Bedarfsermittlung und Leistungsplanung auf Grundlage der ICF

Vertiefungsveranstaltung

Bedarfsermittlung und Leistungsplanung auf Grundlage der ICF

Vom 13. bis 15. Juni 2018 haben sich 49 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Thema „Bedarfsermittlung und Leistungsplanung auf Grundlage der ICF" informiert und ausgetauscht. Die fünfte Vertiefungsveranstaltung des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG fand in Berlin statt.

Die Vertiefungsveranstaltung wurde in Kooperation mit Thomas Schmitt-Schäfer und Eva Maria Keßler von „transfer – Unternehmen für soziale Innovation“ durchgeführt. Zentrale Inhalte der Vertiefungsveranstaltung waren die Grundlagen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) sowie der Bedarfsermittlung im Kontext der reformierten Teilhabe- und Gesamtplanung. Dabei wurden auch die bestehenden und neu konzipierten Bedarfsermittlungsinstrumente verschiedener Bundesländer einbezogen und diskutiert.

 

Zu den Teilnehmenden gehörten Sozialarbeiter/innen, Fallmanager/innen, Teilhabe- und Hilfeplaner/innen sowie Abteilungs- und Bereichsleiter/innen der örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe aus dem gesamten Bundesgebiet. Darüber hinaus waren Mitarbeiter/innen der Leistungserbringer sowie der fachspezifischen Organisationen von und für Menschen mit Behinderungen vertreten.

 

Nach der Begrüßung und Abfrage der Erwartungen der Teilnehmer/innen wurden der Hintergrund des BTHG, die wesentlichen Änderungen im Rahmen des BTHG, die Reformstufen sowie landesrechtliche Regelungen durch Dr. Florian Steinmüller ausgeführt. Im Anschluss stellte Thomas Schmitt-Schäfer von transfer die rechtlichen Grundlagen und Neuregelungen der Bedarfsermittlung und Leistungsplanung nach dem BTHG vor und klärte die entsprechenden Begriffe.

 

Am zweiten und dritten Veranstaltungstag stand die Arbeit mit der ICF und die Bearbeitung konkreter Fälle von Menschen mit geistigen und seelischen Behinderungen im Mittelpunkt. Die Fallbearbeitung umfasste dabei auch drei durch die Teilnehmenden im Vorfeld der Veranstaltung eingebrachte Fälle. Eva Maria Keßler und Thomas Schmitt-Schäfer von transfer stellten die verschiedenen ICF-Komponenten vor und erläuterten die rechtlichen Grundlagen gemäß den Regelungen des BTHG. Im weiteren Verlauf des zweiten und am dritten Veranstaltungstag stand schließlich die Bearbeitung der ICF-Komponenten der Körperfunktionen und -strukturen, Aktivitäten, Kontextfaktoren und Partizipation (Teilhabe) im Mittelpunkt. Eva Maria Keßler und Thomas Schmitt-Schäfer erläuterten diese zunächst jeweils in einem Vortrag. Anschließend wendeten die Teilnehmenden sie in Arbeitsgruppen auf die konkreten Fälle an. Darüber hinaus wurden auch Leitziele und Teilhabeziele vorgestellt.

 

Die Diskussionen unter den Teilnehmenden deckten sich weitgehend mit den Aspekten, die im Rahmen der Fachdiskussion „Bedarfsermittlung und ICF-Orientierung“ thematisiert wurden (Steinmüller 2018: 143ff.) und die im BTHG-Kompass  ausführlich behandelt werden.

 

Literaturhinweis:

Steinmüller, Florian (2018, im Erscheinen): Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Neuregelungen und Herausforderungen für die Träger der Eingliederungshilfe im Bereich Bedarfsermittlung und ICF-Orientierung. In: Gemeinsam leben, 3/2018, S. 140-148.

Ort
Wyndham Garden Berlin Mitte
Osloer Straße 116a
13359 Berlin
Zeit
13.06.2018 14:00 Uhr –
15.06.2018 13:00 Uhr

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