Interdisziplinäre Frühförderung an der Schnittstelle Eingliederungshilfe/Krankenversicherung
Die Frühförderung umfasst medizinisch-therapeutische, psychologische, heilpädagogische, sonderpädagogische und psychosoziale Leistungen sowie die Beratung der Erziehungsberechtigten. Die Regelungen zur „Komplexleistung Frühförderung“ sehen vor, dass die ärztlichen und die nichtärztlichen Leistungen zum Wohl der betroffenen Kinder aus einer Hand und unter gezielter Einbeziehung des familiären Umfelds als „interdisziplinäre Frühförderung“ zu erbringen sind. Dies bedarf der Zusammenarbeit der Bundesministerien für Arbeit und Soziales (BMAS), für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie für Gesundheit (BMG).
Die Rehabilitationsträger sind dafür verantwortlich, dass die Frühfördereinrichtungen (Interdisziplinäre Frühförderstellen und Sozialpädiatrische Zentren) dieses System gewährleisten. An der Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und gesetzlicher Krankenversicherung entstehen dabei Fragen und Herausforderungen, welche im Rahmen des Webinars beleuchtet werden. Zudem werden Lösungsansätze für den Umgang mit dieser Schnittstelle erörtert und mit den Teilnehmenden diskutiert.