Das Bundesteilhabegesetz aus der Perspektive von Menschen mit Suchterkrankung

23. August 2024

Das Bundesteilhabegesetz aus der Perspektive von Menschen mit Suchterkrankung

Medizinische Reha, ambulantes oder betreutes Wohnen, tagesstrukturierende Maßnahmen – Menschen mit Behinderungen und Suchterkrankung haben zumeist Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen. Doch wie gestaltet sich der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe für diese Personengruppe? Hierzu spricht Stefanie Gellert-Beckmann, Geschäftsführerin der Suchthilfe Wuppertal gGmbH, in unserer digitalen Veranstaltung.

Das Bundesteilhabegesetz soll für Menschen mit Behinderungen Teilhabe am Leben und eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen. Menschen mit Behinderungen und Suchterkrankung stehen dabei vor besonderen Herausforderungen. Die Suchthilfe spielt dadurch eine wichtige Rolle in der Kommunikation zwischen leistungsberechtigter Person und Eingliederungshilfe.

Vor diesem Hintergrund geht Stefanie Gellert-Beckmann, Geschäftsführerin der Suchthilfe Wuppertal gGmbH, in ihrem Vortrag auf folgende Fragen ein: Welche Hürden können z. B. im Antragsverfahren oder in der Kommunikation mit dem Leistungsträger entstehen und wie kann diesen entgegengewirkt werden? Wie funktioniert die Kommunikation zwischen den leistungsberechtigten Personen, der Suchthilfe und der Eingliederungshilfe? Findet eine bedarfs- und bedürfnisgerechte Kommunikation statt und wird Selbstbestimmung im Sinne des BTHG ermöglicht?

 

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Präsentation

Die Präsentation ist nicht barrierefrei. Eine barrierefreie Version wird in Kürze zur Verfügung gestellt.

Mitschnitt

Der Mitschnitt der Veranstaltung wird in Kürze zur Verfügung gestellt. 

Ort
www.dv.webex.com
Zeit
23.08.2024 10:00 Uhr – 11:30 Uhr

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