PROGRAMM
Stand: 26.08.2022
INHALT
- PROGRAMM
- Begrüßung durch den Deutschen Verein, den Bundesbehindertenbeauftragten und das BMAS
- Podiumsdiskussion zum Umsetzungsstand des BTHG
- Personenzentrierung und Beteiligung im Reha-Prozess und im Vertragsrecht
- „Leistungen wie aus einer Hand“ - trägerübergreifende Zusammenarbeit im Reha-Prozess
- Die Zukunft des Sozialleistungssystems
- Diskussion in sechs Fachforen
- Personenzentrierung und Partizipation: Vorstellung von Methoden und Projekten
- Ausblick auf die weitere Umsetzung des BTHG
- Podiumsdiskussion zur Zukunft der Behindertenpolitik
- Umsetzung der behindertenpolitischen Ziele der Koalition
Begrüßung durch den Deutschen Verein, den Bundesbehindertenbeauftragten und das BMAS
Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V., begrüßte die Teilnehmenden. Sie würdigte die Anstrengungen der Anwesenden, die in den letzten sechs Jahren viel Zeit und Kraft in die Umsetzung des Gesetzes investiert haben. Als Wunsch für die Veranstaltung formulierte sie, dass die Diskussionen im „Geist des BTHG“ geführt werden: Statt Entschuldigungen oder Rechtfertigungen sollen die guten Lösungen und der Austausch auf Augenhöhe im Mittelpunkt stehen.
Auch Jürgen Dusel, der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen begrüßte die Teilnehmenden und setzte die Ziele des BTHG in einen größeren Rahmen: Demokratie brauche Inklusion und Inklusion brauche Teilhabe. Daher sei es positiv dass die Verbesserungen bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen Menschen mit Behinderungen entlasten. Auch die rechtliche Regelung der Assistenz im Krankenhaus sei eine positive Neuerung. Herr Dusel bekräftigte, dass mit der Reform des BTHG einiges in Bewegung gekommen sei. Als weitere wichtige Aufgaben benannte er, den Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe zu regeln, das Persönliche Budget zu stärken und Lösungen für Schnittstellenprobleme zu anderen Sozialleistungssystemen zu entwickeln. Heraus stellte er § 43 a SGB XI und warb dafür, auch hier die leistungsberechtigten Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen besser zu stellen. Zudem müsse auch dem SGB IX endlich die Bedeutung zukommen, die es verdiene. Wenn Menschen den Eindruck bekommen, dass ihr Recht nur auf dem Papier existiere, bestehe die Gefahr, dass sie sich abgehängt fühlen. Daher sei es auch im Sinne der Demokratiearbeit, dass Bund, Länder und Kommunen Maßnahmen ergreifen, damit die gesetzlich verankerten Rechte bei den Menschen ankommen.
Staatssekretär Dr. Rolf Schmachtenberg, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, begrüßte die Teilnehmenden von Seiten des Zuwendungsgebers. Er lenkte den Blick auf den im BTHG verankerten Paradigmenwechsel, der noch schwer falle. Die Fremdbestimmung zu überwinden und die Selbstbestimmung durchzusetzen, sei die DNA des BTHG und Voraussetzung für das gemeinsame Zusammenleben. Letztlich arbeiten die Teilnehmenden an einer Kernaufgabe der Demokratie mit, fasste Dr. Schmachtenberg zusammen. Anschließend ging er auf die offenen Enden der BTHG-Umsetzung ein: Vielerorts gäbe es Landesrahmenverträge, jedoch fehlten die Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen mit den Leistungserbringern. Ohne diese könne die dezidierte Einzelplanung nicht stattfinden. Doch es gebe Hinweise aus den Bundesländern, dass auch diese Aufgabe auf einem guten Weg sei. Für die weitere Begleitung des Umsetzungsprozesses verwies Dr. Schmachtenberg auf die Verlängerung der Wirkungsprognose und der Finanzuntersuchung bis Ende 2024. Auch die Vorabevaluation zum leistungsberechtigten Personenkreis für die Neufassung der Eingliederungshilfeverordnung sei vergeben. Zudem sei eine Verlängerung des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG geplant. Denn ein wichtiges Ziel des BMAS sei es, dass die an der Umsetzung des BTHG beteiligten Akteurinnen und Akteure weiterhin in Kontakt bleiben und sich gegenseitig unterstützen.
