Die Veranstaltung thematisierte neben dem Grundgedanken der SGB VIII-Reform die ersten beiden Umsetzungsschritte: die sogenannte „Schnittstellenbereinigung“ zwischen SGB VIII und SGB IX sowie die ab dem 1.1.2024 in Kraft tretende Regelung über die Einführung eines Verfahrenslotsen beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.