Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat eine neue Ausgabe der Reha-Info mit dem Schwerpunkt Inklusion am Arbeitsmarkt veröffentlicht. In dem Heft werden aktuelle Herausforderungen thematisiert und Ideen für einen inklusiveren Arbeitsmarkt formuliert.
Im Rahmen des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes wurden im Juni 2023 „die Kosten eines Jobcoachings“ in § 49 Abs. 8 Nr. 2a SGB IX in die Liste der möglichen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aufgenommen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) hat als Grundlage für die Ermessensausübung für alle Entscheidungen, die das Integrations- bzw. Inklusionsamt im Hinblick auf die Förderung eines Jobcoachings trifft, eine Empfehlung …
Die persönliche Assistenz ist eine Unterstützungsform für Menschen mit Behinderungen, mit der Selbstbestimmung und Teilhabe an der Gesellschaft gefördert werden sollen. Die Leistungen der persönlichen Assistenz werden an den konkreten Bedarf angepasst. Sie kann in allen Bereichen des täglichen Lebens eine Rolle spielen, in denen ein Teilhabebedarf besteht, etwa im Haushalt, in der Schule, bei der Arbeit oder in der Freizeit. Das kann auch Bereiche umfassen, die nicht ausdrücklich vom Gesetz …
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Recht auf Leistungen zur Mobilität
Unser Verein betreut im flächenmäßig größten Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (MSE) in Mecklenburg-Vorpommern psychisch kranke Menschen u.a. in Tagesstätten für …
Unser Verein betreut im flächenmäßig größten Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (MSE) in Mecklenburg-Vorpommern psychisch kranke Menschen u.a. in Tagesstätten für psychisch Kranke. Das bedeutet, dass ein Fahrdienst bestehen muss, gerade für Menschen, die Ängste haben, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, bzw. teilweise gibt es gar keine solchen Verbindungen, damit Klienten morgens aus der dörflichen Region in unsere Kleinstadt Stavenhagen oder Waren/Müritz und am Nachmittag zurück nach Hause kommen. Der Fahrdienst als sozialversicherungspflichtig angestellter Fahrer wird jedoch nicht mit seinen Gestehungskosten durch den Kostenträger Landkreis MSE refinanziert mit dem Hinweis, diese Aufgabe sollte ein Freiwilliger oder eine Freiwillige (im Freiwilligesn Sozialen Jahr oder Bundesfreiwilligendienst) übernehmen. Es gibt aber auch über unseren Spitzenverband, den Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, keine Freiwilligen, daher die sozialversicherungspflichtige Anstellung eines Fahrers für 32 Stunden. Wie Sie sich sie denken können, arbeiten wir nunmehr in diesem Bereich nicht mehr kostendeckend - ohne Finanzierung des Fahrers. Demzufolge habe ich dem Landkreis angekündigt, dass ich den Fahrdienst zeitnah nicht mehr vorhalten kann. Nun komme ich zu meiner Frage an Sie: Hat der/die Hilfebedürftige, wenn er/sie einen Bewilligungsbescheid für die Nutzung einer Tagesstätte für psychisch Kranke hat, auch das Recht, sich für den Hin- und Rücktransport zu/von dieser Einrichtung unterstützende Leistungen nach § 83 SGB IX einzufordern, wenn es keine Alternative gibt bzw. er/sie gesundheitlich so eingeschränkt ist, dass er/sie nicht in der Lage ist, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen?
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