Podiumsdiskussion zum Umsetzungsstand des BTHG
Mit den positiven und negativen Aspekten der Umsetzung des BTHG beschäftigte sich die anschließende Podiumsdiskussion mit Staatsekretär Dr. Rolf Schmachtenberg als Vertreter des Bundes und Abteilungsleiter Stephan Kolling vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Saarlands, das gerade den Vorsitz der Arbeits- und Sozialministerkonferenz führt. Die Kommunen vertrat Dr. Irene Vorholz für den Deutschen Landkreistag. Maria Loheide, sozialpolitische Vorständin der Diakonie Deutschland, und Daniel Koller, Mitglied im Vorstand der BAG Selbsthilfe, vertraten die Leistungserbringer und die Menschen mit Behinderungen. Für die Rehabiliationsträger saß Bernd Giraud, Leiter des Fachbereichs Programme und Produkte der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR), auf dem Podium.
Personenzentrierung und Beteiligung im Reha-Prozess und im Vertragsrecht
Dr. Florian Steinmüller, Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG, eröffnete die erste Gesprächsrunde zum Thema Personenzentrierung und Beteiligung mit Erkenntnissen aus der Projektarbeit:
- Die flächendeckende und einheitliche Anwendung der personenzentrierten Bedarfsermittlungsinstrumente findet noch nicht statt. Die Gruppe der leistungsberechtigten Personen mit individuellen Gesamtplänen ist noch eher klein. Da das Gesamtplanverfahren einen wichtigen Baustein für die verbesserte Steuerungsfähigkeit der Eingliederungshilfe darstellt, ist der Handlungspielraum der Eingliederungshilfeträger, die Ausgabendynamik in der Eingliederungshilfe zu bremsen, eingeschränkt.
- Die Antrags- und Verwaltungsverfahren sind komplex und überfordern Leistungsberechtigte teilweise. Maßnahmen und Instrumente, die Menschen mit Behinderungen vorbereiten und sie befähigen, am Verfahren mitzuwirken, fehlen oftmals noch.
- Die Landesrahmenverträge in den Bundesländern enthalten oftmals noch Übergangsvereinbarungen. Da die Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen darauf aufbauen, lässt sich bisher nicht erkennen, inwieweit künftig personenzentrierte Leistungen erbracht und finanziert werden können.
- Die Mitwirkung der Menschen mit Behinderungen an den Verhandlungen der Landesrahmenverträge ist zwar gesetzlich verankert. Jedoch braucht diese Akteursgruppe Unterstützung, um ihre Rolle auszufüllen und echte Beteiligung zu erreichen.
Moderatorin Dr. Julia Kropf leitete die Podiumsdiskussion mit der Frage nach den Kosten personenzentrierter Leistungen ein und wie vermieden werden könne, dass das Budget die Leistungen bestimme anstelle des Bedarfs. Laut Staatssekretär Dr. Schmachtenberg sei es denklogisch, dass eine personenzentrierte Leistung günstiger sei als ein Pauschalangebot. Er hoffe, dass sich diese Denklogik im aktuellen Lernprozess der Anwendung der Bedarfsermittlungsinstrumente und der Verhandlung der Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen abbildet. Maria Loheide bekräftigte die Sicht, dass Personenzentrierung und Kostensteigerungen nicht zusammenhängen. Die Leistungserbringer wünschen sich jedoch einen partnerschaftlichen Prozess mit den Leistungsträgern, in dem gemeinsam der Bedarf der leistungsberechtigten Person ermittelt und die Deckung des Bedarfs geklärt werde.
Gute Leistungen und eine effiziente Finanzierung zu verhandeln, brauche Zeit, ergänzte Stephan Kolling und verwies auf den elfjährigen Prozess zur Verhandlung der Landesrahmenvereinbarung Frühförderung des Saarlands. Dr. Irene Vorholz unterstrich, dass insbesondere der Haltungswandel, den das BTHG verlangt, eine langfristige Entwicklung sei und zog den Vergleich zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Ein ebenso langfristiger Prozess seien die komplexen, eng getakteten Vertragsverhandlungen zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern. Daniel Koller stellte klar, dass es jedoch nicht um Verträge und Finanzen gehe, sondern um Menschen und ihr Leben. Verweise auf die Schwierigkeiten durch die COVID-19-Pandemie und weitere Krisen empfinde er als Ausrede. Für Menschen mit Behinderungen sei es schwer nachvollziehbar, warum rechtliche Regelungen, die längst in Kraft sind, für sie nicht gelten sollen.
Ein bedeutender Kostenfaktor entstehe durch die bisher nicht ausreichende Zusammenarbeit der Reha-Träger, ergänzte Bernd Giraud. Über die Reform der Eingliederungshilfe fließe jedoch das Konzept der Personenzentrierung in die Sozialversicherung ein. Insofern sei es ein gemeinsamer Lernprozess der Reha-Träger, dass individuelle Leistungen kosteneffizienter als standardisierte Leistungen sein können.
