FD Schnittstellen

3. August bis 2. Oktober 2020

Fachdiskussion Schnittstellen der Eingliederungshilfe

Mit Inkrafttreten der dritten Reformstufe des BTHG zum 1. Januar 2020 hat die Eingliederungshilfe im zweiten Teil des SGB IX in den §§ 90 bis 150 ein eigenes Leistungsgesetz erhalten. Hierdurch sind neue Anforderungen im Verhältnis zu anderen Reha- und Sozialleistungsträgern entstanden.

Zudem wurden durch das BTHG die für alle Reha-Träger geltenden Vorschriften zur Bedarfsermittlung, Kooperation und Koordination in Teil 1 des SGB IX geschärft, um auch bei komplexen Bedarfen aus mehreren Leistungssystemen zügig zu einer geschlossenen Kette an Rehabilitations- und Teilhabeleistungen zu kommen.

Die Online-Fachdiskussion legt den Schwerpunkt auf das Verhältnis der Eingliederungshilfe zu anderen Sozialleistungssystemen und die diesbezüglichen Änderungen durch das BTHG. Im Speziellen werden die Schnittstellen der Eingliederungshilfe zur gesetzlichen Pflegeversicherung, zur Hilfe zur Pflege, zur Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung sowie zur Kinder- und Jugendhilfe und zu Schulen fokussiert. Fragen zu weiteren Schnittstellen der Eingliederungshilfe können ebenfalls eingebracht werden.

Weitere Informationen zur Online-Fachdiskussion finden Sie hier:

Ort
www.umsetzungsbegleitung-bthg.de
Zeit
03.08.2020 - 02.11.2020

Mitschnitte

Schnittstellen der Eingliederungshilfe

In dieser Reihe beleuchten wir die verschiedenen Schnittstellen der Eingliederungshilfe zu anderen Systemen und die rechtlichen wie praktischen Herausforderungen, die dort bestehen bzw. durch die Umsetzung des BTHG entstanden sind.

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