Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt.

Wenn Sie den Browser Internet Explorer nutzen, stehen Ihnen nicht alle Funktionen dieser Seite zur Verfügung.
Um den vollen Funktionsumfang nutzen zu können, benutzen Sie einen aktuellen Browser (z.B. Firefox oder Edge).

BTHG-Kompass 4.2

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Themas nehmen.

Inhaltsverzeichnis

BTHG-Kompass 4.2

Rollenkonflikt EUTB-Berater/in und Vertrauensperson?

Gerät man als EUTB-Berater/in nicht in einen Rollenkonflikt, sobald man auch als Vertrauensperson gegenüber Leistungsträgern auftritt? Ist es nicht eher die Aufgabe einer EUTB, den Ratsuchenden bei der Auswahl einer Vertrauensperson zu unterstützen und beide auf das Teilhabeplanverfahren vorzubereiten?



Antwort:

Aus meiner Sicht ist es die Aufgabe der EUTB, Ratsuchende zu unterstützen, mit einer Vertrauensperson seiner Wahl seine Anliegen beim Leistungsträger vorzubringen. Allerdings gibt es Situationen und Einzelfälle, in denen der Ratsuchende entscheidet und wünscht, eine/n Berater/in der EUTB als Vertrauensperson anzufragen. Wichtig hierbei ist, die Funktion einer Unterstützung zu behalten und keine Vertretungsposition einzunehmen.

Berater/in sollte unterstützend fungierenDownloads und Links

Ratsuchende mit Migrationsgeschichte

Wie viele Menschen mit Migrationsgeschichte wenden sich an die EUTBs? Welche Möglichkeiten haben Sie, Menschen zu beraten, die nicht ausreichend Deutsch sprechen? Werden in den EUTBs besonders schwierige strukturelle Gegebenheiten erfasst, die in der Beratung deutlich werden? bspw. (z.B. im Bereich geflüchteter Menschen mit Behinderungen) Geben Sie strukturelle Probleme an die Politik weiter?



Antwort:

Weitergabe struktureller Fragen an die beteiligten Behörden und die Politik

In unserer EUTB kommt dies regelmäßig vor. Zuletzt sind bei uns einige Einzelfälle mit dem Thema Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Ausbildung und Mobilität aufgetreten. Da diese Problematik Rechtskreise überschreitet, stellen wir zahlreiche Probleme für die Menschen fest, in der Erreichbarkeit der Behörden, in den zu erhaltenden Informationen und in der Zuständigkeitsklärung. Diese strukturellen Fragen geben wir an die beteiligten Behörden und die Politik im Land weiter. Im Rahmen einer internen Dokumentation erfassen wir Themen dieser Art und können diese aufgrund von Beteiligung in Arbeitsgruppen in Ministerium und Beiräten auch weitergeben.

Da wir als EUTB keine Sprachmittler finanzieren können, versuchen wir, über unser Netzwerk im Saarland mit Beratungsstellen für Menschen mit Migrationshintergrund und Geflüchtete zusammenzuarbeiten, z.B. das Zuwanderungs- und Integrationsbüro.

Downloads und Links

Unabhängigkeit der EUTB

Ist eine EUTB wirklich "unabhängig", wenn sie an einen freien Träger, der auch gleichzeitig Leistungserbringer ist, angegliedert ist? Durch welche Maßnahmen wird die Unabhängigkeit sichergestellt?



Antwort:

Die EUTB ist unabhängig auch wenn sie an einen freien Träger angegliedert ist, der gleichzeitig Leistungserbringer ist. Folgende Maßnahmen gewährleisten die Unabhängigkeit der EUTB:

• Finanzierung durch das BMAS

• fachliche Beratung und Begleitung der Berater*innen durch die Fachstelle Teilhabeberatung

• Vernetzung der EUTB-Stellen untereinander

• regionale und überregionale Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern, die Dienstleistungen für Menschen mit Einschränkungen anbieten

• Das Leitbild der EUTB (beschreibt u. A. die Parteilichkeit der Berater*innen für die Ratsuchenden)

• Erklärung des Trägers zur Wahrung von Neutralität und Unabhängigkeit

Verschiedene Maßnahmen gewährleisten UnabhängigkeitDownloads und Links

Markup-Template

%%%CONTENT%%%