Auf die Frage von Moderatorin Dr. Julia Kropf nach dem Umgang mit den Übergangsvereinbarungen in den Landesrahmenverträgen bekräftigten Stephan Kolling und Dr. Irene Vorholz, dass auch während der Verhandlungen personenzentrierte Leistungen erbracht werden. Ziel des Verhandlungsprozesses sei es, dass Leistungen nicht schlechter, sondern besser werden, und das brauche Zeit. Maria Loheide wies darauf hin, dass gut durchdachte Landesrahmenverträge notwendig sind, um die finanziellen Risiken der Leistungserbringer zu minimieren.
Auf Nachfrage der Moderatorin, ob der Bundesgesetzgeber mehr Einfluss nehmen müsse, erläuterte Staatssekretär Dr. Schmachtenberg, dass dies aus guten Gründen verfassungsrechtlich nicht möglich sei. Jedoch sei auch die Möglichkeit, Empfehlungen für bundeseinheitliches Vorgehen durch die BAGüS und BAG Freie Wohlfahrt zu erarbeiten, nicht genutzt worden. Nun werde die Praxis zeigen, welche Vorteile die unterschiedlichen Lösungen haben, was unter anderem durch das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG beobachtet werde.
„Leistungen wie aus einer Hand“ - trägerübergreifende Zusammenarbeit im Reha-Prozess
Den zweiten Teil der Podiumsdiskussion eröffnete Marcus Rietz, Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG, ebenfalls mit Umsetzungsproblemen, die in der Arbeit des Projektes identifiziert wurden:
- Das Sozialverwaltungsrecht verleitet dazu, nicht personenzentriert zu agieren, sondern nur in der eigenen Zuständigkeit.
- Es mangelt nach wie vor an gemeinsamen Strukturen für die Zusammenarbeit im Teilhabeplanverfahren.
- Das Teilhabeplanverfahren ist anspruchsvoll in seiner zeitlichen Umsetzung, aber quasi folgenlos, wenn Fristen nicht eingehalten werden. Das Erstattungsverfahren ist aktuell keine Motivation, besser zusammenzuarbeiten.
- Qualifizierung und Unterstützung des Haltungswandels ist für alle Akteurinnen und Akteure erforderlich.
Für Menschen mit Behinderungen sei es sehr herausfordernd, dass jeder Träger eigene Verfahren und Formulare habe, erläuterte Daniel Koller. Er forderte, diese zu vereinheitlichen und die Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit unter Beteiligung der Menschen mit Behinderungen auf Augenhöhe auszuräumen. Dafür benötigen die Reha-Träger Unterstützung beispielsweise mehr Personal, das wiederum finanziert werden müsse.
Bernd Giraud teilte seine Beobachtungen, dass auf der Ebene der Praktiker die trägerübergreifende Zusammenarbeit bereits gelebt werde, während der Mittelbau der Reha-Träger nur langsam auf die gesetzlichen Regelungen reagiert. Zudem sei die Vielzahl der Bedarfsermittlungsverfahren eine Herausforderung für die Zusammenarbeit der Reha-Träger ebenso wie die unterschiedlichen Begrifflichkeiten der beiden Verwaltungsverfahren im SGB IX. Um diesen Herausforderungen konstruktiv zu begegnen, habe die BAR in den vergangenen Jahren verschiedenen Instrumente und Hilfsmittel erarbeitet, die von der Praxis bereits gut genutzt werden.
Dr. Julia Kropf fragte die Leistungsträger im Podium, wie sie die trägerübergreifende Zusammenarbeit in ihrem Bereich unterstützen. Dr. Irene Vorholz erläuterte, dass Probleme vor allem dort entstehen, wo die Ansprechpartner bei den Trägern nicht bekannt sind. Zusätzlich sei das Verhältnis zu Pflegekassen und Jobcentern herausfordernd, die per Gesetz keine Reha-Träger sind, und mit denen separate Vereinbarungen für die Zusammenarbeit geschlossen werden müssen. Stephan Kolling berichtete von einem Lösungsansatz im Saarland: Eine zentrale Beratungs- und Antragsstelle im Landesamt für Soziales berate und unterstütze alle beteiligten Akteurinnen und Akteure im Teilhabeplanverfahren, um schnell zu Leistungen wie aus einer Hand zu kommen. Probleme bereiten aus seiner Sicht die Abgrenzung von Eingliederungshilfe- und Pflegeleistungen und die Erstattungsverfahren gegenüber anderen Reha-Trägern.
