Bedarfsermittlungsinstrumente
Durch das BTHG wurden neue Regelungen zur Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs eingeführt. Das BTHG sieht vor, dass die Ermittlung des individuellen Rehabilitationsbedarfs durch ein Instrument erfolgen muss, das sich an der ICF orientiert und die Beschreibung einer nicht nur vorübergehenden Beeinträchtigung der Aktivität und Teilhabe in den neun Lebensbereichen der ICF vorzunehmen hat (§ 118 Abs. 1 SGB IX n.F.). Die Träger der Eingliederungshilfe bzw. die Bundesländer befinden sich aktuell im Prozess der Überarbeitung bzw. Neuerarbeitung und Erprobung dieser Bedarfsermittlungsinstrumente. Wo welches Instrument zum Einsatz kommt, wie sie den Anforderungen des BTHG gerecht werden und was sie charakterisiert, war Gegenstand der digitalen Veranstaltung von Dr. Florian Steinmüller vom Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG am 5. September 2019.