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Station Vertragsrecht

Vertragsrecht

Das Bild zeigt eine Mindmap zum Thema Vertragsrecht unterteilt nach Herausforderungen und Lösungen.

© Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG

Die Diskussionsstation zum Vertragsrecht wurde durch Frau Janina Bessenich, Justiziarin und stellv. Geschäftsführerin der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) geleitet. Sie erläuterte zunächst die Gründe, warum der faktische Wegfall der Rechtsgrundlagen sämtlicher auf die Leistungen der Eingliederungshilfe bezogener vertraglicher Beziehungen zum 1. Januar 2020 den Beteiligten so großen zeitlichen Druck beschere. Die Zeit seit Inkrafttreten des neuen Vertragsrechts sei mit der Bestimmung der Träger der Eingliederungshilfe, dem Entwickeln von Bedarfsermittlungsinstrumenten und der Vorbereitung der Trennung der Leistungen gefüllt gewesen.

Anforderungen an die Vertragsgestaltung

Frau Bessenich führte anschließend kurz in die Änderungen im Vertragsrecht zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern ein. Danach warf sie die Frage auf, welche Anforderungen an die Vertragsgestaltungen zu richten seien, damit tatsächlich individuelle Leistungen erbracht werden können. Der Widerspruch in der gesetzlichen Regelung selbst (es sollen zwar individuelle Leistungen erbracht werden, die genau definiert sind, die Vergütungsregelungen lassen aber weiterhin Pauschalierungen zu) dürfe nicht dazu führen, die Leistungserbringung lediglich „umzuetikettieren“, sonst aber so weiterzuführen wie bisher. Ein Ansatz in schon bestehenden Landesrahmenverträgen sei die Definition und Vereinbarung modularisierter Fachleistungen in Kombination mit Basismodulen für Vorhalteleistungen. Die Unsicherheiten sind, so wurde in der Diskussion deutlich, auch deshalb besonders groß, weil noch nicht alle Länder Landesrahmenverträge abgeschlossen haben und bestehende Landesrahmenverträge noch deutliche Lücken aufweisen. Ein Thema mit besonderer Relevanz sind die Kriterien für die Wirksamkeit bzw. Wirkung von Leistungen, deren Verletzung künftig zu Vergütungskürzungen führen kann. Hier fehlt es, wie die Diskussion zeigte, noch an einheitlichen Konzepten.

Aufgaben für den Zeitraum der Übergangsregelungen

Frau Bessenich erläuterte weiterhin die Aufgabe für den Zeitraum der länderspezifischen Übergangsregelungen, die Fachleistungen der Eingliederungshilfe genauer zu definieren. Die Übergangsregelungen selbst gestalteten zunächst lediglich den möglichst reibungslosen Übergang in eine Finanzierung außerhalb des Fürsorgesystems, um Leistungs- oder Vergütungseinbußen zu vermeiden. Die Vergütung der Leistungserbringer werde künftig maßgeblich von ihrer Konzeption und den dort beschriebenen Leistungen sowie davon abhängen, inwieweit die im Rahmen des Gesamtplanverfahrens ermittelten Bedarfe tatsächlich gedeckt werden können.

In der Diskussion wurde insbesondere die bislang nicht ausreichend deutliche Verbindung zwischen Gesamtplanverfahren und Leistungsangeboten thematisiert und in diesem Zusammenhang gingen die Teilnehmenden auch auf die Aufgabe der Leistungsträger zur Sozialraumentwicklung ein. Neben der Notwendigkeit der Weiterentwicklung der Landesrahmenverträge wurde vorrangig darüber diskutiert, welche Auswirkungen der anstehende Systemwechsel und insbesondere auch die Übergangsregelungen auf die zwischen Leistungserbringer und Leistungsberechtigten zu schließenden Wohn- und Betreuungsverträge hat und wie in diesen (Verbraucherschutz-)Verträgen mit künftig zu erwartenden Bedarfsänderungen oder Mieterhöhungen umzugehen sei.

Die Ergebnisse der Diskussionen finden Sie als Zusammenfassung hier:

 

Eine Version als Fließtext der Ergebnis-Mindmap finden Sie hier:

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