Dass die Reha-Träger die trägerübergreifende Zusammenarbeit als gemeinsame Aufgabe verstehen müssen, sei auch Teil des Kulturwandels des BTHG, führte Maria Loheide das Gespräch weiter. Aus ihrer Sicht, werde noch zu sehr auf Basis der eigenen Leistungsgesetze und nicht des SGB IX gearbeitet. Wichtig sei der gemeinsame Erfahrungsaustausch, gemeinsame Fort- und Weiterbildungen und das Einrichten der in § 25 Abs. 2 SGB IX angelegten Arbeitsgemeinschaften. Stephan Kolling ergänzte, dass dafür auch die digitale Vernetzung der Reha-Träger gefördert werden müsse. Schnellere Zusammenarbeit brauche trägerübergreifende, mit Schnittstellen versehene Datenbanken und IT-Systeme. Hier müsse der Bund handeln.
Auf die Frage, was der Bund noch tun könne, antwortete Staatssekretär Dr. Schmachtenberg, dass mit dem Bundesprogramm rehapro bereits ein Förderprogramm für die Zusammenarbeit der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter sowie der Rentenversicherung existiere. Er unterstrich jedoch, dass die Akteure ins Regelgeschäft kommen müssen. Geltendes Recht müsse umgesetzt werden, letztlich auch auf dem Rechtsweg. Außerdem werde aktuell der gemeinsame Grundantrag durch die BAR erarbeitet und vom BMAS finanziert: ein einheitlicher Antrag in einheitlicher Sprache für alle Reha-Leistungen. In einem zweiten Schritt können die Verfahrensdokumente vereinheitlicht werden.
Frau Dr. Kropf öffnete die Runde anschließend für Publikumsfragen, die die Vielfalt und verschiedenen Aufgaben der Beratungsangebote, die Bedeutung der Sozialraumorientierung im BTHG sowie den gemeinsamen Grundantrag thematisierten.
Die Zukunft des Sozialleistungssystems
Zum Abschluss der Podiumsdiskussion wies Tristan Fischer, Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG, auf aktuelle und künftige Entwicklungen hin, auf die das Sozialleistungssystem künftig reagieren muss:
- Durch den demografischen Wandel wird es künftig mehr Menschen mit Behinderungen geben.
- Die wachsende Zahl der Single-Haushalte wird mit einem höheren Bedarf für ambulante Teilhabe- und Pflegeleistungen einhergehen.
- Expert/innen schätzen, dass bis zu 15 Prozent aller COVID-19-Erkrankten Long Covid oder Post Covid entwickeln. Es ist davon auszugehen, dass viele Betroffene künftig Reha- und Teilhabeleistungen benötigen.
- Der Fachkräftemangel betrifft auch die sozialen Berufe und wird sich weiter verschärfen.
- Menschen mit Behinderungen sind in hohem Maße von Armut betroffen.
Staatssekretär Dr. Schmachtenberg machte deutlich, dass sich das Sozialleistungssystem ohnehin in ständigem Wandel befinde. Die genannten Herausforderungen müssten in Form aktueller Krisen teils sehr schnell, teils als langfristige Probleme kontinuierlich bearbeitet werden. Als Beispiel griff er den demografischen Wandel heraus. Diesem könne unter anderem mit der Bekämpfung des Fachkräftemangel durch attraktive Arbeitsplätze in der Eingliederungshilfe und entsprechende Zuwanderung begegnet werden. Für letztere müsse das Anerkennungswesen von Berufsabschlüssen reformiert werden.
Bernd Giraud wies darauf hin, dass die Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation für Long-Covid-Betroffene ausgebaut werden müssen. Zielgenauigkeit und Nachhaltigkeit der Sozialleistungen und der sozialen Sicherung formulierte Maria Loheide als Lösungsmöglichkeiten, um den gesellschaftlichen Herausforderungen zu begegnen. Dem Fachkräftemangel könne durch vergütete Ausbildungen beispielsweise im Bereich der Heilerziehungspflege begegnet werden. Außerdem sei ausreichend barrierefreier, bezahlbarer Wohnraum für die Zukunft ein wichtiger Faktor. Abschließend forderte Frau Loheide, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, um die Herausforderungen der Zukunft gemeinsam zu bewältigen.
Stephan Kolling unterstrich, dass das soziale Ehrenamt Wertschätzung erfahren müsse, und bekräftigte, dass es attraktive Ausbildungen in den sozialen Berufen brauche. Digitalisierung und Transparenz sah er als wichtige Ziele für die Zukunft an. Dr. Irene Vorholz formulierte ihre Sorgen angesichts des Fachkräftemangels, von immer mehr Leistungsberechtigten und dem künftigen Rückgang der Steuereinnahmen, weil es weniger sozialversicherungspflichtige Erwerbstätige geben werde. Daher habe die Entwicklung hin zu einer inklusiven Gesellschaft Priorität, damit Bedarfe gar nicht erst entstehen. Daniel Koller plädierte für den Abbau der Bürokratie und zielgerichtete Leistungen. Kostenträger müssten über ihre eigenen Leistungen hinausdenken und sich besser vernetzen.
