Station Schnittstellen

Schnittstellen

Das Bild zeigt eine Mindmap zum Thema Schnittstellen unterteilt nach Herausforderungen und Lösungen.

© Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG

Frau Dr. Elisabeth Fix, Referentin für Rehabilitation, Alter und Gesundheitspolitik beim Deutschen Caritasverband e.V., stellte zunächst die Schnittstellen zwischen den Leistungssystemen dar, die im Zusammenhang mit der Eingliederungshilfe von besonderer Bedeutung sind. Es handelt sich dabei in erster Linie um die Schnittstelle zur Kinder-und Jugendhilfe und der Schnittstelle zwischen Leistungen der Eingliederungshilfe und Leistungen der Pflege.

Schnittstelle Kinder- und Jugendhilfe

Kinder und Jugendliche, die sowohl an einer seelischen Behinderung als auch an einer körperlichen Behinderung leiden und ggf. noch einen hohen pflegerischen Bedarf haben, stellen hier eine besonders problematische Gruppe dar. Nach dem Scheitern der Reform des SGB VIII erhalten diese Menschen nach wie vor Leistungen sowohl der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35 a SGB VIII) als auch der Eingliederungshilfe. Das Erreichens einer Altersgrenze (18/27 Jahre) bei fortbestehender Bedarfslage sowie Leistungen an Eltern mit Behinderung (Elternassistenz, § 78 SGB IX /unterstützte Elternschaft, § 27 SGB VIII) führen ebenfalls noch zu häufig dazu, dass Leistungen nicht rechtzeitig einsetzen, nicht bedarfsgerecht erbracht werden oder plötzlich entfallen.

Schnittstelle Hilfe zur Pflege und gesetzliche Pflegeversicherung

Durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und die Leistung „pflegerische Betreuungsmaßnahmen“ vertiefen sich praktische Schnittstellen zu den Assistenzleistungen des BTHG. Diese betreffen insbesondere die Leistungen zur Alltagsbewältigung, Tages- und Nachtstrukturierung sowie im Rahmen der Selbstversorgung (z. B. hauswirtschaftliche Hilfen oder Körperpflege). Eine mögliche Abgrenzung der unterschiedlichen Leistungssysteme kann nach überwiegender Ansicht der Diskussionsteilnehmer eher nicht abstrakt am Wortlaut der entsprechenden Vorschriften, sondern in jedem Einzelfall im Rahmen der Bedarfsermittlung durch eine Unterscheidung der Ziele einzelner Maßnahmen erfolgen. Man könne diese Abgrenzung  sehr differenziert auch anhand der einzelnen Lebensbereiche der ICF vornehmen. Eingliederungshilfe verfolge das Ziel des Trainierens oder Einübens, wohingegen bei den Leistungen der Pflege das Aufrechthalten oder die Wiedergewinnung von Fähigkeiten im Vordergrund stehe. Die Einbeziehung der Pflegekassen ins Gesamt-bzw. Teilhabeplanverfahren sei unerlässlich, stoße jedoch häufig auf praktische Widerstände auf Seiten der Pflegekassen.

Um die Praxis mit Orientierungshilfen zu unterstützen, wurde auch auf die Modellprojekte zur Umsetzung der Schnittstelle verwiesen. Die Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege können sich wechselseitig ergänzen und anreichern. Um eine Abgrenzung zu finden, wurde u. a. vorgeschlagen, die Leistungen der Pflege als „Basis“ anzusehen und davon ausgehend die Leistungen der Eingliederungshilfe zu bestimmen. Allerdings sei stets der Grundsatz des § 13 Abs. 3 S. 3 SGB XI zu beachten, wonach die Leistungen der Eingliederungshilfe gerade nicht nachrangig zu den Leistungen der Pflegeversicherung sind.

Die Finanzierbarkeit von Pflegeleistungen in besonderen Wohnformen unter der Geltung des § 43 a SGB XI, die fehlende Richtlinie nach § 71 Abs. 5 SGB XI zur Abgrenzung der Wohnformen, der fortbestehende Gleichrang der Leistungen der EGH und der Pflege aus § 13 Abs. 3 Satz 3 SGB XI und die Möglichkeiten der Kombination von EGH und Pflegeleistungen bildeten einen weiteren Schwerpunkt der Diskussionen. Insbesondere die Formulierungen in § 103 SGB XI geben Anlass zu Befürchtungen, dass vor allem das Wunsch-und Wahlrecht älterer Leistungsberechtigter zugunsten einer Leistungserbringung ausschließlich aus dem System der Pflege eingeschränkt werden könnte, bzw. bestehende Teilhabebedarfe negiert würden.

Die Podiumsteilnehmerinnen und -teilnehmer beklagten stets den Fachkräftemangel in beiden Systemen und erörterten Chancen und Risiken der sich abzeichnenden Lösungen. Der Aufbau guter Netzwerke zur Sozialen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sei künftig besonders wichtig, um auch Nachbarschaftshilfen und niedrigschwellige Betreuungsangebote aktivieren zu können.  

Die Ergebnisse der Diskussionen finden Sie als Zusammenfassung hier:

 

Eine barrierefreie Version der Ergebnis-Mindmap finden Sie hier:

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