Teilhabe am Arbeitsleben
Im Forum 4 „Teilhabe am Arbeitsleben“ beschäftigten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vor allem mit den neuen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die durch das BTHG geschaffen wurden: das Budget für Arbeit (§ 61 SGB IX) und die anderen Leistungsanbieter (§ 60 SGB IX). Hierzu wurden die bisherigen Umsetzungserfahrungen sowie Herausforderungen diskutiert, Best practices aufgezeigt und die neuen Leistungen in das bestehende Unterstützungssystem eingeordnet.
Nach einer thematischen Einführung durch den Moderator, Dr. Florian Steinmüller, stellv. Leiter des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG, gab Petra Clauss, Leiterin des Referates „Menschen mit Behinderungen“ im Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg, einen Überblick zu durchlässigen und passgenauen Angeboten zur Teilhabe am Arbeitsleben in Baden-Württemberg.
Petra Clauss, Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Durchlässige und passgenaue Angebote in Baden-Württemberg
Frau Clauss ging zunächst darauf ein, dass die Durchlässigkeit zwischen verschiedenen Angeboten zur Teilhabe am Arbeitsleben von besonderer Bedeutung sei. Dies betreffe den wechselseitigen Übergang zwischen Förder- und Betreuungsbereich, WfbM bzw. andere Leistungsanbieter, Budget für Arbeit und dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit vollumfänglicher Sozialversicherungspflicht. Das neue Budget für Arbeit wurde dabei in Baden-Württemberg in das seit 2012 bestehende Landesprogramm „Arbeit inklusiv“ integriert. Dieses umfasst in einem Teil 1 die vollumfängliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für Beschäftigte, die mindestens 30 Prozent der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung erbringen können, und im Teil 2 das Budget für Arbeit als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ohne Arbeitslosenversicherung für Beschäftigte, die weniger als 30 Prozent, aber mehr als 5 Prozent der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung erbringen können.
Das Budget für Arbeit wird in Baden-Württemberg also genutzt, um für Menschen mit besonderen Teilhabebeeinträchtigungen die Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Mit Blick auf die anderen Leistungsanbieter führte Frau Clauss aus, dass es bisher nur je zwei Anbieter im Berufsbildungs- und Arbeitsbereich in Baden-Württemberg gebe.
Edith Bartelmes, ZsL Beratungsstelle Bitburg-Prüm
Das Budget für Arbeit in Rheinland–Pfalz
Im Anschluss referierte Frau Edith Bartelmes, Regionalstellenleiterin, Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen, Beratungsstelle Bitburg-Prüm, zu den Erfahrungen mit dem Budget für Arbeit in Rheinland-Pfalz seit 2007. Sie ging dabei insbesondere auf die praktische Umsetzung des Budgets für Arbeit in Rheinland-Pfalz sowie auf die Erfolgsfaktoren ein und berichtete anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis. Darüber hinaus zog sie einen Vergleich zwischen dem bisherigen Budget für Arbeit in Rheinland-Pfalz und den Neuregelungen gemäß BTHG.
Birgit Keßler-Nolte, Virtuelle Werkstatt im Regionalverband Saarbrücken
Virtuelle Werkstatt Saarbrücken
Zum Abschluss des Forums berichtete Frau Birgit Keßler-Nolte, Fachliche Leitung Virtuelle Werkstatt im Regionalverband Saarbrücken, von den Erfahrungen der virtuellen Werkstatt Saarbrücken auf dem Weg zum anderen Leistungsanbieter. Sie ging dabei sowohl auf die Entstehungsgeschichte und bisherige Arbeitsweise der virtuellen Werkstatt als auch auf die voraussichtlichen Veränderungen mit der Anerkennung als anderer Leistungsanbieter ein. Die virtuelle Werkstatt war bislang als sonstige Beschäftigungsstätte tätig, wohingegen eine Anerkennung als WfbM verwehrt wurde. Aktuell wird eine Anerkennung als anderer Leistungsanbieter im Arbeitsbereich beantragt. Veränderungen, die im Zuge der Beantragung vollzogen werden, sind u.a. die Verbesserung des Personalschlüssels des Betreuungspersonals von bisher 1:16 auf 1:12, die Ausweitung des Angebots auf das gesamte Saarland und die Erhöhung der Platzzahl auf 100.
Insgesamt wurde deutlich, dass die virtuelle Werkstatt aufgrund ihrer früheren Bewerbung um Anerkennung als WfbM wesentliche Vorschriften für WfbM bereits umgesetzt hatte und ihr die im BTHG für andere Leistungsanbieter vorgesehenen Ausnahmen (u.a. keine Mindestplatzzahl) zugutekommen.
Fragen aus dem Publikum und Diskussion
In der Diskussion mit den Teilnehmenden des Forums wurden u.a. folgende Aspekte thematisiert:
- Beratung von Leistungsberechtigten zu den Regelungen des Budgets für Arbeit, insbesondere zu rentenrechtlichen Folgen eines Wechsels von der WfbM in das Budget für Arbeit,
- Dauer, Umfang und Inhalt der Anleitung und Begleitung im Rahmen des Budgets für Arbeit,
- mögliche Zielgruppen zur Antragstellung als anderer Leistungsanbieter und
Abgrenzung zwischen Budget für Arbeit von anderen Leistungsformen wie insbesondere persönliches Budget.