Vorstellung der Clearingstelle Bundesteilhabegesetz Brandenburg
An wen können sich Leistungsberechtigte wenden, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten mit Leistungsträger kommt? In Brandenburg und Sachsen gibt es sogenannte Clearingstellen, die zwischen der leistungsberechtigten Person und dem Leistungsträger vermitteln. Andrea Fabris und Mareike Schulz, Mitarbeiterinnen der Clearingstelle Bundesteilhabegesetz in Brandenburg, stellten deren Aufgaben und Arbeitsweise vor. Die Clearingstelle ist bei der Beauftragten Person der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen mit Sitz im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz angesiedelt. Das Angebot wendet sich an alle Menschen mit Behinderungen, die Leistungsberechtigte in der Eingliederungshilfe sind.
Die Organisationsform „Haus der Teilhabe“
Ein Umsetzungskonzept der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Melanie Rubach, Leiterin des Amtes für Soziales des Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf, stellte am 16. März das „Haus der Teilhabe“ vor. Das „Haus der Teilhabe“ ist eine neue Organisationsform, mit der die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales das BTHG umsetzen will: Menschen mit Behinderungen sollen in jedem Berliner Bezirk einen Standort haben, an den sie sich mit allen Anliegen zu Beratung, Unterstützung und Begleitung wenden können. Dafür werden die Teilhabefachdienste Soziales und Jugend sowie das Gesundheitsamt unter einem Dach zusammengeführt. Frau Rubach berichtete, wie die Umsetzung der Idee in die Praxis durch den Bezirk Marzahn-Hellersdorf gelingt. Sie ging insbesondere auch auf die derzeitige Umsetzung der Beratungs- und Unterstützungsleistungen nach § 106 SGB IX ein.
Umsetzung von Beratung in „wahrnehmbarer Form“
Katrin Hinternesch, Koordinatorin des Projektes „Gelingende Kommunikation“ der Vielfalter gGmbH, erläuterte in der Veranstaltung, wie mit Hilfe von Symbolen Gespräche strukturiert und visualisiert werden können. Sie stellte dafür ein von ihr entwickeltes Karteikartensystem vor, mit dem anhand von Schrift und Symbolbildern unterschiedliche Lebensbereiche dargestellt werden können. Es gibt für jeden Lebensbereich eine thematisch übergeordnete Karte, z. B. Lernen und Wissens-Anwendung. Diese Oberkarte stellt mehrere einzelne Lebensbereiche dar. Für jeden einzelnen Lebensbereich gibt es wiederum thematisch untergeordnete Karten, welche sich mit Fragestellungen für einen bestimmten Lebensbereich beschäftigen. Der Mensch mit Behinderung kann also mittels Karteikarten seinen Gemütszustand, seine Neigung und Wünsche durch Symbolbilder mitteilen. In der abschließenden Diskussionsrunde wurde deutlich, dass es hinsichtlich der Bandbreite von Kommunikationsformen mit oder für Menschen mit Behinderung eine noch größere Vielfalt geben muss und dabei eine sehr genaue Differenzierung von möglichen Kommunikaitonsformen im Verhältnis zur jeweiligen Art der Behinderung notwendig ist.