Das Bundesteilhabegesetz soll Menschen mit Behinderungen Teilhabe am Leben und eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen. In der digitalen Veranstaltung wurde die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes aus der Perspektive von Menschen mit Suchterkrankung betrachtet.
Stefanie Gellert-Beckmann, Geschäftsführerin der Suchthilfe Wuppertal gGmbH, ging zunächst auf den leistungsberechtigten Personenkreis ein und erläuterte, inwiefern und in welchem Maße Menschen mit Suchterkrankung Teilhabeeinschränkungen ausgesetzt sind. Anschließend spannte sie einen Bogen zu den Chancen, die sich durch das Bundesteilhabegesetz für diesen Personenkreis ergeben.
Im Anschluss ging sie vertiefend darauf ein, inwiefern die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes die Leistungsberechtigten erreicht. Hierzu hatte sie vorab Befragungen bei 12 Leistungserbringern aus 4 verschiedenen Bundesländern durchgeführt, deren Ergebnisse sie in ihrem Vortrag teilte. Als Herausforderungen wurden von den Leistungserbringern unter anderem der hohe bürokratische Aufwand sowie Hürden bei der Beantragung von Leistungen für Leistungsberechtigte angeführt. Abschließend gab sie die damit einhergehenden Bedarfe wieder, die die befragten Leistungserbringer genannt hatten.
Im an den Vortrag anschließenden Austausch hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit, Fragen zu stellen und ins Gespräch zu kommen.
Diese Veranstaltung ist Teil der Veranstaltungsreihe „Das BTHG aus Perspektive von …“.
Präsentation
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