Mit dem BTHG soll das überkommene Fürsorgesystem in Deutschland durch ein modernes Teilhaberecht abgelöst werden. Kernstück dieser Reform ist, die Leistungen der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII, dem Recht der Sozialhilfe, herauszulösen und im SGB IX zu verankern. Ziel des BTHG ist es, die Möglichkeiten einer individuellen und den persönlichen Wünschen entsprechenden Lebensplanung und -gestaltung zu stärken (BT-Drs. 18/9522: 191).
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Vollständige Kostenübernahme für Erwerb eines Kfz?
Wie ist in diesem Zusammenhang die pauschale Begrenzung aus der Kfz-Hilfeverordnung (9.500 Euro, § 5) zu verstehen? § 5 Abs. 2 KfzHV eröffnet den Träger der EGH eine …
Wie ist in diesem Zusammenhang die pauschale Begrenzung aus der Kfz-Hilfeverordnung (9.500 Euro, § 5) zu verstehen? § 5 Abs. 2 KfzHV eröffnet den Träger der EGH eine abweichende Leistungserbringung. Was könnten hier Anhaltspunkte sein, um z.B. den vollständigen Erwerb eines Kfz (z.B. 35.000 Euro / Rollstuhlfahrer und Assistenzkraft) zu begründen? Gerade Jugendliche verfügen in der Regel nicht über ausreichend Vermögen, um ein Fahrzeug zu finanzieren, sind aber ggf. aufgrund der Behinderung auf ein Fahrzeug angewiesen. Gerade in ländlichen Gegenden (lange Fahrwege zum Kino/Schule/Uni etc.) übersteigen hierbei die Kosten für einen Fahrdienst in kurzer Zeit, die Anschaffungskosten eines Fahrzeugs.
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