Das Gesetz

Das Bild ist eine Illustration in Schwarz-Weiß mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Illustration zeigt auf der linken Seite einen goßen Hafen von Zetteln, Heftern, Büchern mit Paragrafensymbolen, die für Gesetzestexte stehen. Ein großer orangener Pfeil deutet nach rechts auf ein Buch mit dem Titel BTHG. Darüber stehen große und farbig hinterlegt die Worte Teilhabe und Selbstbestimmung.

© Anke Seeliger

Gesetz

Auf dem Weg zum neuen Teilhaberecht

Das BTHG soll mit seinen umfangreichen Rechtsänderungen dazu beitragen, Menschen mit Behinderungen eine möglichst volle und wirksame Teilhabe in allen Bereichen für eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Mit dem Gesetz soll das deutsche Recht in Übereinstimmung mit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) weiterentwickelt werden. Ziel ist die gleichberechtigte, volle und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben sowie eine selbstbestimmte Lebensführung. Hierfür wird die Eingliederungshilfe aus dem in Deutschland historisch gewachsenen Fürsorgesystem herausgeführt und zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt. Darüber hinaus zielt das Gesetz darauf ab, keine neue Ausgabendynamik in der Eingliederungshilfe entstehen zu lassen und die bestehende durch Verbesserungen in der Steuerungsfähigkeit der Eingliederungshilfe zu bremsen.

Die mit dem BTHG einhergehenden Rechtsänderungen lassen sich kurz zusammenfassen:

  1. Mit dem BTHG soll das SGB IX, Teil 1 gestärkt und verbindlicher ausgestaltet werden, ohne dabei das gegliederte System in Frage zu stellen. Im SGB IX, Teil 1 werden die allgemeinen, für alle Rehabilitationsträger geltenden Grundsätze normiert, während die jeweiligen Leistungsgesetze ergänzende Verfahrensspezifika regeln. Die entsprechenden Änderungen traten zum 1. Januar 2018 in Kraft.
  2. Im SGB IX, Teil 2, wird die aus dem SGB XII herausgelöste und reformierte Eingliederungshilfe unter dem Titel „Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung von Menschen mit Behinderungen“ geregelt. Die Neuausrichtung der Eingliederungshilfe erfolgt konsequent personenzentriert. Dieser Teil des BTHG trat zum 1. Januar 2020 in Kraft.

  3. Das SGB IX, Teil 3, umfasst künftig das weiterentwickelte Schwerbehindertenrecht. Ein Teil dieser Änderungen gilt bereits seit dem 30. Dezember 2016. Mitwirkung und Mitbestimmung der Beschäftigten von Werkstätten für behinderte Menschen (WfMB) wurde bereits zum 30. Dezember 2016 gestärkt. Die übrigen Änderungen im Schwerbehindertenrecht traten zum 1. Januar 2018 in Kraft.

 

 

Änderungsgesetze zum BTHG

Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften

Das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 17. Juli 2017 beinhaltet für § 241 Abs. 8 SGB IX-neu als Klarstellung die Übergangsregelung, dass die Träger der Sozialhilfe, soweit sie Aufgaben der Eingliederungshilfe wahrnehmen, bis zum 31. Dezember 2019 als Rehabilitationsträger an die Stelle der Träger der Eingliederungshilfe treten.

 

Gesetz zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Union zur Bereitstellung von Produkten auf dem Markt und zur Änderung des Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Im April 2019 sind mit dem „Gesetz zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Union zur Bereitstellung von Produkten auf dem Markt und zur Änderung des Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“ weitere Änderungen zum BTHG im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl I S. 473ff).

  • Rückwirkend zum 1. Januar 2019 tritt die Anschlussregelung für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in einer Pflegefamilie als Leistung der Eingliederungshilfe nach § 54 Abs. 3 SGB XII für das Jahr 2019 in Kraft. Ab dem 1. Januar 2020 ist die Leistung dann in § 113 Abs. 2 Nr. 4 SGB IX geregelt.
  • Einführung eines anlassbezogenen gesetzlichen Prüfrechts für die Sozialhilfeträger bei Pflegeeinrichtungen, § 76a Abs. 2 SGB XII. Diese Regelung wird zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
  • Klarstellung, dass Leistungserbringer zur Mitwirkung bei der Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung verpflichtet sind, sowie Einführung einer Rechtsgrundlage zum Datenaustausch der Sozialhilfeträger und der Träger der Eingliederungshilfe mit der Heimaufsicht, §§ 128 Abs. 1 SGB IX, 78 Abs. 1 SGB XII. Auch diese Regelungen werden zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
  • Erweiterung der Straftatenkataloge in § 75 Abs. 2 SGB XII und § 124 Abs. 2 SGB IX um die neuen Straftatbestände der Sexuellen Belästigung und der Straftaten aus Gruppen. Diese Regelung ist am 26. April, dem Tag nach der Verkündung des Gesetzes, in Kraft getreten.

