Mitschnitte der digitalen Veranstaltungen zu Einkommen und Vermögen

Mitschnitte

Einkommen und Vermögen

Mit Inkrafttreten des BTHG wurden die Regelungen zur Berücksichtigung des Einkommens und Vermögens in der Eingliederungshilfe schrittweise zugunsten der leistungsberechtigten Person ausgelegt. Hier finden Sie Mitschnitte der digitalen Veranstaltungen zu diesen Änderungen.

28. April 2020

Einkommen und Vermögen - Was hat sich zum 01.01.2020 geändert?

Welche neuen Regelungen bei der Anrechnung von Erwerbseinkommen und Vermögen gelten für Menschen, die Eingliederungshilfe erhalten? Wie lässt sich der Eigenbetrag ermitteln und an wen ist dieser zu zahlen? Diese und weitere Fragen waren Gegenstand der digitalen Veranstaltung, durch die Tristan Fischer, wissenschaftlicher Referent im Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG, führte.

15. März 2021

Einkommens- und Vermögensanrechnung in den Sozialgesetzbüchern – Änderungen durch das BTHG

In dieser digitalen Veranstaltung referiert Frau Katharina Münnich (Referatsleitung „Allgemeine Rechtsangelegenheiten Ämter G und SI“, Behörde für Arbeit, Soziales, Familie
und Integration der Freie und Hansestadt Hamburg) über die jeweiligen Regelungen zur Einkommens- und Vermögensanrechnungen in den einzelnen Sozialgesetzbüchern.

17. März 2021

Einkommen und Vermögen im SGB IX: Ausgewählte Fälle eines Eingliederungshilfe-Trägers

Eine untertitelte Version des Mitschitts wird Ihnen in Kürze hier zur Verfügung gestellt.

In dieser digitalen Veranstaltung schildern Frau Silke Herbst und Frau Barbara Eder (Bezirk Oberbayern, Modellprojekt BTHG) anhand von ausgewählten Fällen ihre Erfahrungen mit der Umstellung der Einkommens- und Vermögensanrechnung auf ein Beitragsverfahren.

14. Januar bis 31. März 2021

Einkommen und Vermögen in der Eingliederungshilfe

Mit dem BTHG sind schrittweise Verbesserungen für die leistungsberechtigten Menschen mit Behinderungen bei der Anrechnung von eigenem Einkommen und Vermögen in der Eingliederungshilfe in Kraft getreten. Mit dem 1. Januar 2020 wurde zudem das dem Fürsorgegedanken verpflichtete Anrechnungsverfahren auf ein Beitragsverfahren umgestellt.

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