INHALT
Mit Inkrafttreten der dritten Reformstufe des BTHG zum 1. Januar 2020 wurde der Systemwechsel in der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX vollzogen. Zum Zeitpunkt der Veranstaltung lagen fünf Jahre intensiver Arbeit und tiefgreifender Veränderungen hinter den an der Reform beteiligten Akteuren. Nun galt es, die neue Rechtslage mit Leben zu füllen, Unsicherheiten auszuräumen und neue Formen der Zusammenarbeit zu etablieren.
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern und das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG luden Beteiligte aus allen Bereichen des sozialrechtlichen Dreiecks ein, in diesem herausfordernden Umsetzungsprozess einen Moment inne zu halten. Im Rahmen dieser Regionalkonferenz zogen Vertreterinnen und Vertreter der Träger der Eingliederungs- und Sozialhilfe, der Leistungserbringer, der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen und der Akteure des Betreuungswesens Bilanz zur Umsetzung des BTHG auf Landesebene. Im Fokus standen Umsetzungserfahrungen sowie aktuelle Herausforderungen. Eröffnet wurde die Veranstaltung durch Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport. Ein/e Vertreter/in des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, gab einen Überblick zum Umsetzungsstand auf Bundesebene.
Forum 1 Der Mensch im Mittelpunkt
Mit dem BTHG wurde das Prinzip der Personenzentrierung im deutschen Recht verankert. Der Mensch mit Behinderungen steht im Mittelpunkt des Verwaltungshandelns und der Leistungserbringung. Die Umsetzung dieses Ziels stellt die Praxis vor große Herausforderungen. Das Forum ging auf das Spannungsfeld aus der Steuerungspflicht der Leistungsträger und dem Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten ein, auf Voraussetzungen für die personenzentrierte Leistungserbringung sowie auf Mitwirkungspflichten und Empowerment-Maßnahmen für Partizipation der Menschen mit Behinderungen im System Eingliederungshilfe. Zu Beginn gab Carolin Emrich, Behindertenpädagogin, Einblick in Methoden und Instrumente für das Empowerment von Menschen mit Behinderungen. In Vorab aufgezeichneten Vorträgen hatten Vertreterinnen und Vertreter der Leistungsträger, Leistungserbringer und der Menschen mit Behinderungen Beispiele aus der Praxis vorgestellt, wie Personenzentrierung umgesetzt bzw. erlebt wird. Die Teilnehmenden diskutierten anschließend, mit welchen konkreten Maßnahmen die Personenzentrierung verbessert werden kann und wie Menschen mit Behinderungen in die (Weiter-)Entwicklung des Systems Eingliederungshilfe eingebunden werden können.
Forum 2 Gesamt- und Teilhabeplanverfahren
Das BTHG hat die Aufgaben von Leistungsträgern und Leistungserbringern im Gesamtplanverfahren neu sortiert. Die Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte und bedarfsdeckende Leistungserbringung zu schaffen, liegt nun in alleiniger Hand der Leistungsträger. Das Forum beleuchtete zum einen das Verhältnis zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer im Rahmen des Gesamtplanverfahrens. Vertreterinnen und Vertreter eines Leistungsträgers, eines Leistungserbringers und eine leistungsberechtigte Person aus einer Kommune berichteten zu ihren veränderten Rollen in der Umsetzung der Verwaltungsverfahren und zur Zusammenarbeit mit anderen Rehabilitationsträgern anhand eines konkreten Falls. Die Teilnehmenden diskutierten die Herausforderungen in der Umsetzung der Verwaltungsverfahren und in der Anwendung des ITP sowie in der Übersetzung des Bedarfs in konkrete Leistungen.
Forum 3 Eckpunkte einer sozialraumorientierten Eingliederungshilfe
Seit 2018 ist im SGB IX verankert, dass zum einen die Länder auf eine sozialraumorientierte Eingliederungshilfe hinwirken sollen und zum anderen Leistungsträger die Sozialraumorientierung im Gesamtplanverfahren beachten. Ziel ist es, mit einem an die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen angepassten Sozialraum mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen. Zu Beginn des Forums erläuterte Prof. Dr. Herbert Schubert, Sozial – Raum – Management – Büro für Forschung und Beratung, die theoretischen Grundlagen einer am Sozialraum ausgerichteten Eingliederungshilfe. In einem vorab aufgezeichneten Vortrag stellten ein Leistungsträger und ein Leistungserbringer einer Kommune ihren Ansatz vor. Ein/e Vertreter/in der Menschen mit Behinderungen aus der Kommune schilderte zudem die Anforderungen und Erwartungen der Akteurinnen und Akteure. Die Teilnehmenden diskutierten anschließend Prozesse für eine sozialraumorientierte Ausrichtung der Eingliederungshilfe, Möglichkeiten für die Entwicklung neuer Angebote im Sozialraum sowie Finanzierungsmodelle.
Forum 4 Teilhabe am Arbeitsleben
Das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit ist ein wichtiger Aspekt der UN-Behindertenrechtskonvention. Mit dem BTHG wurde die Teilhabe am Arbeitsleben weiterentwickelt. Menschen mit Behinderungen sollen mit dem Budget für Arbeit und für Ausbildung einen breiteren Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt bekommen. Andere Leistungsanbieter wenden sich vorrangig an diejenigen, die nicht in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten wollen. Das Forum beleuchtete die Aufgaben, Strukturen und Netzwerke der Werkstätten, Integrationsämter/-fachdienste, Wirtschaftsverbände und weiterer Akteure in Mecklenburg-Vorpommern. In den vorab aufgezeichneten Vorträgen berichteten Vertreterinnen und Vertreter von Leistungsträgern, Werkstätten und Werkstatträten, wie Leistungsberechtigte zum Zeitpunkt der Veranstaltung unterstützt wurden und wie die Werkstätten ihrer Aufgabe nachkamen, Menschen mit Behinderungen den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Teilnehmenden diskutierten anschließend, welche Strukturen und Maßnahmen vorhanden sein oder verbessert werden müssen, damit die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt möglich machen.
ZIELGRUPPEN
Fach- und Führungskräfte der Leistungsträger, Leistungserbringer und Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen sowie die Akteure des Betreuungswesens
PROGRAMM
Hier finden Sie das barrierefreie Programm der Veranstaltung.
Stand: 19.09.2022