Welche Konzepte liegen zur Durchführung der Wirkungskontrolle in den Bundesländern vor? Für Rheinland-Pfalz stellte Frau Christina Nedoma (Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz) die Überlegungen zum Zusammenspiel von Bedarfsermittlung, Gesamtplanverfahren und Wirkungsanalyse bzw. - kontrolle in Rheinland-Pfalz vor.
Im Mittelpunkt des Gesamt- und Teilhabplanverfahrens steht der Mensch mit Behinderungen. Im Rahmen der digitalen Fachveranstaltung informierte Friederike Hellinger, Teilhabeberaterin der EUTB Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg gGmbH, darüber, wo genau Leistungsberechtigte in den Verfahren beteiligt werden müssen, was sie als Unterstützung dafür fordern oder wen sie hinzuziehen können.
Wie sollen Gesamtplan- und Teilhabeplanverfahren nach dem BTHG funktionieren? Mit dieser Frage beschäftigten sich die 49 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Vertiefungsveranstaltung „Gesamtplan- und Teilhabeplanverfahren nach dem BTHG als Chance für Leistungen wie aus einer Hand“ vom 26. bis 27. April 2018 in Bochum.
Endet der Anspruch auf Soziale Teilhabe nach §113ff. SGBIX mit dem Rentenalter?
§ 117 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX sieht als Kriterium des Gesamtplanverfahrens u.a. vor, dass es "konsensorientiert" zu erfolgen hat. Was geschieht und wer entscheidet, wenn …