Forschungsdesign und Ergebnisse
Erforscht wurde die Umsetzung von 258 Maßnahmen aus dem NAP 2.0 von 2016 und dem ersten NAP 2011 in 13 Handlungsfeldern. Das Bundeskabinett hat den Zwischenbericht zur Kenntnis genommen und am 24. Oktober 2018 verabredet, den Plan bis Mitte 2020 weiterzuführen.
61 Prozent aller Maßnahmen konnten bereits erfolgreich abgeschlossen oder umgesetzt werden. 35 Prozent der Maßnahmen sind darüber hinaus gestartet bzw. laufen weiter. Lediglich 3 Prozent wurden noch nicht gestartet und nur 1 Prozent (2 Maßnahmen) wurde nicht umgesetzt.
Auch wurden an 60 Prozent aller Maßnahmen Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände beteiligt. Die aktive Einbeziehung der Menschen mit Behinderungen entwickelt sich damit mehr und mehr zu einer Selbstverständlichkeit.
BTHG als wichtiger Meilenstein
Zu den wichtigsten beschlossenen Rechtssetzungsvorhaben zählt der Bericht u.a. das Bundesteilhabegesetz sowie die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts.
Mit dem NAP 2.0 ist es gelungen, den politikfeldübergreifenden Ansatz noch weiter zu stärken, da sich erstmals alle Bundesressorts mit unterschiedlichen Aktivitäten, Maßnahmen und Initiativen einbringen.
Das Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetztes hat sich dem Bericht zufolge auf viele Handlungsfelder ausgewirkt: Im Feld Arbeit und Beschäftigung wurde zum Beispiel die Möglichkeit der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht. Auch in den Bereichen Rehabilitation, Kinder und Jugendliche, Stärkung der Rechte der Schwerbehindertenvertretungen und Werkstätten wurden durch das BTHG bessere Bedingungen geschaffen. Außerdem wird im Bericht gelobt, dass das eigenständige Merkzeichen "TBl" für taubblinde Menschen im Schwerbehindertenausweis mit Inkrafttreten von Artikel 18 des BTHG am 30. Dezember 2016 eingeführt wurde. Auch in dem neuen, mit dem BTHG 2016 eingeführten Handlungsfeld Bewusstseinsbildung konnten bereits 70% der der Maßnahmen abgeschlossen oder umgesetzt werden.
Der Zwischenbericht lobt zwar die Fortschritte, betont aber auch, dass die Maßnahmen des NAP kontinuierlich umgesetzt, bei Bedarf neu entwickelt und im NAP ergänzt werden müssen. Vor allem der fortschreitende demografische Wandel stelle dabei große Herausforderungen.
Ein besonderer Schwerpunkt wird bei der Fortschreibung des NAP zur UN-BRK bis 2020 auf ,,Inklusion und Digitalisierung‘‘ gelegt. Potenziale der Digitalisierung sollen auch für Menschen mit Behinderungen erschlossen werden.
Das BMAS veranstaltet dafür die diesjährigen Inklusionstage am 19. und 20. November zum Thema ,,Inklusiv Digital‘‘.
Link zum Zwischenbericht:
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Inzwischen liegt der Zwischenbericht auch als Unterrichtung durch die Bundesregierung vor.
Link zur Unterrichtung durch die Bundesregierung (Drucksachennummer 19 / 5260)