INHALT
Das Bundesteilhabegesetz hat bei den rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern zu vielen Unsicherheiten geführt. Insbesondere die Trennung von Fach- und existenzsichernden Leistungen, aber auch das neu eingeführte Gesamtplanverfahren, das Teilhabeplanverfahren sowie vertrags- und verbraucherschutzrechtliche Änderungen stellen neue Herausforderungen für die Akteure des Betreuungswesens dar.
Viele der Befürchtungen hinsichtlich des Systemwechsels in der Eingliederungshilfe zum 1. Januar 2020 haben sich nicht bestätigt. Dennoch ist es für die Akteure des Betreuungswesens eine Herausforderung, die Belange von betreuten Menschen mit Behinderungen sowohl im System der Eingliederungshilfe als auch der Grundsicherung zu vertreten, zu koordinieren und zu überwachen. Neben dem gewachsenen Aufwand und den erweiterten Mitwirkungspflichten von Menschen mit Behinderungen im SGB IX steht die Reform des Betreuungsrechts: Betreuerinnen und Betreuer sollen künftig primär unterstützend agieren, eine Vertretung kommt nur noch in Betracht, wenn die Unterstützung nicht ausreichend ist. Damit einher geht die gesetzgeberische Betonung des Erforderlichkeitsgrundsatzes, wodurch den Beratungsangeboten von Eingliederungshilfeträgern und Betreuungsbehörden eine stärkere Gewichtung zukommt.
Diese Veranstaltung spannt einen Bogen von der Reform des Betreuungsrechts und ihren Auswirkungen auf die Rolle des Betreuers über Wissensvermittlung zu den Änderungen durch das BTHG und deren Anwendung auf konkrete Fallkonstellationen zu konkreten Beratungsangeboten und Arbeitshilfen, die Betreuerinnen und Betreuer in Anspruch nehmen können. Im Austausch mit anderen Teilnehmenden können Probleme aus der täglichen Praxis besprochen, Erfahrungen ausgetauscht und Lösungsansätze zusammengetragen werden. Im Fokus steht die Situation von Betreuerinnen und Betreuern sowie Mitarbeitenden von Betreuungsvereinen. Ziel der Veranstaltung ist es auch, eine Informationssammlung zusammenzutragen, die den beruflichen Alltag erleichtert.