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BTHG-Kompass 1.4

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Inhaltsverzeichnis

BTHG-Kompass 1.4

ICF-Komponenten der Kontextfaktoren in § 118 SGB IX-neu

In § 118 SGB IX-neu wird darauf abgestellt, dass das Instrument der Bedarfsermittlung eine nicht nur vorübergehende Beeinträchtigung der Aktivität und Teilhabe vorzusehen hat. Die ICF-Komponenten der Umweltfaktoren und personbezogenen Faktoren werden hier nicht genannt. Muss das Bedarfsermittlungsinstrument zur Orientierung an der ICF diese Umweltfaktoren und personbezogenen Faktoren trotzdem erfassen?



Antwort:

Ja. § 2 Abs. 1 SGB IX neu lautet: „(1) Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist.“ Bereits in § 2 SGB IX (neu) wird der Behinderungsbegriff also eindeutig durch die Wechselwirkungen von Beeinträchtigungen und Kontextfaktoren (hier freilich auf Barrieren reduziert) bestimmt. Es bedarf deshalb keiner besonderen Erwähnung in den folgenden Paragraphen.

Ohnehin schließt die ICF bzw. das biopsychosoziale Modell stets die Berücksichtigung der Kontextfaktoren ein. Offen ist derzeit allerdings, wieweit diese Bestimmung auch bei der Bestimmung der Schwerbehinderung im SGB IX 3. Teil greift. Im Bereich der Eingliederungshilfe besteht jedenfalls an der Notwendigkeit, die individuell relevanten Kontextfaktoren bei der Bedarfsermittlung und der Hilfeplanung zu berücksichtigen, kein Zweifel.

Regelungen des BTHG zu Kontextfaktoren der ICFDownloads und Links

Unterschied zwischen ICD und ICF

Was ist der Unterschied zwischen dem bio-medizinischen Modell (ICD) und dem bio-psycho-sozialen Modell der ICF?



Antwort:

Bio-medizinisches Modell der ICD

Im bio-medizinischen Modell der ICD wird eine funktionale Beeinträchtigung in erster Linie als Folge eines gesundheitlichen Problems der jeweiligen Person aufgefasst. Insofern bedarf es einer medizinischen Behandlung mit dem Ziel der Heilung oder Anpassung des Menschen mit Behinderungen (Schuntermann 2013: 31f.).

Bio-psycho-sozialen Modell der ICF und Verhältnis zur ICDKontextfaktoren der ICFVariation der KontextfaktorenMaterialien

Komponente der personbezogenen Faktoren

Wie ist der Stand zur Entwicklung der Komponente der personbezogenen Faktoren? Die Definition gehört zu den "zukünftigen Entwicklungen", die bereits 2005 für die ICF vorgesehen waren. 2017 steht die Ergänzung noch immer aus, wie auch die DVfR in ihrer Stellungnahme anmerkt. Lässt sich auf eine Regelung, die unvollständig ist, überhaupt aufbauen?



Antwort:

Entwurf der DGSMP

Es gibt weiterhin einen Entwurfsstand von der Arbeitsgruppe ICF des Fachbereichs II der Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP). Ein frei verfügbarer Vortrag hierzu von Dr. med. Wolfgang Cibis (BAR) und Dr. med. Sabine Grotkamp (MDK Niedersachsen) ist unter folgendem Link abrufbar:

Klassifizierung personbezogener Faktoren – Probleme und Praxis

Die personbezogenen (Kontext)-Faktoren wurden von der WHO zunächst bewusst nicht codifiziert, da darin eine Gefahr für die Menschen mit Behinderung gesehen wurde, ihre Behinderung zu personalisieren, zu unzutreffenden Beschreibungen im Sinne von „Merkmalszuweisungen“ zu Personen zu kommen oder zu stark in die Persönlichkeitsrechte einzugreifen, auch im Hinblick auf den Schutz persönlicher Daten.

Fehlende Kodifizierung durch die WHOErhebung personenbezogener Faktoren in der PraxisVorschlag der DGSMPAktuelle Auffassungen und EntwicklungDownloads und Links

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