Diskussion in sechs Fachforen
Anschließend konnten die Teilnehmenden sich in sechs Fachforen austauschen und Lösungsansätze und Projekte kennenlernen, die einzelne Leistungen oder Aspekte des BTHG umsetzen.
Im Forum „Assistenzleistungen“ erhielten die Teilnehmenden einen Überblick, wie die Leistung in den Landesrahmenverträgen unterschiedlicher Bundesländer ausgestaltet wurde, und diskutierten Ausgestaltung der verschiedenen Leistungsformen, Finanzierungsmöglichkeiten und Fragen der Personalgewinnung und Qualifizierung.
Das Forum zur trägerübergreifenden, vernetzten Beratung legte einen Schwerpunkt darauf, wie die Träger der Eingliederungshilfe ihren Beratungspflichten nach § 106 SGB IX nachkommen. Die Teilnehmenden diskutierten in Arbeitsgruppen, wie sich die Vielzahl der Beratungsangebote, einschließlich der EUTB vernetzen könne, um eine qualitativ hochwertige Beratung für Menschen mit Behinderungen zu erreichen.
Ein weiteres Forum beschäftigte sich mit der Sicherstellung einer modernen Eingliederungshilfe. Neben Vorträgen zu Finanzierungsmöglichkeiten und vertragsrechtlichen Optionen wie § 132 SGB IX ging es auch um Partizipationsmöglichkeiten und -hindernisse der Menschen mit Behinderungen, in den zuständigen Gremien mitzuwirken.
In Forum „Teilhabe am Arbeitsleben“ ging es um die Veranschaulichung von Praxisbeispielen zum Budget für Arbeit und Budget für Ausbildung. Die beiden vorgestellten Projekten „Modellregion Budget für Arbeit Osnabrück“ vom Integrationsfachdienst Osnabrück sowie „Geh(t) doch! Berufswege in den allgemeinen Arbeitsmarkt“ von der Perspektiva gGmbH zeigten anschaulich, welche Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Vermittlung mittels der Budgets auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erfüllt sein müssen.
Im Forum „Bedarfsermittlung, Gesamt- und Teilhabeplanverfahren“ tauschten sich die Teilnehmenden in Diskussionsstationen zu den Themen Bedarfsermittlungsinstrumente und ICF, Teilhabeplanverfahren und trägerübergreifende Bedarfsermittlung, Bedarfsermittlung für Kinder und Jugendliche zwischen BTHG und KJSG sowie Mitwirkung und Empowerment von Leistungsberechtigten im Gesamt- und Teilhabeplanverfahren aus. In den Diskussionen wurde sowohl die zunehmende Routine mit den neuen Verwaltungsverfahren als auch weiterhin bestehende Herausforderungen in der Koordination zwischen den Rehabilitationsträgern, in der Abgrenzung zwischen Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege sowie perspektivisch in der Umsetzung der inklusiven Lösung deutlich.
Modelle und Ansätze, um die Wirksamkeit von Leistungsangeboten zu ermitteln, wurden im Forum „Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe“ vorgestellt. Das Institut für Praxisforschung und Evaluation der Evangelischen Hochschule Nürnberg stellt seine mit Leistungserbringern entwickelten Ankerwirkmodelle vor. Erste Erfahrungen eines Pilotprojekts zur Erprobung seines im Landesrahmenvertrag verankerten Verfahrens teilte das Land Mecklenburg-Vorpommern. Der Landschaftsverband Rheinland stellte seinen datenbasierten Ansatz für eine statistische Wirksamkeitsmessung vor.
Personenzentrierung und Partizipation: Vorstellung von Methoden und Projekten
Der letzte Programmpunkt am ersten Veranstaltungstag gab den Teilnehmenden die Möglichkeit, vier Projekte kennenzulernen, die personenzentriert und partizipativ in den Bereichen Beratung, Teilhabeplanung und Mitbestimmung in besonderen Wohnformen arbeiten.
Peer-Beraterinnen und -Berater des Projekts „Mensch im Mittelpunkt - Bundes-Teilhabe-Gesetz“ der Lebenshilfe Berlin vermittelten den Teilnehmenden, wie sie Menschen mit kognitiven Einschränkungen in Leichter Sprache und mit Methoden der Persönlichen Zukunftsplanung zum Teilhabeinstrument Berlin und zu den Änderungen des BTHG beraten.
Qualifizierungsteilnehmende und Mitarbeitende des Projekts „Inklusive Bildung Mecklenburg-Vorpommern“ stellten vor, wie Menschen mit Behinderungen zu Bildungsfachkräften qualifiziert werden. Sie vermitteln als Expertinnen und Experten in eigener Sache Inklusionskompetenzen — im universitären Umfeld ebenso wie in Behörden und Unternehmen.
