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Bedarfsermittlung und Leistungsplanung auf Grundlage der ICF Februar

13. - 15. Februar 2019

Bedarfsermittlung und Leistungsplanung auf Grundlage der ICF

Welche Neuerungen bringt das Bundesteilhabegesetz (BTHG) für die Bedarfsermittlung und die Gesamt- und Teilhabeplanung mit sich? Was beinhaltet die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) und wie ist diese im Rahmen der Bedarfsermittlungsinstrumente anzuwenden? Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigten sich die 50 Teilnehmenden der Vertiefungsveranstaltung zum Thema „Bedarfsermittlung und Leistungsplanung auf Grundlage der ICF“ vom 13. bis 15. Februar 2019 in Hannover.

Hintergrund, Inhalte und Umsetzungsstand des BTHG

Zu Beginn der Veranstaltung wurden der Hintergrund des BTHG, die wesentlichen Änderungen im Rahmen des BTHG, die Reformstufen, landesrechtliche Regelungen sowie derzeitige Aktivitäten des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG durch Dr. Florian Steinmüller (Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG) ausgeführt.

Gesamt- und Teilhabeplanverfahren sowie Bedarfsermittlung auf Grundlage der ICF

Im weiteren Verlauf der Veranstaltung stellten Thomas Schmitt-Schäfer und Eva Maria Keßler (transfer) die rechtlichen Grundlagen und Neuregelungen der Bedarfsermittlung und Leistungsplanung nach dem BTHG sowie die ICF vor. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand die Arbeit mit der ICF und die Bearbeitung konkreter Fälle von Menschen mit Behinderungen. Die Fallbearbeitung umfasste dabei auch zwei durch die Teilnehmenden im Vorfeld der Veranstaltung eingebrachte Fälle. Dabei wurden jeweils die verschiedenen ICF-Komponenten sowie Leitziele und spezifische Teilhabeziele vorgestellt, anschließend durch die Teilnehmenden in Arbeitsgruppen anhand konkreter Fälle bearbeitet und gemeinsam im Plenum ausgewertet. Zum Abschluss ging Herr Schmitt-Schäfer auf die neue Leistungssystematik der Eingliederungshilfe nach dem BTHG ein.

Fragen und Diskussion der Teilnehmenden

Von den Teilnehmenden wurden u.a. folgende Aspekte thematisiert:

  • welche Spezifika den Gesamt- und Teilhabeplan jeweils auszeichnen und weshalb neben einem übergreifenden Teilhabeplan überhaupt ein weiterer Gesamtplan für die Eingliederungshilfe benötigt wird;
  • auf welche Art und Weise Leitziele sowie konkrete Teilhabeziele in die Bedarfsermittlungsinstrumente aufgenommen werden und welche Vor- und Nachteile SMART formulierte Ziele mit sich bringen können;
  • wie das Beurteilungsmerkmal zum Ausmaß eines Problems bestimmt werden kann;
  • wie die Umweltfaktoren und Wechselwirkungen in den bereits vorhandenen Bedarfsermittlungsinstrumenten dokumentiert werden.

Veranstaltungsprogramm

Ähnliche Veranstaltungen

26.06.2019 – 28.06.2019

Bedarfsermittlung und Leistungsplanung auf Grundlage der ICF

Art
Vertiefungsveranstaltung
Zeit
26.06.2019 14:00 Uhr –
28.06.2019 13:00 Uhr
Ort
Ringhotel Alpenhof
Donauwörther Str. 233
86154 Augsburg

Wie kann die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) für die Bedarfsermittlung genutzt werden? Und welche Rolle spielen die Ziele der Hilfeplanung sowie das Bundesteilhabegesetz dabei? Diese Fragen waren zentrales Thema unserer Vertiefungsveranstaltung „Bedarfsermittlung und Leistungsplanung auf Grundlage der ICF“.

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