Leistungen der Medizinischen Rehabilitation werden insbesondere durch die gesetzlichen Krankenkassen erbracht. Die Eingliederungshilfe erbringt diese Leistungen nach dem Nachrangprinzip. Mit dem BTHG reformiert der Bundesgesetzgeber vor allem die Frühförderung und nimmt damit Bezug auf die …
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Medizinische Rehabilitation
Muss die Eingliederungshilfe Versicherungslücken schließen?
Träger der Eingliederungshilfe werden in einzelnen Fällen von Betroffenen, die in privaten Krankenkassen versichert sind, mit Forderungen auf bestimmte Leistungen …
Träger der Eingliederungshilfe werden in einzelnen Fällen von Betroffenen, die in privaten Krankenkassen versichert sind, mit Forderungen auf bestimmte Leistungen konfrontiert. Diese Leistungen werden zwar nicht von der privaten Krankenkasse gedeckt, jedoch im Regelfall von gesetzlichen Krankenkassen. Dies wirft die Frage auf, ob Betroffene für solche speziellen, von privaten Krankenversicherungen nicht erbrachten Leistungen einen Anspruch beim EGH-Träger geltend machen können.
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