Nach der Begrüßung der Teilnehmenden durch Senatorin Dr. Melanie Leonhard, Präses der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Hamburgs, gab Nora Schmidt, die Geschäftsführerin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V., eine kurze Einführung in das Projekt und die Zielsetzung der Konferenz: kollegialer Austausch sowohl landesintern als auch länderübergreifend, Inspiration durch bereits existierende gute Beispiele und Erweiterung des eigenen Netzwerks für künftigen Austausch.
Maßnahmen auf Bundesebene
Dann stand zunächst der Umsetzungsstand des BTHG auf Bundesebene im Fokus: Wolfgang Rombach, Leiter der Unterabteilung Sozialhilfe und Eingliederungshilfe im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, führte die Teilnehmenden durch die verschiedenen Maßnahmen zur Umsetzung von SGB IX Teil 1 und 2. Neben dem Förderprogramm rehapro und der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung erläuterte Herr Rombach den Stand der in Art. 25 BTHG verankerten Maßnahmen zur Umsetzungsunterstützung. Zum Abschluss machte er deutlich, wie Bund und Länder im Rahmen der Umsetzung des BTHG zusammenarbeiten und wie Menschen mit Behinderungen eingebunden werden.
Materialien zum Download
- Nora Schmidt: Einführung in die Veranstaltung (PDF-Dokument, 252.5 KB)
- Wolfgang Rombach: Umsetzungsstand des BTHG auf Bundesebene (PDF-Dokument, 353.2 KB)
Übersicht aus den Bundesländern
Der Nachmittag des ersten und der Vormittag des zweiten Tages standen anschließend ganz im Zeichen des gemeinsamen Austauschs. In vier parallelen Foren stellten Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer den Teilnehmenden vor, welche Ergebnisse, Projekte oder aktuelle Fragen in den Ländern zur Umsetzung des BTHG existieren. In Arbeitsgruppen diskutierten die Länderberichterstatterinnen und -erstatter und die Teilnehmenden anschließend einzelne Aspekte weiter.
Forum 1: Gesamt- und Teilhabeplanverfahren/Bedarfsermittlung
Nach einem einführenden fachlichen Vortrag von Dr. Heike Engel zu den Ergebnissen der Voruntersuchung für das Land Berlin zu BTHG-konformen Bedarfsermittlungsinstrumenten stellten die Länderberichterstatterinnen und -erstatter vor, wie der Planungs- und Umsetzungsstand zu Bedarfsermittlungsinstrumenten in den jeweiligen Bundesländern ist: Wie werden bestehende Instrumente angepasst bzw. neue erarbeitet? Wie ist die ICF-Orientierung im Bedarfsermittlungsinstrument verankert? Und auf welchem Wege wird die Nutzung des Instruments den Trägern der Eingliederungshilfe vorgegeben?
Anschließend gaben die Länderberichterstatterinnen und -erstatter den Teilnehmenden Einblick in erste Erfahrungen mit dem reformierten Gesamtplanverfahren und wie das Bedarfsermittlungsinstrument in diesen Prozess integriert ist. Wo bereits vorhanden, äußerten sich die Länderberichterstatterinnen und -erstatter auch zu ersten Erfahrungen mit dem Teilhabeplanverfahren.
Forum 2: Landesrahmenverträge – aktuelle Fragestellungen
Einen ausführlicheren Einblick in den aktuellen Arbeitsstand zum Landesrahmenvertrag SGB IX der Freien und Hansestadt Hamburg erhielten die Teilnehmenden im Forum 2. Neben Ausführungen zum Arbeitsstand, -verfahren und zur Regelung der Beteiligung maßgeblicher Interessenvertretungen stellte die Referentin auch Berechnungsbeispiele der Fachleistungen in besonderen Wohnformen, zu Pauschalen und zum Trägerbudget vor. Ergänzt wurde der Vortrag durch Berichterstattungen zum aktuellen Arbeitsstand aus den anderen vier Bundesländern, die auch darauf eingingen, wie maßgebliche Interessenvertretungen beteiligt werden und welche vertragsrechtlichen Aspekte u.a. zur Umsetzung der Trennung von Fach- und existenzsichernden Leistungen, zur Regelung zu Gruppen vergleichbaren Bedarfs oder zur Trennung von Eingliederungshilfe und Pflege diskutiert werden.
Forum 3: Teilhabe am Arbeitsleben
Im Forum 3 berichteten die Ländervertreterinnen und -vertreter den Teilnehmenden im Rahmen einer Gesprächsrunde zum Sachstand und den weiteren Planungen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Hinsichtlich der „anderen Leistungsanbieter“ teilten sie erste Erfahrungen mit bestehenden Vereinbarungen bzw. laufenden Verhandlungen sowie Umsetzungsproblemen. Zum Budget für Arbeit beantworteten sie u. a. die Fragen, inwieweit der Lohnkostenzuschussdeckel geöffnet wird, wer in welcher Höhe Assistenzleistungen übernimmt oder inwiefern das Integrationsamt beteiligt wird.
Eine Rolle spielte auch die Frage nach ersten Erfahrungen mit der Teilhabeplanung und der Beteiligung der Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit sowie zur Rolle der Fachausschüsse.
Forum 4: Modellhafte Erprobung zum Leistungsrecht ab 2020
Zwei Vertreterinnen des BTHG-Projekts der Stadt Oldenburg stellten zunächst ihr Projekt vor, mit dem für sechs der sieben ausgeschriebenen Regelungsbereiche jeweils Parallelverfahren im ab 1. Januar 2020 geltenden Recht geführt werden sollen. Speziell gingen Sie auf den Regelungsbereich „Einkommen und Vermögen“ ein, die damit verbundenen Herausforderungen und rechtlichen Unklarheiten. Anschließend berichteten Vertreterinnen der Modellkommunen Kiel und Segeberg, auf welche Weise sie sich dem Thema „Trennung der Fachleistungen von den existenzsichernden Leistungen“ angenähert haben. Ein Vertreter des Landkreises Nordfriesland erläuterte die Herangehensweise seiner Kommune an die Modellhafte Erprobung mit dem Schwerpunkt „Bezüge zu anderen Leistungen der sozialen Sicherung“, wie sie sich nach dem „Systemwechsel“ 2020 darstellen werden.
Abschlussdiskussion „Wie geht’s weiter und was nehmen wir mit?“
Zum Abschluss der Regionalkonferenz stellten sich die fünf Leiterinnen und Leiter der Abteilungen, die die Umsetzung des BTHG betreuen, bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter den Fragen des Moderators und der Teilnehmer. Sie stellten noch einmal heraus, wie die beteiligten Bundesländer den Paradigmenwechsel des BTHG verinnerlichen und welche nächsten Schritte konkret geplant sind.
Das Programm zur Veranstaltung können Sie hier herunterladen: