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Digitale Fachveranstaltung Die wesentlichen Änderungen des BTHG für Betreuerinnen und Betreuer

22. - 23. März 2022

Die wesentlichen Änderungen des BTHG für Betreuerinnen und Betreuer

Das Bundesteilhabegesetz hat bei rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern zu vielen Unsicherheiten geführt. Insbesondere die Trennung von Fach- und existenzsichernden Leistungen aber auch die neuen Verfahren sowie vertragsrechtliche Änderungen stellen Betreuerinnen und Betreuer vor Herausforderungen. Mit den wesentlichen gesetzlichen Änderungen beschäftigte sich am 22./23. März 2022 eine Veranstaltung des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG.

INHALT

Das Bundesteilhabegesetz hat bei den rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern zu vielen Unsicherheiten geführt. Insbesondere die Trennung von Fach- und existenzsichernden Leistungen, aber auch das neu eingeführte Gesamtplanverfahren, das Teilhabeplanverfahren sowie vertrags- und verbraucherschutzrechtliche Änderungen stellen neue Herausforderungen für die Akteure des Betreuungswesens dar.  

Viele der Befürchtungen hinsichtlich des Systemwechsels in der Eingliederungshilfe zum 1. Januar 2020 haben sich nicht bestätigt. Dennoch ist es für die Akteure des Betreuungswesens eine Herausforderung, die Belange von betreuten Menschen mit Behinderungen sowohl im System der Eingliederungshilfe als auch der Grundsicherung zu vertreten, zu koordinieren und zu überwachen. Neben dem gewachsenen Aufwand und den erweiterten Mitwirkungspflichten von Menschen mit Behinderungen im SGB IX steht die Reform des Betreuungsrechts: Betreuerinnen und Betreuer sollen künftig primär unterstützend agieren, eine Vertretung kommt nur noch in Betracht, wenn die Unterstützung nicht ausreichend ist. Damit einher geht die gesetzgeberische Betonung des Erforderlichkeitsgrundsatzes, wodurch den Beratungsangeboten von Eingliederungshilfeträgern und Betreuungsbehörden eine stärkere Gewichtung zukommt.

Diese Veranstaltung spannte einen Bogen von der Reform des Betreuungsrechts und ihren Auswirkungen auf die Rolle des Betreuers über Wissensvermittlung zu den Änderungen durch das BTHG und deren Anwendung auf konkrete Fallkonstellationen zu konkreten Beratungsangeboten und Arbeitshilfen, die Betreuerinnen und Betreuer in Anspruch nehmen können. Im Austausch mit anderen Teilnehmenden wurden Probleme aus der täglichen Praxis besprochen, Erfahrungen ausgetauscht und Lösungsansätze zusammengetragen. Im Fokus stand dabei die Situation von Betreuerinnen und Betreuern sowie Mitarbeitenden von Betreuungsvereinen. Ziel der Veranstaltung war es auch, eine Informationssammlung zusammenzutragen, die den beruflichen Alltag erleichtert.
 

PROGRAMM

Präsentationen

Hier finden Sie die Präsentationen der Vorträge als barrierefreie PDFs.

 

Aufgaben und Rechte rechtlicher Betreuerinnen und Betreuer in der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen vor dem Hintergrund der Reform des Betreuungsrechts

Referetin: Anja Mlosch, wissenschaftliche Referentin, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Referent: Marcus Rietz, wissenschaftlicher Referent im Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG

 

Personen-zentrierte Bedarfsermittlung: Stellschrauben für rechtliche Betreuer/innen in der Unterstützung der leistungsberechtigten Person

Referetin: Carolin Emrich, Behindertenpädagogin und Coach, Bremen

Referentin: Martina Kemme, Referentin Behindertenpolitik, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport Bremen

 

Gesamt- und Teilhabeplanverfahren

Referetin: Simon Kerkhoff, Sachgebietsleitung Eingliederungshilfe, Kreis Schleswig-Flensburg

 

Neues Gegenüber für Betreuer/innen: die Fallmanagerin in der Eingliederungshilfe

Referetin: Annika Stein, Teilhabemanagerin in der Eingliederungshilfe

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23.09.2021 15:00 Uhr
Ort
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Das Bundesteilhabegesetz hat bei rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern zu vielen Unsicherheiten geführt. Insbesondere die Trennung von Fach- und existenzsichernden Leistungen aber auch die neuen Verfahren sowie vertragsrechtliche Änderungen stellen Betreuerinnen und Betreuer vor Herausforderungen. Mit den wesentlichen gesetzlichen Änderungen beschäftigte sich am 22./23. September 202 eine Veranstaltung des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG, an der fast 70 Personen teilnahmen.

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03.03.2021 - 04.03.2021
Ort
www.umsetzungsbegleitung-bthg.de

Die Veranstaltung wendete sich insbesondere an Betreuerinnen und Betreuer sowie Vertreterinnen und Vertreter von Betreuungsvereinen und Betreuungsbehörden. Nachdem der Systemwechsel in der Eingliederungshilfe nun zum 1. Januar 2020 vollzogen wurde, stehen Vertreterinnen und Vertreter des Betreuungswesens vor der Herausforderung, sowohl im veränderten System der Eingliederungshilfe als auch im System der Grundsicherung zu agieren. Im Fokus der Veranstaltung standen sowohl die rechtlichen Änderungen durch das BTHG und Vertrags- und Verbraucherschutzrecht als auch Beratungs- und Kooperationsmöglichkeiten.

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