Teilhabeberaterinnen der Freien Hansestadt Bremen zeigten anhand konkreter Materialien, wie sie Methoden der Persönlichen Zukunftsplanung gewinnbringend in der Bedarfsermittlung einsetzen und die Kommunikation mit den leistungsberechtigten Personen verbessern.
Zur Partizipation von Menschen mit Behinderungen unter anderem in besonderen Wohnformen berichtete ein Vertreter von In der Gemeinde Leben Düsseldorf, die mit dem „Mitbestimmen! - Ein Index für Partizipation“ arbeiten. Das Team Partizipation bezieht Menschen mit Behinderungen aktiv in Gestaltungs- und Entscheidungsprozesse, beispielsweise im Rahmen der Einstellung neuer Mitarbeitender oder der Auswahl von Mitbewohnerinnen und -bewohnern ein.
Ausblick auf die weitere Umsetzung des BTHG
Der zweite Veranstaltungstag begann mit zwei parallelen Vortragsteilen. Thomas Schmitt-Schäfer, transfer – Unternehmen für soziale Innovation, und Prof. Dr. Harry Fuchs, Hochschule Düsseldorf bearbeiteten die Frage, inwiefern die aktuellen Regelungen in den Landesrahmenverträgen konform zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sind. Herr Schmitt-Schäfer erläuterte zunächst, wie in einzelnen Bundesländern die Themen Beschreibung der Leistungen, die Schnittstelle der Eingliederungshilfe zur gesetzlichen Pflegeversicherung und zur Hilfe zur Pflege, die Leistungen zur Erreichbarkeit sowie die Wirksamkeit der Leistungen geregelt sind. Prof. Dr. Fuchs führte anschließend aus, dass gleichwertige Lebensverhältnisse ebenso wie eine einheitliche Rechtsanwendung Maßstäbe für die rechtmäßige Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes seien. Unterschiedliche Bedarfsermittlungsverfahren, Unterschiede in der Leistungsgestaltung, die Ermessensbindung und eine unzureichende Ausgestaltung der Beratungs- und Unterstützungspflichten nach § 106 SGB IX stellen daher Gefahren für die UN-BRK-konforme Umsetzung des BTHG dar. Aus seiner Sicht, so Prof. Dr. Fuchs, sei das Verfassungsgebot zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse aktuell nicht erreichbar.
Parallel erläuterten Dr. Holger Schütz, infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft, und Dr. Dietrich Engels, ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik, zu zwei bereits verlängerten Begleitmaßnahmen der BTHG-Umsetzung, der Wirkungsprognose nach Art. 25 Abs. 2 Satz 1, 1. Halbsatz BTHG sowie zur Finanzuntersuchung nach Art. 25 Abs. 4 BTHG. In ihren jeweiligen Vorträgen stellten sie die bisherigen Ergebnisse vor, besonders in Hinblick auf die Schwierigkeiten, die durch die Corona-Pandemie entstanden. Die Referenten gaben zudem einen Ausblick zur Fortführung der Untersuchungen bis Ende 2024.
Podiumsdiskussion zur Zukunft der Behindertenpolitik
Letzter Programmpunkt der Veranstaltung war eine Podiumsdiskussion mit den behindertenpolitischen Berichterstatterinnen und -erstattern der Bundestagsfraktionen. Takis Mehmet Ali, SPD, Corinna Rüffer, Bündnis 90/Die Grünen, Jens Beeck, FDP, und Wilfried Oellers, CDU/CSU, nahmen teil. Sören Pellmann, Die Linke, hatte seine Teilnahme kurzfristig abgesagt.
Die Moderatorin Dr. Julia Kropf fragte die Abgeordneten zunächst nach ihrem persönlichen Fazit zum BTHG. Sowohl die Koalitionäre als auch Wilfried Oellers hoben den breiten Beteiligungsprozess im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens positiv hervor. Im eigentlichen Umsetzungsprozess gebe es jedoch verschiedene Problematiken. Zu prüfen, inwieweit Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderungen vom BTHG profitieren, stellte Takis Mehmet Ali als einen seiner persönlichen Schwerpunkte heraus. Jens Beeck kritisierte die Vielzahl der Eingliederungshilfeträger in einigen Bundesländern, statt eine sinnvolle überörtliche Ebene einzurichten. Insgesamt beurteilte er die Umsetzung des BTHG auf Seiten der Länder und stellte die Frage danach, ob der Bund nicht mit Sanktionen gegenüber den Ländern agieren müsse. Obwohl viele Teilhabeleistungen rechtlich verankert sind, kommen diese nicht bei den Betroffenen an. Er kündigte für die aktuelle Legislatur eine gemeinsame Kommission mit allen an der Umsetzung beteiligten Akteursgruppen an, um Lösungen für Schnittstellenprobleme zwischen Behörden und Sozialleistungssystemen zu entwickeln und zu bundesweit einheitlichen Standards zu kommen.