 

Starke-Familien-Gesetz

Durch das Starke-Familien-Gesetz vom 3. Mai 2019 wurde der im BTHG (Art. 13 Nr. 16 BTHG) vorgesehene Eigenbetrag zur gemeinsamen Mittagsverpflegung, den Beschäftigte der WfbM ab dem 1. Januar 2020 hätten zahlen sollen, gestrichen (Art. 4 und 7 Starke-Familien-Gesetz).

 

Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften

Das Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften wurde am 5. Dezember 2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Mit dem Änderungsgesetz werden gesetzliche Unklarheiten in Vorbereitung auf die Umsetzung der dritten Reformstufe des BTHG zum 1. Januar 2020 beseitigt. Die wesentlichen Inhalte finden Sie hier zusammengefasst.

 

Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz)

Das Angehörigen-Entlastungsgesetz wurde am 12. Dezember 2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es enthält verschiedene Änderungen zum BTHG, u. a. die Verbesserung der Personalschlüssel für andere Leistungsanbieter, die Sicherstellung der Finanzierung der EUTB nach 2022, die Einführung des Budgets für Ausbildung und eine Ausnahmeregelung zur Trennung von Fach- und existenzsichernden Leistungen bei volljährigen Leistungsberechtigten in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche. Die wesentlichen Inhalte des Gesetzes haben wir hier zusammengefasst.

 

Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz)

Das Teilhabestärkungsgesetz wurde am 2. Juni 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Mit dem Teilhabestärkungsgesetz sollen weitere Verbesserungen und mehr Teilhabechancen für Menschen mit Behinderungen erreicht werden. So wird der Kreis der leistungsberechtigten Personen für das Budget für Ausbildung erweitert. Künftig sollen auch Menschen, die schon in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, über das Budget für Ausbildung gefördert werden können. Zudem werden die Möglichkeiten der aktiven Arbeitsförderung in den Jobcentern und Arbeitsagenturen ausgebaut. Das Gesetz überträgt darüber hinaus den Integrationsämtern ab dem 01.01.2022 als neue Aufgabe der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben die flächendeckende Errichtung von Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber gemäß § 185a SGB IX.     

Änderungen im Einzelnen

Das Bild ist eine Illustration in Schwarz-Weiß mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Die Illustration zeigt eine Frau, die etwas an den Händen abzählt. Rechts neben ihr stehen die Worte "Was ändert sich?".

Was ändert sich durch das BTHG?

Moderner Behinderungsbegriff, Reform der Eingliederungshilfe, Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, verbesserte Beratung – das BTHG umfasst eine Vielzahl von Themen.

Inkrafttreten der Änderungen

Das Bild ist eine Illustration Weiß, Blau und Orange. Die Illustration zeigt einen Aufgang zwischen zwei Wegen. Die linke Seite des Aufgangs ist eine Treppe, die rechte Seite eine Rampe.

Die Reformstufen des BTHG

Das BTHG tritt in vier Stufen in Kraft, beginnend mit dem 1. Januar 2017 bis zum 1. Januar 2023.

Umsetzungsstand Länder

Das Bild ist eine Illustration in Weiß, Blau, Orange und Pink. Die Illustration zeigt eine Deutschlandkarte, auf der die Bundesländer markiert sind. In den einzelnen Bundesländern sind Markierungen ähnlich Google Maps Markern gesetzt, in denen das Projektlogo steht.

Übersicht der Ausführungsgesetze

Zahlreiche Bestimmungen des BTHG werden durch Landesgesetze konkretisiert. Ein Überblick zum Umsetzungstand in den Ländern.

Hintergrund

Das Bild ist eine Illustration in Blau und Gelb mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Die Illustration zeigt zwei Personen, eine sitzt im Rollstuhl, eine läuft neben ihr her. Sie sind auf einem Weg unterwegs, an dem in der Ferne eine Schild mit den Buchstaben BTHG steht.

Der Weg zum BTHG

Das BTHG kennzeichnet einen Meilenstein im Selbstverständnis unserer Gesellschaft. Dazu beigetragen haben verschiedene historische Entwicklungen, Gesetze und Verträge.

Umsetzungsunterstützung

Das Bild ist eine Illustration in Schwarz-Weiß mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Die Illustration zeigt eine Frau mit kurzen Haaren mit Oberkörper und Kopf, die in den Händen zwei Aktenordner hält. Im Hintergrund ist Artikel 25 des Gesetzestextes zu sehen.

Begleitende Untersuchungen

Neben der Umsetzungsbegleitung sind im BTHG weitere Inititativen zur Umsetzung der reformierten Eingliederungshilfe enthalten.

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