Zudem wurden durch das BTHG die für alle Reha-Träger geltenden Vorschriften zur Bedarfsermittlung, Kooperation und Koordination in Teil 1 des SGB IX geschärft, um auch bei komplexen Bedarfen aus mehreren Leistungssystemen zügig zu einer geschlossenen Kette an Rehabilitations- und Teilhabeleistungen zu kommen.
Die Online-Fachdiskussion legt den Schwerpunkt auf das Verhältnis der Eingliederungshilfe zu anderen Sozialleistungssystemen und die diesbezüglichen Änderungen durch das BTHG. Im Speziellen werden die Schnittstellen der Eingliederungshilfe zur gesetzlichen Pflegeversicherung, zur Hilfe zur Pflege, zur Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung sowie zur Kinder- und Jugendhilfe und zu Schulen fokussiert. Fragen zu weiteren Schnittstellen der Eingliederungshilfe können ebenfalls eingebracht werden.
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