INHALT
Das Bundesteilhabegesetz hat bei den rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern zu vielen Unsicherheiten geführt. Insbesondere die Trennung von Fach- und existenzsichernden Leistungen, aber auch das neu eingeführte Gesamtplanverfahren, das Teilhabeplanverfahren sowie vertrags- und verbraucherschutzrechtliche Änderungen stellen neue Herausforderungen für die Akteure des Betreuungswesens dar.
Viele der Befürchtungen hinsichtlich des Systemwechsels in der Eingliederungshilfe zum 1. Januar 2020 haben sich nicht bestätigt. Dennoch ist es für die Akteure des Betreuungswesens eine Herausforderung, die Belange von betreuten Menschen mit Behinderungen sowohl im System der Eingliederungshilfe als auch der Grundsicherung zu vertreten, zu koordinieren und zu überwachen. Neben dem gewachsenen Aufwand und den erweiterten Mitwirkungspflichten von Menschen mit Behinderungen im SGB IX steht die Reform des Betreuungsrechts: Betreuerinnen und Betreuer sollen künftig primär unterstützend agieren, eine Vertretung kommt nur noch in Betracht, wenn die Unterstützung nicht ausreichend ist. Damit einher geht die gesetzgeberische Betonung des Erforderlichkeitsgrundsatzes, wodurch den Beratungsangeboten von Eingliederungshilfeträgern und Betreuungsbehörden eine stärkere Gewichtung zukommt.
Diese Veranstaltung spannte einen Bogen von der Reform des Betreuungsrechts und ihren Auswirkungen auf die Rolle des Betreuers über Wissensvermittlung zu den Änderungen durch das BTHG und deren Anwendung auf konkrete Fallkonstellationen zu konkreten Beratungsangeboten und Arbeitshilfen, die Betreuerinnen und Betreuer in Anspruch nehmen können. Im Austausch mit anderen Teilnehmenden wurden Probleme aus der täglichen Praxis besprochen, Erfahrungen ausgetauscht und Lösungsansätze zusammengetragen. Im Fokus stand dabei die Situation von Betreuerinnen und Betreuern sowie Mitarbeitenden von Betreuungsvereinen. Ziel der Veranstaltung war es auch, eine Informationssammlung zusammenzutragen, die den beruflichen Alltag erleichtert.
PROGRAMM
Präsentationen
Hier finden Sie die Präsentationen der Vorträge als barrierefreie PDFs.
Aufgaben und Rechte rechtlicher Betreuerinnen und Betreuer in der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen vor dem Hintergrund der Reform des Betreuungsrechts
Referetin: Anja Mlosch, wissenschaftliche Referentin, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Referent: Marcus Rietz, wissenschaftlicher Referent im Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG
Personen-zentrierte Bedarfsermittlung: Stellschrauben für rechtliche Betreuer/innen in der Unterstützung der leistungsberechtigten Person
Referetin: Carolin Emrich, Behindertenpädagogin und Coach, Bremen
Referentin: Martina Kemme, Referentin Behindertenpolitik, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport Bremen
Gesamt- und Teilhabeplanverfahren
Referetin: Simon Kerkhoff, Sachgebietsleitung Eingliederungshilfe, Kreis Schleswig-Flensburg
Neues Gegenüber für Betreuer/innen: die Fallmanagerin in der Eingliederungshilfe
Referetin: Annika Stein, Teilhabemanagerin in der Eingliederungshilfe