Das BTHG habe aus ihrer Sicht einen Geburtsfehler, sagte Corinna Rüffer, da es zwei verschiedenen Interessen dienen soll: mehr Selbstbestimmung und Teilhabe entsprechend der UN-BRK und die Dämpfung der Kostendynamik in der Eingliederungshilfe. Es wurde viel Bürokratie geschaffen, die für die Leistungsberechtigten nichts verbessert habe. Positiv seien Einzelfällen, auch in stationären Strukturen, wo Leistungsträger und Leistungserbringer darum ringen, Personenzentrierung und Wunsch- und Wahlrecht tatsächlich umzusetzen. Einen ehrlichen Umgang mit den Umsetzungsproblemen und eine stetige Weiterentwicklung des Gesetzes forderte Wilfried Oellers. Die EUTB sei dagegen eine echte Erfolgsgeschichte. Kritisch sah er, dass noch immer Landesrahmenverträge fehlen und ungelöste Schnittstellenprobleme zwischen den Sozialleistungssystemen existieren.
Moderatorin Dr. Julia Kropf nahm Bezug auf die Inhalte des Koalitionsvertrags zum BTHG: die geplante Evaluation des Gesetzes, das Ende der Übergangslösungen und den Abbau bürokratischer Hemmnisse. Auf die Frage, was die Bundesregierung konkret plane, antwortete zunächst Takis Mehmet Ali. Die Evaluation sei notwendig, weil die Bundesländer ihren Aufgaben nicht ausreichend nachkommen. Er berichtete von seiner Sommerreise, in deren Verlauf er mit Selbstvertretungsverbänden und den Ligen der Freien Wohlfahrtspflege in allen sechszehn Bundesländern gesprochen habe. Leistungsträger seien nicht bereit, anhand des Bedarfs der Person oder des Konzepts des Leistungserbringers über Möglichkeiten der Finanzierung zu sprechen. Er sehe seine Aufgabe als Abgeordneter darin, im Zuge der Evaluation des BTHG auf die Probleme auf der örtlichen Ebene hinzuweisen, um letztlich zu einheitlichen Lebensverhältnissen zu kommen. Jens Beeck bekräftigte, dass die aktuelle Koalition auch rechtliche Klarstellungen vornehmen werde, sofern sie nötig seien. Corinna Rüffer hinterfragte, ob eine Evaluation des BTHG zum aktuellen Zeitpunkt überhaupt möglich sei, weil wesentliche Regelungen noch nicht umgesetzt werden. Die gemeinsame Kommission sah sie als Möglichkeit, als Parlamentarier den Umsetzungsprozess aktiv zu unterstützen. Konkrete Handlungsaufträge für die aktuellen Umsetzungsprobleme zu entwickeln, müsse laut Wilfried Oellers die Hauptaufgabe einer solchen Kommission sein.
Corinna Rüffer wies darauf hin, dass die Koalition zudem prüfen wolle, welche gesetzgeberischen Maßnahmen notwendig sind, um die UN-BRK konsequent umzusetzen. Statt die Fronten zwischen Bund und Ländern weiter zu bedienen und die Grenzen des Föderalismus zu kritisieren, sprach sie sich dafür aus, auf die positiven Beispiele zu schauen und daran weiterzuarbeiten. Das sei aus Ihrer Sicht Sinn der gemeinsamen Kommission. Jens Beeck ergänzte, dass man zu einfachen, nachvollziehbaren Regelungen kommen müsse. Der Bund könne helfen. Die Länder müssten jedoch einverstanden sein. Als konkrete Maßnahme des Bundes forderte Takis Mehmet Ali ein Transparenzgebot in den Sozialverwaltungsverfahren.
Nora Schmidt, Geschäftsführerin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V., spiegelte den Abgeordneten, dass das BTHG nun mal innerhalb des bestehenden förderalen Systems entstanden und in Kraft getreten ist. Die mangelnde Durchschlagskraft des Bundes gegenüber den Ländern zu kritisieren, bringe die betroffenen Akteure nicht weiter. Das gegliederte Sozialleistungssystem zu überwinden, sei zudem nicht in einer Legislatur möglich. Frau Schmidt kritisierte die Pläne, eine gemeinsame Kommission zu gründen, und verwies auf Informationen, die durch die Begleitprojekte zum BTHG bereits vorhanden seien, und die bereits bestehenden Gremien auf Bundes- und Verbandsebene sowie die Länder-Bund-AG BTHG oder die regelmäßige Berichterstatung gegenüber dem Deutschen Bundestag. Sie warb vielmehr dafür, sich auf konkrete einzelne Punkte zu konzentrieren, die der Bund gemeinsam mit den Ländern lösen könne, um die Umsetzung des BTHG zu erleichtern. Dazu zähle beispielhaft, die Gleichrangigkeit von Eingliederungshilfe und Pflege gesetzgeberisch zu lösen.
Takis Mehmet Ali erläuterte, dass sich die Koalition eine eigene Arbeitsstruktur für die parlamentarische Arbeit schaffen wolle. Er stellte in Aussicht, dass sich die Koalition auch mit dem Gleichrang von Eingliederungshilfe und Pflege beschäftigen werde. Wilfried Oellers, Corinna Rüffer und Jens Beeck bekräftigten, dass die Parlamentarier bisher nicht Teil der bestehenden Gremien und Prozesse sind, aber nach einem Weg suchen, um mitwirken und gemeinsam mit allen relevanten Akteuren nachbessern zu können.
Umsetzung der behindertenpolitischen Ziele der Koalition
Moderatorin Dr. Julia Kropf lenkte das Gespräch anschließend auf weitere behindertenpolitische Punkte im Koalitionsvertrag: einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber, die vierte Stufe der Ausgleichsabgabe und das Bundesprogramm Barrierefreiheit. Die Ampel-Koalition sei angetreten, um progressive Entwicklungen in Gang zu setzen, sagte Corinna Rüffer. Nun jage eine Krise die nächste und die Entlastung auch von Menschen mit Behinderungen stehe im Vordergrund. An dieser Stelle dürfe die Koalition jedoch nicht hängen bleiben.
Auf die Frage, welche Maßnahmen er sich in nächster Zukunft wünsche, nannte Wilfried Oellers die gemeinsamen Ansprechstellen, die zwar noch in der letzten Legislatur eingeführt wurden, jedoch noch nicht eingerichtet seien. Die Opposition habe im ersten Halbjahr 2022 deshalb einen Fahrplan für die Umsetzung gefordert. Das Bundesprogramm Barrierefreiheit habe schon im letzten Koalitionsvertrag gestanden, nur sei das BMAS nicht mit einem Vorschlag auf den Bundestag zugekommen. Auch das sei den aktuellen Krisen geschuldet.
Jens Beeck zählte als konkrete nächste Maßnahmen in der Behindertenpolitik die Umsatzsteuerprivilegierung der Inklusionsfirmen und die Einführung der vierten Stufe der Ausgleichsabgabe auf. Mit diesen Mitteln werde die Genehmigungsfiktion mit schnelleren Verfahren bei den Integrationsämtern zur Einrichtung von Arbeitsplätzen kofinanziert. Er wies darauf hin, dass die Inklusionspolitiker der Koalitionsparteien einen klaren gemeinsamen Fahrplan haben und diesen abseits der aktuellen Krisen weiter umsetzen.
Takis Mehmet Ali nannte als weitere große Aufgabe das inklusive SGB VIII. Bei der rechtlichen Ausgestaltung des Bundesgesetzes müsse sichergestellt werden, dass Kinder und Jugendliche mit geistigen und körperlichen Behinderungen letztlich nicht schlechter gestellt werden. Auf die Nachfrage aus dem Publikum welche Maßnahmen ergriffen werden, um zu schnelleren und barrierefreien Antragsverfahren zu kommen, verwies Herr Mehmet Ali auf das Bundesprogramm Barrierefreiheit. Dieses aufzusetzen, könne jedoch nicht nur Aufgabe des BMAS sein. Da es um Barrierefreiheit auf alle Ebenen gehe, müssen die anderen Ministerien an der Erarbeitung mitwirken, damit der gesamtgesellschaftliche Auftrag, Inklusion umzusetzen, gelinge.
Zum Abschluss fragte Moderatorin Dr. Julia Kropf die Abgeordneten, was sie den Teilnehmenden für die weitere Umsetzung des BTHG mitgeben wollen. Wilfried Oellers eröffnete die Runde mit dem Wunsch, dass alle Akteurinnen und Akteure weiter im intensiven Dialog bleiben, Probleme aufzeigen und gemeinsam zu Lösungen komme. Corinna Rüffer bedankte sich bei den Teilnehmenden, dass sie über Jahre an der Umsetzung dieses schwierigen Gesetzes gearbeitet haben. Sie bat darum, über aller Arbeit nicht zu vergessen, um wen es dabei gehe und was die ursprüngliche Intention war. Jens Beeck wünschte sich, im Laufe der Legislatur zumindest in Teilbereichen des BTHG zu endgültigen und mutigen Lösungen zu kommen. Takis Mehmet Ali beschloss die Runde mit dem Wunsch nach mehr Tugenden in der Politik und einer Zugeständniskultur, um gesellschaftspolitisch voranzukommen.