Regionalkonferenz Sachsen-Anhalt

Digitale Veranstaltung 

Regionalkonferenz Sachsen-Anhalt

Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt und das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG laden zu einer gemeinsamen Regionalkonferenz zum Umsetzungsstand des BTHG ein.

Eröffnung mit einem Grußwort von Robert Richard, Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt

Screenshot von Robert Richard, Abteilungsleiter im Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt, während seines Grußworts. Er steht hinter einem Rednerpult und unterstreicht das Gesagt mit einer Geste.

© Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG

Die Regionalkonferenz eröffnete mit einem Grußwort von Abteilungsleiter für Soziales und Arbeitsschutz Robert Richard, Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt.

Herr Richard ließ Revue passieren, wie aus dem Beschluss der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2006 in einem langen Diskussionsprozess das Bundesteilhabegesetz entwickelt und eingeführt wurde. Zentrales Ziel dieses Prozesses sei es, die Teilhabe und Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderungen zu stärken, den Paradigmenwechsel von der Fürsorge hin zur Teilhabe und die Partizipation auf allen Ebenen zu verwirklichen. Als wichtigste Maßnahmen, mit denen dieses Ziel erreicht werden soll, hob Herr Richard die Reformierung der Eingliederungshilfe sowie die Koordinierung der Teilhabeplanung zwischen den Rehabilitationsträgern hervor.

Herr Richard ging anschließend auf die Meilensteine der Umsetzung des BTHG in Sachsen-Anhalt ein. Bereits ihm Rahmen der 1. Reformstufe wurden die Mitbestimmungsrechte der Werkstatträte und Frauenbeauftrage in der WfbM eingeführt und entsprechende Schulungen angeboten. Zudem beteilige sich das Land Sachsen-Anhalt bereits seit 2017 mit vier Projekten an der modellhaften Erprobung nach Art. 25 Abs. 3 BTHG. Im Rahmen der 2. Reformstufe im Jahr 2018 hob er besonders die Einführung des landeseigenen Bedarfsermittlungsinstrumentes ELSA sowie die bundesweit erste Zulassung eines anderen Leistungsanbieter im Eingangs- und Berufsbildungsbereich und die Umsetzung des Budgets für Arbeit hervor. Als schwierigstes Vorhaben im Rahmen des BTHG haben sich jedoch die Verhandlungen zum Abschluss sowie die Umsetzung des Landesrahmenvertrags herausgestellt. 

Vortrag zum Umsetzungsstand aus Sicht des Bundes von Dr. Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im BMAS

Screenshot von Dr. Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im BMAS, während seines Vortrags. Der Bildausschnitt zeigt ihn mit Gesicht und Oberkörper.

© Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG

Dr. Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), informierte die Teilnehmenden zum Umsetzungsstand des BTHG aus Sicht des Bundes. Er ging zunächst auf die dritte Reformstufe ein, „das Herzstück des SGB IX und der ganzen Reform“. Diese habe viele Verbesserungen für leistungsberechtigte Personen geschaffen.  Betroffene, Angehörige sowie Betreuerinnen und Betreuer haben zunächst große Befürchtungen geäußert und mehr Arbeit erwartet. Allerdings müsse klar sein, dass Selbstbestimmung mit Arbeit verbunden sei. Es zeige sich nun bei allen Akteuren nach über einem Jahr der Umsetzung eine gewisse Routine.

Anschließend ging der Staatssekretär auf die Umsetzung des Paradigmenwechsel in der Eingliederungshilfe ein. Die meisten Bundesländer haben ein eigenes Bedarfsermittlungsinstrument. Ein bundesweit einheitliches Instrument wäre aus Sicht des BMAS jedoch langfristig wünschenswert. Kritisch äußerte sich Dr. Schmachtenberg zum Stand der Landesrahmenverträge nach § 131 SGB IX. Da es noch in einigen Bundesländern Übergangsvereinbarungen gebe, könne das BTHG noch nicht im Echtbetrieb bewertet werden. Positive beurteilte der Staatssekretär die Erkenntnisse aus den Projekten der modellhaften Erprobung. Diese seien bereits Grundlage für mehrere gesetzgeberische Nachschärfungen gewesen.

Dr. Schmachtenberg wies zum Abschluss auf die im Juni 2021 verabschiedete Gesetzesänderung zur Finanzierung der Begleitung von Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus durch vertraute Bezugspersonen. Zudem werde derzeit an einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderung in WfbM gearbeitet. 

Podiumsdiskussion zum aktuellen Umsetzungsstand des BTHG in Sachsen-Anhalt

Screenshot der Podiumsteilnehmenden. Jeder Teilnehmer steht oder sitzt an einem eigenen Stehtisch. Die Tische sind in einem weiten Halbkreis angeordent. Das Bild zeigt von links nach rechts Andreas Isensee, EUTB-Berater, Dr. Michael Feußner, Kolping-Berufsbildungswerk Hettstedt, Peter Marx, LAG Werkstatträte, Maik-Michael Strube, Sozialagentur Sachsen-Anhalt, Robert Richard, Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration, und den Moderator Lothar Guckeisen.

© Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG

An der Podiumsdiskussion nahmen teil:

  • Robert Richard, Sozialministerium
  • Maik-Michael Strube, Sozialagentur Sachsen-Anhalt
  • Dr. Marcus Feußner, Kolping-Berufsbildungswerk Hettstedt
  • Peter Marx, LAG WR
  • Andreas Isensee, EUTB

Mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderungen in Sachsen-Anhalt

Zu Beginn diskutierten die Teilnehmenden wie sich die Situation in Sachsen-Anhalt in den vergangenen vier Jahren durch das BTHG konkret verändert hat. Im Fokus stand, wo bereits mehr Teilhabe möglich ist. Aus der Sicht des Sozialagentur Sachsen-Anhalt wurde die intensivere Zusammenarbeit zwischen den Reha-Trägern weiterentwickelt, um dem Anspruch „Leistungen wie aus einer Hand“ gerecht zu werden. Auch der Rechtsanspruch auf Leistungen aus Modellvorhaben, wie beispielsweise das Budget für Arbeit, sei eine deutliche Verbesserung für die Leistungsberechtigten. Jedoch wissen viele leistungsberechtigte Personen oft nicht genug über die Angebote, ergänzten die Vertreter der Menschen mit Behinderungen.

Dass dieses Informationsdefizit besteht, bestätigte der Vertreter der Leistungserbringer. Unter anderem mangele es an entsprechender Werbung, was ein Grund sei, dass viele Plätze ungenutzt bleiben. Die Vertreter der Menschen mit Behinderungen sahen hier eindeutig die Reha-Träger in der Pflicht. Oftmals fehle es an Ansprechpersonen für eine kompetente Beratung. Zudem stehen Informationsmaterialien nicht barrierefrei zur Verfügung. Der Vertreter der Sozialagentur Sachsen-Anhalt bestätigte, dass es noch Defizite bei der Barrierefreiheit gebe. Jedoch müssten auch Netzwerke, u.a. im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben zu potentiellen Arbeitgebern, ausgebaut werden.

Personenzentrierung in der Eingliederungshilfe

Anschließend diskutierten die Podiumsteilnehmenden inwieweit der Paradigmenwechsel in der Eingliederungshilfe, von einer einrichtungszentrierten hin zu einer personenzentrierten Bereitstellung von Leistungen bereits vollzogen wurde. Der Vertreter der Leistungsträger gab zu bedenken, dass bisher nur ca. zehn Prozent der leistungsberechtigten Personen das Gesamtplanverfahren durchlaufen haben. Ein verzögernder Faktor sei die Corona-Pandemie. Die Vertreter der Menschen mit Behinderung gab zu bedenken, dass sich leistungsberechtigte Personen oft nicht ausreichend vorbereiten könnten, da Termine für die Gesamtplankonferenzen kurzfristig mitgeteilt werden. Viele leistungsberechtigte Personen wenden sich an die EUTB-Stellen. Die Nachfrage sei so hoch, weil die Reha-Träger ihrer Beratungspflicht nicht nachkommen. Es sei Aufgabe des Reha-Trägers, bereits vor dem Gesamtplanverfahren Beratungsangebote bereitzustellen.

Der Vertreter der Sozialagentur Sachsen-Anhalt erläuterte, welche Maßnahmen für eine bessere Beratung bereits ergriffen wurden. Beispielsweise werde in Schulen über die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von Seiten der Reha-Träger, der WfbM sowie der anderen Leistungsanbieter informiert und gemeinsam eine berufliche Zukunftsplanung vorgenommen.

Die Vertreter der Menschen mit Behinderungen sahen die Umsetzung der Personenzentrierung in der WfbM kritisch. Das Teilhabestärkungsgesetz biete durch die Ausweitung des Budgets für Ausbildung nach § 61a SGB XI neue Möglichkeiten für die WfbM. Allerdings scheitere der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt häufig an fehlenden potentiellen Arbeitgebern.

Zusammenfassung der Fachforen

Am Nachmittag des 6. Juni fanden fünf parallele Fachforen statt. Die Teilnehmenden konnten sich zu zwei Themen informieren und diskutieren. Wir haben die wichtigsten Diskussionspunkte für Sie zusammengestellt:

Forum 1 Gesamtplanverfahren und trägerübergreifende Zusammenarbeit im Teilhabeplanverfahren

  • Das Gesamtplanverfahren ELSA stand im Mittelpunkt der Diskussion. Die Entwicklung eines eigenen Instruments sei notwendig gewesen, um alle Aspekte der ICF-Komponenten Aktivität und Teilhabe abbilden zu können.
  • Die Teilnehmenden tauschten sich über den Ablauf des Gesamtplanverfahrens, die jeweiligen Aufgaben zwischen den Landkreisen und kreisfreien Städten und der Sozialagentur Sachsen-Anhalt sowie die Möglichkeiten der Einbindung und Information der Leistungserbringer aus.
  • Die Vorbereitung der Leistungsberechtigten auf das Bedarfsermittlungsgespräch sei wichtig, um Kommunikation auf Augenhöhe zu ermöglichen. Hierfür seien bessere Vorbereitungsmaterialien notwendig.

