INHALT
Mit Inkrafttreten der dritten Reformstufe des BTHG zum 1. Januar 2020 wurde der Systemwechsel in der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX vollzogen. Zum Zeitpunkt der Veranstaltung lagen fünf Jahre intensiver Arbeit und tiefgreifender Veränderungen hinter den an der Reform beteiligten Akteuren. Nun galt es, die neue Rechtslage mit Leben zu füllen, Unsicherheiten auszuräumen und neue Formen der Zusammenarbeit zu etablieren.
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG luden Beteiligte aus allen Bereichen des sozialrechtlichen Dreiecks ein, in diesem herausfordernden Umsetzungsprozess einen Moment inne zu halten. Im Rahmen dieser Regionalkonferenz zogen Vertreterinnen und Vertreter der Träger der Eingliederungs- und Sozialhilfe, der Leistungserbringer, der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen und der Akteure des Betreuungswesens Bilanz zur Umsetzung des BTHG auf Landesebene. Im Fokus standen Umsetzungserfahrungen sowie aktuelle Herausforderungen. Eröffnet wurd die Veranstaltung durch eine/n Vertreter/in des Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und Christin Wölk, Verbandsdirektorin des Kommunalen Sozialverbands Sachsen. Ein/e Vertreter/in des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, gab einen Überblick zum Umsetzungsstand auf Bundesebene.
Forum 1 Trennung der Fach- und existenzsichernden Leistungen
Zu Beginn des Forums berichteten jeweils ein/e Vertreter/in der Leistungsträger, Leistungserbringer und der Leistungsberechtigten zu den Erfahrungen mit der Umsetzung der Trennung von Fach- und existenzsichernden Leistungen. Die Referent/innen gaben Einblick in die Herausforderungen der vorangegangenen zweieinhalb Jahre und sprachen über den Umstellungsprozess der besonderen Wohnformen und den damit einhergehenden Auswirkungen auf die Leistungsberechtigten. Sie teilten gute Beispiele und Lösungsansätze z.B. für die Kostenzuordnung und Lösungen für Kosten der Unterkunft, die 125 Prozent der ortsüblichen Mieten übersteigen. Die Teilnehmenden diskutierten anschließend mit den Referent/innen zu ihren Erfahrungen mit der Leistungstrennung.
Forum 2 Bedarfsermittlung und Leistungsplanung
Zu Beginn des Forums berichteten jeweils ein/e Vertreter/in der Leistungsträger, Leistungserbringer und der Leistungsberechtigten in Kurzvorträgen zur Sichtweise ihrer jeweiligen Akteursgruppe. Sie gaben u. a. Einblick, wie die Bedarfsermittlung auf Grundlage des ITP zum Zeitpunkt der Veranstaltung in Sachsen erfolgte, wie der Austausch zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer zu den Ergebnissen der Bedarfsermittlung realisiert wurde, wie die Wirkungskontrolle durchgeführt wurde und wie Leistungsberechtigte beteiligt wurden. Die Teilnehmenden diskutierten anschließend ihre bisherigen Erfahrungen mit der Bedarfsermittlung im Kontext des reformierten Gesamtplanverfahrens sowie ggf. des Teilhabeplanverfahrens.
Forum 3 Vernetzung von Beratungsangeboten
Das Forum begann mit einem Überblick von Dr. Diana Peitel, Projektleiterin Fachstelle Teilhabeberatung, und Anne Papendorf, Beraterin bei der Fachstelle Teilhabeberatung, zur Arbeit der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung in Sachsen. Vertreter/innen der Leistungsträger, Leistungserbringer und der Leistungsberechtigten erläuterten anschließend die Beratungslandschaft für Menschen mit Behinderungen in Sachsen, die jeweiligen Aufgabenbereiche und welche Maßnahmen zur Vernetzung zum Zeitpunkt der Veranstaltung stattfanden. Die Teilnehmenden diskutierten anschließend Stärken und Schwächen der bestehenden Beratungsangebote. Sie sammelten Erfolgsfaktoren und Hemmnisse für die Beratung von Menschen mit Behinderungen im Sinne des BTHG sowie gute Beispiele für vernetzte Zusammenarbeit im Sinne des BTHG.
Forum 4 Qualität, Wirksamkeit, Evaluation, Monitoring: Auf der Suche nach Indikatoren für Teilhabe
Das Forum bot eine Grundlage, ein gemeinsames Verständnis angebotsbezogener Wirksamkeit in Abgrenzung zu individueller Wirkung und Ergebnisqualität zu entwickeln. Sebastian Ottmann, Evangelische Hochschule Nürnberg, grenzte die Begrifflichkeiten Wirkung, Qualität und Wirksamkeit zunächst aus der sozialwissenschaftlichen Sicht ab, erläuterte den Nutzen von wirkungsorientiertem Arbeiten und stellte Ansätze für das Aufsetzen eines Monitorings vor. Die Teilnehmenden diskutierten anschließend Anforderungen und Erwartungen an qualitätsvolle und wirksame Leistungen und die Ermittlung von deren Wirksamkeit. Es fand ein Austausch darüber statt, wie Indikatoren ermittelt und Wirkannahmen dafür formuliert werden können, welche Messmethoden möglich sind und wie ein Monitoring zur Ermittlung der Wirksamkeit von Leistungsangeboten begonnen werden kann.
ZIELGRUPPEN
Fach- und Führungskräfte der Leistungsträger, Leistungserbringer und Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen sowie die Akteure des Betreuungswesens
PROGRAMM
Das Programm finden Sie hier (Stand: 30.06.2022):