Personenzentrierung umzusetzen, ist eine gemeinsame Aufgabe von Leistungsträgern und Leistungserbringern. Leistungserbringer sind nach § 123 Abs. 4 S. 1 SGB IX dazu verpflichtet, ihre Leistungen personenzentriert zu erbringen. Die Leistungsträger sind nach § 95 Abs. 1 S. 2 SGB IX verpflichtet, zur Umsetzung des Sicherstellungsauftrages (Sicherstellung personenzentrierter Leistungen) mit den Leistungsanbietern Vereinbarungen zu schließen. Diese Einzelvereinbarungen nach § 125 SGB IX regeln …
Das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG hat die Landesrahmenverträge der Bundesländer anhand der Bestimmungen des § 131 SGB IX genauer betrachtet und u. a. Erkenntnisse zu inhaltlichen Regelungsschwerpunkten festgehalten. In der Ausgabe 4/2021 des Nachrichtendienstes des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. haben wir diese Erkenntnisse zusammengefasst.
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Eine Einrichtung für intensivpflegebedürftige Kinder nach SG XI wünscht eine zusätzliche Leistungsvereinbarung nach SGB VIII und SGB IX. Die pädagogische Betreuung sei …
Eine Einrichtung für intensivpflegebedürftige Kinder nach SG XI wünscht eine zusätzliche Leistungsvereinbarung nach SGB VIII und SGB IX. Die pädagogische Betreuung sei nicht im SGB XI enthalten. Unter welchen Voraussetzungen ist das möglich?
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