Forum 2 Teilhabe am Arbeitsleben

  • Für einen erfolgreichen Übergang eines Menschen mit Behinderung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt mittels des Budgets für Arbeit bedarf es der Zusammenarbeit zwischen WfbM, Integrationsfachdiensten, der Eingliederungshilfe sowie der Wirtschaft. Dieses Netzwerk zwischen den Akteuren ist oftmals nicht existent.
  • Es bedarf mehr Werbung für das Budget für Arbeit und das Budget für Ausbildung. Viele leistungsberechtigte Personen und auch Unternehmen wissen nicht über die Instrumente Bescheid.
  • Rehapro stellt eine neue Möglichkeit dar; die Erwerbsfähigkeit besser zu erhalten bzw. wiederherzustellen.

Forum 3 Einkommen und Vermögen

  • Die Auswertung der modellhaften Erprobung zeigt, dass leistungsberechtigte Personen in den meisten Fällen nicht die Einkommens- und Vermögensfreibetragsgrenzen gem. §§ 135ff. SGB IX überschreiten.
  • Der Mittelwert des Barmittelanteils hat sich deutlich erhöht. Gründe dafür sind, dass Resteinkommen nicht mehr eingesetzt werden muss und es den zusätzlichen Mehrbedarf G gibt.
  • Mit Inkrafttreten der dritten Reformstufe des BTHG hat sich der Verwaltungsaufwand für Menschen mit Behinderungen sowie für Betreuerinnen und Betreuer deutlich erhöht.
  • Oftmals fehlt es an Informationsmaterialien in leichter Sprache zu den Änderungen der Einkommens- und Vermögensregelungen nach dem SGB IX.
  • Durch die dritte Reformstufe des BTHG ist es zu großen Umstellungen in der Eingliederungshilfe gekommen. Für die Prüfung des Einkommens und Vermögens wurde neues Personal eingestellt sowie neue Software bereitgestellt.
  • Einige leistungsberechtigte Personen (Eingliederungshilfe; Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung) haben aufgrund der Corona-Pandemie Geld angespart, sodass sie nun das Schonvermögen (5.000 €) übersteigen und sich u. a. an den Kosten für die Betreuung beteiligen müssen.

Forum 4 Teilhabeberatung

  • Die bestehenden Beratungsangebote ist oftmals nicht ausreichend bekannt.
  • Vernetzung der Beratungsangebote, Kooperation statt Konkurrenz und das Klären von Schnittstellen tragen zur Qualität der Beratung ebenso bei wie die Beratung durch Experten in eigener Sache und geschultes Personal in den Verwaltungen.
  • Vielerorts ist bereits digitale Beratung möglich. Das Angebot muss weiter ausgebaut werden.

Vortrag "Expert*innen in eigener Sache": Vorstellung des Projekts Inklusive Bildung Sachsen-Anhalt"

Das Foto zeigt fünf Menschen, die durch Tische getrennt nebeneinander sitzen. Der Moderator, der in der Mitte sitzt, unterhält sich mit Projektteilnehmerin Fiene Herkula, die links von ihm sitzt.

© Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG

Zum Abschluss der Regionalkonferenz stellten Teilnehmende und Vertreterinnen des Teams das Projekt „Inklusive Bildung Sachsen-Anhalt“ vor. Kern des Projekts ist es, Menschen mit geistigen Behinderungen in drei Jahren zur Bildungsfachkraft auszubilden.  Als „Expert*innen in eigener Sache“ schulen sie Unternehmen und Institutionen, wie Inklusion konkret gelingen kann und sensibilisieren für die Situation von Menschen mit Behinderungen. Die Umsetzung erfolgt in Kooperation mit der Hochschule Magdeburg-Stendal und wird zudem in ähnlicher Form an mehreren weiteren Hochschulen im ganzen Bundesgebiet durchgeführt.

Mehr Informationen zum Projekt finden Sie hier:

PROGRAMM

Stand: 17. Juni 2021

Ort
www.umsetzungsbegleitung-bthg.de
Zeit
06.07.2021

Für Teilnehmende

MATERIALIEN

Hier finden Sie alle Präsentationen und Aufzeichnungen zur Vorbereitung auf die Fachforen.

Für Teilnehmende

Dokumentation

Hier finden Sie die ausführliche Dokumentation mit allen Mitschnitten, Pinnwänden und Umfrageergebnissen.
Bitte beachten Sie: Die Zugangsdaten haben Sie via E-Mail erhalten.

Unsere Webseiten verwenden Cookies zur Verbesserung der Bedienung und des Angebots sowie zur Auswertung von Webseitenbesuchen. Einzelheiten über die von uns eingesetzten Cookies und die Möglichkeit diese abzulehnen, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.