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BTHG-Kompass 1.4

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Inhaltsverzeichnis

BTHG-Kompass 1.4

Einkommen und Vermögen

Für Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, sieht das BTHG Verbesserungen bei der Anrechnung von Erwerbseinkommen und Vermögen vor. Diese Verbesserungen treten in zwei Stufen in Kraft. Ab 1. Januar 2020 bleiben Einkommen und Vermögen des Partners anrechnungsfrei.

Teilhabe an Bildung

Durch das BTHG wurden Leistungen zur Teilhabe an Bildung als neue Leistungsgruppe im SGB IX aufgenommen. Dies verdeutlicht den hohen Stellenwert von Bildung vor dem Hintergrund des Art. 24 der UN-BRK und wirft zugleich Fragen nach der Umsetzung der neuen Leistungsgruppe auf.

Soziale Teilhabe

Die „Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“ werden mit dem BTHG und den §§ 76-84 SGB IX ab dem 1. Januar 2020 zur Leistungsgruppe „Soziale Teilhabe“. Sie wird in acht Teil-Leistungsgruppen aufgegliedert, um den Leistungsumfang zu verdeutlichen.

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