und zum Verwaltungsverfahren einigen.

Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Inklusives Wahlrecht schon bei der Europawahl

In einem Eilverfahren hat das Bundesverfassungsgericht einem Antrag stattgegeben, der es bisher von Wahlen ausgeschlossenen Menschen mit gerichtlich bestelltem Betreuer/innen sowie psychisch kranken Menschen ermöglicht, an der Wahl zum Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 teilzunehmen.

Veranstaltungen

Jetzt für die kommenden Vertiefungsveranstaltungen anmelden!

03.06.2019 – 05.06.2019

Teilhabe an Bildung

Art
Vertiefungsveranstaltung
Zeit
03.06.2019 - 05.06.2019
Ort
Wyndham Hannover Atrium
Karl-Wiechert-Allee 68
30625 Hannover

Mit dem Bundesteilhabegesetz wird erstmals klargestellt, dass die Teilhabe an Bildung eine eigene Reha-Leistung ist. Künftig wird dadurch sowohl die Förderung einer schulischen oder hochschulischen beruflichen Weiterbildung im Anschluss an eine duale oder schulische Berufsausbildung (Meisterkurs, Bachelorstudium) ebenso möglich wie die Förderung einer rein akademischen Aus- und Weiterbildung (Masterstudium im Anschluss an ein Bachelorstudium).

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