Diese Website wird als Archiv bereitgestellt. Bitte beachten Sie, dass einige Inhalte möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

Station Trennung von Fach- und existenzsichernden Leistungen

Trennung von Fach- und existenzsichernden Leistungen

Das Bild zeigt eine Mindmap zum Thema Trennung der Leistungen unterteilt nach Herausforderungen und Lösungen.

© Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG

Die Diskussionsstation zum Thema Leistungstrennung wurde von Sven Troeder, Fachreferent stationäre/besondere Wohnformen und Persönliches Budget bei der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg moderiert. Die Teilnehmenden konnten zwischen vier Gruppen zu ausgewählten Themenkomplexen wechseln und sich so dem vollen Umfang dieses komplexen Themas nähern.

Wohnen (einschließlich Flächenaufteilung)

Das Papier der AG Personenzentrierung wird überwiegend als Grundlage der Flächenaufteilung herangezogen. Gleichwohl gibt es in Einzelfragen noch erhebliche Auseinandersetzungen darüber, welche Flächen beispielsweise als Gemeinschaftsflächen gelten sollen. Ein Teil der Bundesländer gibt deshalb zumindest für eine Übergangsphase eine feste Flächenquote vor und/oder die derzeit ermittelten Flächen werden nur für einen Übergangszeitraum anerkannt. Unter den Teilnehmenden bestand Einigkeit, dass zumindest im Augenblick nur die Flächen als Fachflächen anerkannt werden, die auch bislang schon anerkannt waren.

Große Unsicherheiten bestanden darüber, auf welcher Basis der Mietpreis ermittelt werden soll (angemessene Kosten der Unterkunft/kalkulatorische Miete?), ob der so ermittelte Mietpreis auskömmlich im Sinne des § 42 a SGB XII ist bzw. wie der Umgang mit dem „überschießenden“ Teil der Miete ist. Es wurden ferner Lösungen zum Umgang mit steigenden Betriebskosten und mit denkmalgeschützten Gebäuden diskutiert, für die höhere Betriebskosten anfallen.

Umgang mit dem Regelbedarf

Als Hauptproblem in diesem Zusammenhang stellt sich der Erhalt des bisherigen „Barbetrags“ für die Bewohnerinnen und Bewohner besonderer Wohnformen dar. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der noch immer nicht abschließend geklärten Umsatzsteuerfragen offen. Ganz gleich, ob der verbleibende Teil des Regelsatzes ausgehend von den realen Kosten ermittelt oder der bisherige Barbetrag zugrunde gelegt wird – die Auskömmlichkeit des Regelsatzes der Regelbedarfsstufe 2 wird bezweifelt und es werden verschiedene Konzepte zur „Binnendifferenzierung“ beim Serviceniveau innerhalb der Wohnformen diskutiert.

Ernährung

Hier wurde vor allem das Spannungsverhältnis zwischen Wunsch-und Wahlrecht und ordnungsrechtlichen Vorgaben zur Vollkostversorgung diskutiert. Ferner wurde die Frage aufgeworfen, ob Essen sich auf Ernährung beschränkt oder ob das gemeinschaftliche Essen auch Teilhabeaspekte beinhaltet, mit der Folge, dass das gemeinschaftliche Essen eher als Fachleistung zu qualifizieren wäre. Ferner ging es um ganz praktische Fragen des Essenseinkaufs und möglicher Abrechnungsmodalitäten (Einzeleinkauf, Gruppeneinkauf oder Wareneinkauf über den Erbringer?).

Neue Leistungen

Es wurde deutlich, dass die Leistungstrennung eine (neue) Definition der zu erbringenden Leistungen voraussetzt. Übergangsregelungen führen im Augenblick in vielen Bundesländern dazu, die bisher erbrachte Leistung zunächst weiter zu finanzieren. Gleichwohl müssen Wohn-und Betreuungsverträge Leistungen ausweisen. Als hilfreich wurden von den Teilnehmenden Landesrahmenverträge empfunden, die bereits Rahmenleistungsbeschreibungen enthalten. Vertreterinnen und Vertreter von Leistungserbringern sahen es eher als problematisch, Leistungen zu definieren und via Einzelvereinbarung zu verhandeln. Ein wichtiger Grund dafür war, dass es bislang an einer erkennbaren Verknüpfung zwischen Gesamtplanverfahren und Leistungsangebot fehlt. Es bestand weithin Einigkeit darüber, dass es bei aller angestrebten Modularisierung pauschale Leistungsanteile zur Abdeckung von Vorhalteleistungen geben müsse. Fraglich ist, ob dieser Kostenbestandteil unabhängig vom tatsächlichen Bedarf des einzelnen Bewohners gezahlt werden soll oder konsequent personenzentriert für Bewohner, für die die jeweilige Leistung überhaupt infrage kommt, was den Rechenaufwand nochmals deutlich erhöhen würde.

Die Ergebnisse der Diskussionen finden Sie als Zusammenfassung hier:

 

Eine Version im Fließtext der Ergebnis-Mindmap finden Sie hier:

Unsere Webseiten verwenden Cookies zur Verbesserung der Bedienung und des Angebots sowie zur Auswertung von Webseitenbesuchen. Einzelheiten über die von uns eingesetzten Cookies und die Möglichkeit diese abzulehnen, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.